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   BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95   

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BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95 (https://dejure.org/1995,2897)
BayObLG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 2Z BR 72/95 (https://dejure.org/1995,2897)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 2Z BR 72/95 (https://dejure.org/1995,2897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 23 Abs. 1, 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4
    Eigentümerversammlung nur durch einen Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Eigentümerbeschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ausgestaltung der Ordnung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Wohnungseigentümer durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer; Ausgestaltung der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verkündung eines Beschlusses auf einer Ein-Mann-Eigentümerversammlung/ Keine eigenständige Anfechtung eines Organisationsbeschlusses; §§ 23 Abs. 1 und 4; 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 1, § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 524
  • BayObLGZ 1995 Nr. 74
  • BayObLGZ 1995, 407
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    Auch der Antrag festzustellen, ein Eigentümerbeschluß mit einem bestimmten Inhalt sei entgegen der Versammlungsniederschrift zustandegekommen oder nicht zustandegekommen, wird von der Vorschrift des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG erfaßt (vgl. BayObLG WEM 1979, 135; WE 1989, 183; NJW-RR 1990, 210 f.; OLG Celle NJW 1958, 307, 308; OLG Hamm OLGZ 1979, 296, 298; KG NJW-RR 1991, 213 ; Weitnauer/Hauger § 43 Rn. 28).

    Ob auch der Antrag, das Nichtzustandekommen oder die Nichtigkeit von Eigentümerbeschlüssen festzustellen, der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG unterliegt (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1990, 210, 211 m.w.N.; KG NJW-RR 1991, 213 f.), kann auf sich beruhen, da die Frist hier eingehalten ist.

  • KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    Auch der Antrag festzustellen, ein Eigentümerbeschluß mit einem bestimmten Inhalt sei entgegen der Versammlungsniederschrift zustandegekommen oder nicht zustandegekommen, wird von der Vorschrift des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG erfaßt (vgl. BayObLG WEM 1979, 135; WE 1989, 183; NJW-RR 1990, 210 f.; OLG Celle NJW 1958, 307, 308; OLG Hamm OLGZ 1979, 296, 298; KG NJW-RR 1991, 213 ; Weitnauer/Hauger § 43 Rn. 28).

    Ob auch der Antrag, das Nichtzustandekommen oder die Nichtigkeit von Eigentümerbeschlüssen festzustellen, der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG unterliegt (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1990, 210, 211 m.w.N.; KG NJW-RR 1991, 213 f.), kann auf sich beruhen, da die Frist hier eingehalten ist.

  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 342/53

    Gesellschaft mbH

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    aa) Der Eigentümerbeschluß ist ein Rechtsgeschäft; als sog. Gesamtakt (BayObLGZ 1977, 226, 231; 1984, 198, 201) setzt er sich aus den abgegebenen positiven Stimmen zusammen; die Stimmabgaben sind ihrerseits einseitige, grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärungen, also gleichfalls Rechtsgeschäfte (BGHZ 14, 264, 267; Weitnauer/Lüke Rn. 12, Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 4, jeweils zu § 23).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1995 - 3 Wx 17/95

    Beschränkung der Befugnis der Wohnungseigentümer zur Vertretung in der

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    Anders ist die Rechtslage dann, wenn ein Eigentümerbeschluß mit diesem oder einem ähnlichen Inhalt nicht für die eben stattfindende Versammlung, sondern auch für die Zukunft Gültigkeit haben soll (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    Auf die Frage, ob der Ausschluß des Rechtsanwalts als Berater des Ehemannes der Antragstellerin im vorliegenden Fall ausnahmsweise nicht gerechtfertigt war (vgl. dazu allgemein BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329 ), kommt es nicht mehr an.
  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    Eine selbständige Anfechtung ist jedoch, da die Ungültigerklärung rechtlich wirkungslos bliebe, unzulässig (BayObLG NJW-RR 1987, 1363 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 16.11.1995 2Z BR 108/95; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 28); für die Feststellung, daß der Beschluß nichtig sei, gilt das gleiche.
  • BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 108/95

    Änderung der Reihenfolge der in einer Eigentümerversammlung zu behandelnden

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    Eine selbständige Anfechtung ist jedoch, da die Ungültigerklärung rechtlich wirkungslos bliebe, unzulässig (BayObLG NJW-RR 1987, 1363 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 16.11.1995 2Z BR 108/95; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 28); für die Feststellung, daß der Beschluß nichtig sei, gilt das gleiche.
  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    Auch der Antrag festzustellen, ein Eigentümerbeschluß mit einem bestimmten Inhalt sei entgegen der Versammlungsniederschrift zustandegekommen oder nicht zustandegekommen, wird von der Vorschrift des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG erfaßt (vgl. BayObLG WEM 1979, 135; WE 1989, 183; NJW-RR 1990, 210 f.; OLG Celle NJW 1958, 307, 308; OLG Hamm OLGZ 1979, 296, 298; KG NJW-RR 1991, 213 ; Weitnauer/Hauger § 43 Rn. 28).
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65

    Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    Davon zu unterscheiden ist, daß die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung dann entbehrlich wird, wenn ein Gesellschafter zur Ausübung sämtlicher Stimmrechte befugt ist (vgl. BGH NJW 1968, 396); dies ergibt sich schon aus dem inhaltlich dem § 23 Abs. 3 WEG entsprechenden § 48 Abs. 2 GmbHG .
  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 108/83

    Begründung einer Mithaftung des Erstehers; Verpflichtung des Eigentümers zur

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
    aa) Der Eigentümerbeschluß ist ein Rechtsgeschäft; als sog. Gesamtakt (BayObLGZ 1977, 226, 231; 1984, 198, 201) setzt er sich aus den abgegebenen positiven Stimmen zusammen; die Stimmabgaben sind ihrerseits einseitige, grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärungen, also gleichfalls Rechtsgeschäfte (BGHZ 14, 264, 267; Weitnauer/Lüke Rn. 12, Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 4, jeweils zu § 23).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 24/84">BayObLGZ 1984, 213, 216; 1995, 407, 411; BayObLG, NZM 1998, 866, 867; 917, 918; 1999, 712; ZWE 2001, 267; ZMR 2001, 365; KG, OLGZ 1979, 28, 30; 1989, 423, 424; differenzierend dagegen in OLGZ 1993, 52, 56; OLG Schleswig, DWE 1987, 31; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 174; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 23 Rdn. 6 a; Wangemann, WuM 1989, 53, 55; ders., Die Eigentümerversammlung nach WEG, 1994 [künftig: Eigentümerversammlung], Rdn. A 68; Patermann, ZMR 1991, 361, 363; Huff, WE 1999, 210, 211; Ormanschick, WE 2000, 223; Drabek, ZWE 2000, 395, 400; Rinke, ZMR 2001, 389 f), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23

    Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung

    Denn auch eine sogenannte Vertreterversammlung, in der nur eine Person anwesend ist, die neben der Versammlungsleitung die Vertretung der abwesenden Eigentümer übernommen hat, ist eine Versammlung, in der Beschlüsse gefasst und verkündet werden können (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577; Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 23 Rn. 60; Staudinger/Häublein, BGB [2023], § 23 Rn. 133, 273; Elzer in Zehelein, COVID-19, Miete in Zeiten von Corona, 2. Aufl., § 5 Rn. 55; DNotI-Gutachten, Abruf-Nr. 177331 S. 2).

    Soweit als Mindestanforderung einer Beschlussfassung gefordert wird, dass eine Kundgabe der Stimmabgabe in der Versammlung etwa durch schriftliche Niederlegung der Abstimmung oder durch vorläufige Aufzeichnung auf einem Ton- oder Datenträger zu erfolgen habe (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577, 578), findet ein solches Erfordernis im Gesetz keine Stütze (vgl. Bärmann/Dötsch aaO; Staudinger/Häublein, aaO).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auf sie finden die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln einschließlich der zur Anfechtbarkeit wegen Willensmängeln (§§ 119 ff BGB) Anwendung (BayObLGZ 1995, 407, 411; 2000, 66, 68 f; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 20; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 12; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 69; vgl. auch BGHZ 14, 264, 267 für das Gesellschaftsrecht).
  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07

    Wirksames Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen

    Unverzichtbar ist aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch, dass die Kundgabe der Stimmabgabe nach außen in Erscheinung treten, also tatsächlich als Formalakt stattfinden muss (BayObLG NJW-RR 1996, 524; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 27; Drasdo Rn. 248).

    Doch muss dann auf andere Weise (siehe BayObLG NJW-RR 1996, 524/525) die Fixierung des Abstimmungsvorgangs und seines Ergebnisses sichergestellt sein.

  • OLG München, 26.06.2006 - 34 Wx 3/06

    Umdeutung des Antrags auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift

    Offen bleibt, ob ein solcher Antrag der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG unterliegt (wie BayObLGZ 1995, 407).

    Dass der innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG gestellte Antrag auf Ungültigerklärung gerichtet ist, steht jedoch der Feststellung, dass solche Beschlüsse nicht zustande gekommen sind, nicht entgegen, wenn dessen Umdeutung in einen Feststellungsantrag (vgl. 256 Abs. 1 ZPO) möglich ist (BayObLGZ 1995, 407/410; BayObLG WuM 1997, 344).

    Hier ergibt sich das notwendige rechtliche Interesse des Antragstellers an der Feststellung, dass kein Beschluss vorliegt, unzweifelhaft daraus, dass der Antragsgegner und damalige Versammlungsleiter von wirksam gefassten und gültigen, in der Niederschrift richtig wiedergegebenen Eigentümerbeschlüssen ausgeht, deren Inhalt die Rechtsstellung des Antragstellers beeinflussen würde (siehe BayObLGZ 1995, 407/410).

    Der für die Ungültigerklärung maßgebliche Beschlussinhalt ist ohne Bindung an die Niederschrift der Beweisaufnahme zugänglich (vgl. BayObLGZ 1995, 407; BayObLG ZMR 2004, 212).

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Zur näheren Begründung wird insoweit auf den Senatsbeschluß vom 7.12.1995 (BayObLGZ 1995, 407/409 m.w.N.) Bezug genommen.
  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Vielmehr bedingt der fehlerhafte Geschäftsordnungsbeschluss die Anfechtbarkeit der in seiner Folge gefassten Beschlüsse, soweit sich der Fehler auf diese Beschlussfassung auswirkt (BayObLG NJW-RR 1987, 1363; WuM 1996, 113/114; 1996, 116/117).
  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung

    Empfänger der Erklärungen im Sinn von § 130 BGB sind die übrigen anwesenden Wohnungseigentümer oder der Versammlungsleiter; mit der Wahrnehmung durch sie wird die Stimmabgabe wirksam (BayObLGZ 1995, 407/411 m.w.N.).

    Eine selbständige Anfechtung ist unzulässig, da die Ungültigerklärung rechtlich wirkungslos bliebe (BayObLGZ 1995, 407/409 m. w. N.; Staudinger/Wenzel Vorbem. Vor §§ 43 Rn. 67).

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Feststellung des Versammlungsleiters in der Versammlungsniederschrift, daß ein Antrag abgelehnt oder angenommen worden sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BayObLGZ 1984, 213/216 f. und 1995, 407/410; BayObLG WuM 1998, 684 f. und 1999, 125).

    Der Antrag, einen scheinbar gefaßten Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären, läßt auch diese Feststellung zu; jedenfalls kann der Antrag so ausgelegt werden (vgl. BayObLGZ 1986, 444/447; 1995, 407/410).

  • OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 103/06

    Ungültigerkärung eines Eigentümerbeschlusses

    Ob, ähnlich wie bei grundsätzlich unanfechtbaren Geschäftsordnungsbeschlüssen (dazu Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 22 m.w.N.), erst im Rahmen eines später gefassten Sachbeschlusses die Ordnungsmäßigkeit der Fristsetzung mit zu überprüfen wäre (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 524 ), kann dahin stehen.
  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98

    Ermächtigung zum Lastschriftverfahren in der Gemeinschaftsordnung

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 98/01

    Untreue durch den vertretungsberechtigte Geschäftsführer einer

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 195/03

    Rechtsmissbrauch bei Anfechtung eines Kostenverteilungsschlüssels -

  • KG, 15.01.2003 - 24 W 129/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Durchsetzbarkeit eines Verbots der

  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in

  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97

    Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter

  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 9/04

    Rechtswirkungen eines Beschlusses über die Berechtigung zur Nutzung einer

  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

  • AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18

    Vollmacht des Verwalters zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes

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