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   BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95   

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https://dejure.org/1995,2240
BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2240)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 3Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2240)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 3Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des Unternehmensgegenstandes mit der Bezeichnung "Betreiben von Handelsgeschäften" bei der Eintragung ins Handelsregister; Anforderungen an Angaben zum Unternehmensgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 413
  • BB 1995, 1814
  • DB 1983, 2408
  • DB 1995, 1801
  • Rpfleger 1995, 506
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Im Verfahren der erstmaligen Anmeldung der Gesellschaft ist aber nicht der Geschäftsführer antrags- und beschwerdeberechtigt, sondern allein die Gesellschaft (BGHZ 117, 323/325 f.).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Die Zwischenverfügung nach § 26 S. 2 HRV hat denselben Zweck wie diejenige nach § 18 GBO , sie soll dem Eintragungsbegehren zum Erfolg verhelfen (BayObLG NJW-RR 1988, 869 ).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 3Z BR 157/94

    Unzulässigkeit der Angabe hinsichtlich des Unternehmensgegenstands - Leerformel

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Schließlich kann die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes in der Satzung auch einen Anhalt für den Registerrichter bieten, ob im Einzelfall eine nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG genehmigungsbedürftige Tätigkeit ausgeübt werden soll (BayObLGZ 1994, 224/225 f.).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    a. Der Senat darf nur die Zwischenverfügung in dem angefochtenen Umfang überprüfen (KG OLGZ 1965, 92/95); Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nämlich nur das in ihr gerügte Eintragungshindernis, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1984, 136/138; 1986, 208/212; 1991, 97/102).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90

    Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    a. Der Senat darf nur die Zwischenverfügung in dem angefochtenen Umfang überprüfen (KG OLGZ 1965, 92/95); Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nämlich nur das in ihr gerügte Eintragungshindernis, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1984, 136/138; 1986, 208/212; 1991, 97/102).
  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    a. Der Senat darf nur die Zwischenverfügung in dem angefochtenen Umfang überprüfen (KG OLGZ 1965, 92/95); Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nämlich nur das in ihr gerügte Eintragungshindernis, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1984, 136/138; 1986, 208/212; 1991, 97/102).
  • BayObLG, 15.12.1975 - BReg. 2 Z 53/75

    Gegenstand des Unternehmens im Gesellschaftsvertrag und Eintragung in das

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Im Hinblick auf den weiteren selbständigen Unternehmensgegenstand in der Satzung ist für das weitere Verfahren folgender Hinweis veranlaßt: Der Senat hat die Auffassung vertreten, daß der Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH den Gegenstand des Unternehmens unter Angabe des Geschäftszweiges der Kommanditgesellschaft bezeichnen müsse (BayObLGZ 1975, 447).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 121/93

    Negative Abgrenzung des Unternehmensgegenstandes durch den Zusatz, eine Tätigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Eine abschließende, ins einzelne gehende Umschreibung der Geschäftstätigkeit ist zwar weder aus Gründen des Verkehrsschutzes noch zur innergesellschaftlichen Begrenzung des Tätigkeitsfeldes für den Geschäftsführer erforderlich; dennoch müssen die Angaben zum Unternehmensgegenstand grundsätzlich so konkret sein, daß die interessierten Verkehrskreise der Satzung entnehmen können, in welchem Geschäftszweig und in welcher Weise sich die Gesellschaft betätigen will (BayObLG aaO.; BayObLGZ 1993, 319/320 f. m.w.Nachw.; ferner BGH aaO.; OLG Köln WM 1981, 805/806; Rowedder/Rittner GmbHG 2. Aufl. § 3 Rn. 11 und 13).
  • OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08

    Eltern können voll eingezahlte Kommanditanteile ohne Mitwirkung eines

    Da Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen die Zwischenverfügung aber nur die gerügten Eintragungshindernisse sind, jedoch nicht die - noch gar nicht getroffene - Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413 f. (juris Rn. 12)), kommt eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht nicht in Betracht.
  • OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei schenkweiser Übertragung eines

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt nicht in Betracht, da Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen die Zwischenverfügung nur die gerügten Eintragungshindernisse sind, nicht aber eine Entscheidung über den Eintragungsantrag (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1996, 413/414 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02

    Eintragungsfähigkeit der GmbH-Tätigkeitsbezeichnung

    Die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes muss informativ sein und ihn hinreichend individualisieren (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413).

    b) Es spricht vieles dafür, dass die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes mit "der Handel mit Waren aller Art" unter Berücksichtigung dieser Grundsätze nicht eintragungsfähig ist (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1996, 413/414; Rowedder/ Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. § 3 Rn. 10; Lutter/Hommelhoff § 3 Rn. 6; Baumbach/Hueck GmbHG 17. Aufl. § 3 Rn. 10).

  • OLG München, 28.01.2009 - 31 Wx 5/09

    Anmeldepflicht der inländischen Geschäftsanschrift einer Gesellschaft nach der

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die vom Registergericht beanstandete Nichtanmeldung der Geschäftsanschrift, nicht aber die weitere Beanstandung oder gar die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ist (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1996, 413/414 m.w.N.).
  • KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des

    Da die vorliegenden Anmeldungen durch den Geschäftsführer der Gesellschaft als deren organschaftlicher Vertreter vorgenommen wurden, ist die Gesellschaft selbst als Anmeldende anzusehen (BGHZ 105, 324/327 f.; BayObLG, GmbHR 1995, 722; Senat, BB 1997, 172).

    Enthält die Zwischenverfügung mehrere Beanstandungen, sind Verfahrensgegenstand jeweils nur die mit der Beschwerde angegriffenen (Senat, OLGZ 1965, 92/96; BayObLG, BB 1970, 940; BayObLGZ 1972, 24; GmbHR 1995, 722; Jansen a.a.O. 129 Rdn. 37).

  • OLG München, 20.04.2009 - 31 Wx 34/09

    GmbH: Versicherung des Geschäftsführers oder Liquidators über das Nichtvorliegen

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die in der Zwischenverfügung erhobenen Beanstandungen sind, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413/414).
  • OLG München, 22.04.2009 - 31 Wx 40/09

    Anmeldung der Liquidatorbestellung zum Handelsregister: Versicherung des

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die in der Zwischenverfügung erhobenen Beanstandungen sind, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413/414).
  • BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00

    Voraussetungen der Eintragung einer GmbH beim Registergericht

    Es reicht aus, wenn die Angaben zum Unternehmensgegenstand so konkret sind, daß die interessierten Verkehrskreise der Satzung entnehmen können, in welchem Geschäftszweig und in welcher Weise sich die Gesellschaft betätigen will (vgl. BayObLGZ 1993, 319/320 f.; 1994, 224/225 f.; BayObLG BB 1995, 1814).
  • LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04

    Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Auflösung der Ehe:

    Sonstige Mängel, durch die die Rechte des Dritten nicht beeinträchtigt werden, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. KG OLGZ 1991 396 und BayObLG NJW-RR 1996, 413 jeweils für das Beschwerdeverfahren in Handelsregistersachen).
  • OLG München, 02.02.2009 - 31 Wx 9/09

    Handelsregistersache: Pflicht einer vor dem 1. November 2008 eingetragenen

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die vom Registergericht beanstandete Nichtanmeldung der Geschäftsanschrift, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ist (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1996, 413/414 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.06.1997 - 3Z BR 61/97

    Sachfirma der GmbH - Individualisierender Zusatz bei Verwendung einer Gattungs-

  • OLG Hamburg, 21.12.2009 - 11 W 101/09

    Handelsregistereintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einer

  • OLG München, 26.07.2005 - 31 Wx 50/05

    Keine Ersetzung notariell zu beurkundender Erklärung durch Schiedsspruch bei

  • BayObLG, 19.01.1996 - 3Z BR 345/95
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