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   OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 28/95   

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https://dejure.org/1995,2405
OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 28/95 (https://dejure.org/1995,2405)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1995 - 13 U 28/95 (https://dejure.org/1995,2405)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 13 U 28/95 (https://dejure.org/1995,2405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 667, 675, 254, 276, 277

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Bank wegen einer an einen Dritten als vermeintlichen Kontoinhaber bewirkten Barauszahlung; Prüfungspflichten bei Barauszahlungen einer nicht kontoführenden Stelle; Vorlage von "ec-Karte" und Personalausweis; Rückfrage bei der kontoführenden Stelle; ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 619
  • VersR 1996, 467
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Aachen, 26.05.1992 - 80 C 98/92

    Rechtmäßigkeit einer verschuldensunabhängigen Haftung im Rahmen des Verlustes

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 28/95
    Die Frage, ob das Mißbrauchsrisiko für die Verwendung der ec-Karte als "Verfügungs- oder Legitimationskarte" für Bargeldauszahlungen am Bankschalter verschuldensunabhängig durch eine entsprechende Klausel in den Sonderbedingungen für den ec-Service wirksam auf den Kunden abgewälzt werden kann (verneinend AG Aachen, NJW-RR 1992, 1323 = WM 1993, 291 mit krit. Anm. Harbeke in WuB I D 5. - 4.93), stellt sich hier nicht, da die Bedingungen der Beklagten für die ec-Karte eine derartige Zusatzklausel nicht enthalten.

    Ob dies auch für den vom AG Aachen (NJW-RR 1992, 1323 = WM 1993, 291) entschiedenen Fall gilt, daß Trickdiebe die in einem Nebengelaß eines Verkaufsraums abgestellte Handtasche stehlen, indem einer der Täter die Verkäuferin mit einem vermeintlichen Verkaufsgespräch ablenkt, während ein zweiter Täter in den Nebenraum eindringt, mag dahinstehen.

  • BGH, 15.02.1995 - XII ZR 260/93

    Umfang des Vermieterpfandrechts bei einem Mieterwechsel; Heilung von Verstößen

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 28/95
    Das Zurücklassen von Handtaschen oder Jacken mit Brieftaschen oder Geldbörsen, in denen Ausweispapiere und ec-Medien aufbewahrt werden, während der zeitweisen Abwesenheit der Benutzer in unverschlossenen Büros ist, auch wenn nicht jedermann unkontrollierten Zugang hierzu hat, ein typischer Fall grober Fahrlässigkeit (zutr. Ahlers, WM 1995, 601, 606).
  • BGH, 13.06.1995 - XI ZR 154/94

    Erstattungsansprüche einer Bank wegen der Auszahlung von Geldbeträgen

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 28/95
    Dann ist aber entweder bereits unter dem Gesichtspunkt des § 254 BGB (diese Vorschrift wird vom BGH in st. Rspr. auf Erstattungsansprüche nach den §§ 667, 675 BGB wegen fehlgegangener Überweisungs- oder Auszahlungsaufträge entsprechend angewendet, jüngst: NJW 1995, 2483 m.w. Nachw.) oder - wie die Berufungserwiderung (Seite 4) insoweit richtig herausstellt - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt eines Gegenanspruchs der Beklagten zu prüfen, ob der Kläger die Auszahlung an einen durch die ec-Karte und den Personalausweis des Klägers ausgewiesenen Dritten aufgrund (grob)fahrlässiger Verletzung seiner Sorgfaltspflichten aus dem Girovertrag zu verantworten hat (sog. positive Vertragsverletzung) und ob die Beklagte wegen Verletzung der ihr bei Barauszahlungen obliegenden Prüfungspflichten ein Mitverschulden (§ 254 BGB) trifft.
  • LG Dortmund, 24.01.2024 - 3 O 340/23

    "Enkeltrick", Warn-, Prüf- und Schutzpflichten einer Bank bei Abhebung eines

    Es geht hier gerade nicht um die Barauszahlung an einen Nichtberechtigten (vgl. zum Pflichtenkreis der Bank, sich selbst und den Kunden durch - neben Prüfung der vorgelegten ec-Karte - zusätzliche Maßnahmen gegen Barauszahlungen an Nichtberechtigte zu schützen: OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995 - 13 U 28/95 - NJW-RR 1996, 619; LG Bonn, Urt. v. 23.08.2005 - 3 O 126/05 - NJW-RR 2005, 1645, 1647 f.).
  • LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05

    Landgericht Bonn: Bank haftet für ec-Karten-Missbrauch am Kassenschalter

    Das OLG Köln (NJW-RR 1996, 619) hat grobe Fahrlässigkeit eines Kunden angenommen, der ec-Karte und Personalausweis in seiner über einem Stuhl hängenden Jacke im unverschlossenen Büro zurückgelassen habe, während er an einer halbstündigen Besprechung in einem anderen Raum auf demselben Flur ohne Publikumsverkehr teilgenommen habe.
  • AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08

    Ilex erwirkt Grundsatzentscheidung zum EC-Kartenbetrug

    Ein ganz besonders hohes Maß an Verkennung der im gewöhnlichen Verkehr erforderlichen Sorgfalt kann darin jedenfalls nicht erblickt werden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 619, 620; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1203 sowie LG Bonn NJW-RR 2005, 1645).
  • OLG Köln, 19.03.2003 - 13 U 14/02
    Bei Barauszahlungen durch eine nicht kontoführende Stelle muss sichergestellt sein, dass die Auszahlung in Ordnung geht (vgl. Senatsurteil vom 25.10.1995 - 13 U 28/95 -, OLGR 1996, 106 = NJW-RR 1996, 619).
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