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   OLG Oldenburg, 26.09.1995 - 5 U 86/95   

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https://dejure.org/1995,4204
OLG Oldenburg, 26.09.1995 - 5 U 86/95 (https://dejure.org/1995,4204)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.09.1995 - 5 U 86/95 (https://dejure.org/1995,4204)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. September 1995 - 5 U 86/95 (https://dejure.org/1995,4204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattung von Kosten eines Verfahrens; Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Verteidigung des Erblassers; Übernahme der Anwaltskosten; Entlassungsverfahren wegen behaupteter erheblicher Pflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2212, § 2218, § 2227; FGG § 13a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von Kosten eines Verfahrens; Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Verteidigung des Erblassers; Übernahme der Anwaltskosten; Entlassungsverfahren wegen behaupteter erheblicher Pflichtverletzungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 582
  • FamRZ 1996, 762
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76

    Aufwendungen des vermeintlichen Testamentvollstreckers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.1995 - 5 U 86/95
    Vielmehr gilt, dass in Rechtsstreitigkeiten die eine Testamentsvollstreckerin wie hier persönlich geführt hat, eine Erstattung der Kosten nicht in Betracht kommt, es sei denn, dass sie ausnahmsweise den Prozess für erforderlich halten durfte, um den Erblasserwillen zu verteidigen (vgl. nur Palandt-Edenhofer, BGB, 54. Aufl.,§ 2218 Rdn 5 und § 2227 Rdn 12; Erman/M. Schmidt, BGB, 9. Aufl., § 2227 Rdn. 15, vgl. BGHZ 69 235 ff., Hanseatisches OLG Hamburg MDR 63, 423 f).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
    ff)Ob ein Testamentsvollstrecker die ihm im Entlassungsverfahren auferlegten Kosten dem Nachlass entnehmen darf, hängt davon ab, ob er das Verfahren für erforderlich halten durfte, um den Erblasserwillen zu "verteidigen" (OLG Oldenburg FamRZ 1996, 762 f; BeckOK BGB - Lange a.a.O., Rdnr. 19).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 522/03

    Berufungsbegründung nach der ZPO-Reform, Zuständigkeit der Kammer für die

    Wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen stützt, muss die Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie unzutreffend sein soll; andernfalls ist das gesamte Rechtsmittel unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.1996, NJW-RR 1996, 582; BGH, Urteil vom 16.12.1999, NJW-RR 2000, 685 f.; BAG, Urteil vom 29.11.2001, EzA Nr. 13 zu § 519 ZPO; zum neuen Prozessrecht: Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 520 Rn. 37 a.; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 520 Rn. 38).
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