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   OLG Braunschweig, 08.12.1995 - 4 U 13/94   

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https://dejure.org/1995,16735
OLG Braunschweig, 08.12.1995 - 4 U 13/94 (https://dejure.org/1995,16735)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.12.1995 - 4 U 13/94 (https://dejure.org/1995,16735)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Dezember 1995 - 4 U 13/94 (https://dejure.org/1995,16735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § 607 BGB; § 9 Abs. 1 AGBG; § 11 Nr. 5a AGBG
    Schadensersatzanspruch wegen Nichtrückgabe gelieferten Leerguts; Überlassung von Mehrwegverpackungen als darlehensähnliches Geschäft; Anforderungen an einen Getränkegroßhändler im Hinblick auf einen Leergutausfall durch Rückgabe an andere Händler; Unangemessenheit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtrückgabe gelieferten Leerguts; Überlassung von Mehrwegverpackungen als darlehensähnliches Geschäft; Anforderungen an einen Getränkegroßhändler im Hinblick auf einen Leergutausfall durch Rückgabe an andere Händler; Unangemessenheit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 566
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.11.1987 - 20 U 54/87

    Pflicht des Zwischenhändlers zur Rückgabe von Leergut in der entsprechenden Menge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.1995 - 4 U 13/94
    Die Beklagte hält Schadensersatz nur in Höhe von 50 % des Neuwertes für gerechtfertigt und beruft sich auf OLG Köln in NJW-RR 1988, 373, 376. Demgegenüber hat das Landgericht die Entscheidung des OLG Karlsruhe in NJW-RR 1988, 370, 373 [OLG Karlsruhe 10.04.1987 - 14 U 5/85] herangezogen, in der der (konkrete) Schaden auf 80 % des Neuwerts geschätzt worden ist, und im übrigen ausgeführt, daß die Beklagte, die durch Nichtrückgabe der Klägerin den Nachweis eines konkret höheren Leergutwertes als 50 % entzogen habe, auf den geringeren Abzug von 20 % verwiesen werden könne, zumal sie für die Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung beweispflichtig sei.
  • OLG Karlsruhe, 10.04.1987 - 14 U 5/85
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.1995 - 4 U 13/94
    Die Beklagte hält Schadensersatz nur in Höhe von 50 % des Neuwertes für gerechtfertigt und beruft sich auf OLG Köln in NJW-RR 1988, 373, 376. Demgegenüber hat das Landgericht die Entscheidung des OLG Karlsruhe in NJW-RR 1988, 370, 373 [OLG Karlsruhe 10.04.1987 - 14 U 5/85] herangezogen, in der der (konkrete) Schaden auf 80 % des Neuwerts geschätzt worden ist, und im übrigen ausgeführt, daß die Beklagte, die durch Nichtrückgabe der Klägerin den Nachweis eines konkret höheren Leergutwertes als 50 % entzogen habe, auf den geringeren Abzug von 20 % verwiesen werden könne, zumal sie für die Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung beweispflichtig sei.
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 231/82

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zinses bei Rückstand des Darlehensschuldners

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.1995 - 4 U 13/94
    Die auf solche Fälle außerhalb des kaufmännischen Verkehrs anwendbare Vorschrift des § 11 Nr. 5 a AGBG ist im Rahmen des § 9 Abs. 1 AGBG zu berücksichtigen; ein Verstoß hiergegen fuhrt in der Regel auch im kaufmännischen Verkehr zur Unwirksamkeit der Klausel (BGH NJW 1984, 2941 [BGH 28.05.1984 - III ZR 231/82] ; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 7. Aufl. 1993, § 11 Nr. 5 Rdnr. 27; Palandt-Heinrichs, BGB, 54. Aufl. 1995, § 11 AGBG Rdnr. 27).
  • FG Hessen, 26.04.2004 - 11 K 3069/03

    Rückstellung; Schadenersatz; Leergut; Rückgabeverpflichtung; Getränkegroßhandel;

    Den Lieferanten der Klägerin war zwar bekannt, dass sie im Falle der Nichterfüllung der Rückgabeverpflichtung auf Grund der Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadensersatz verlangen können, wobei es hier im Ergebnis ohne Bedeutung ist, ob eine solche Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die einen pauschalierten Schadensersatz regelt -wegen Verstoßes gegen §§ 11 Nr. 5 a , 9 Abs. 1 AGBG unwirksam sein könnte (so das OLG Braunschweig, Urteil vom 8. Dezember 1995 4 U 13/94, NJW-RR 1996, 566, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2000 - 7 U 269/96

    Anwaltshaftung - Aufklärung über Abfindungsvergleich - Einschätzung künftiger

    Nach den obigen Ausführungen war die damalige Situation nicht etwa so, daß im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung begründete Aussicht bestand, ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 566, 567).
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