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   OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93   

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https://dejure.org/1994,3489
OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93 (https://dejure.org/1994,3489)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.03.1994 - 5 U 127/93 (https://dejure.org/1994,3489)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. März 1994 - 5 U 127/93 (https://dejure.org/1994,3489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtshaftung wegen fehlerhafter psychiatrischer Begutachtung, PsychKG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 242
    Fehlerhafte Diagnostik bei Zwangsbehandlung während der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 34 GG; § 839 BGB; § 242 BGB
    Schadensersatz; Begutachtung; Vermögensübertragung; Fehlerhafte Begutachtung; Arzt; Amtspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Begutachtung; Vermögensübertragung; Fehlerhafte Begutachtung; Arzt; Amtspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 839, 242; GG Art. 34

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 666
  • VersR 1996, 59
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77

    Schadenszurechnung bei Notarhaftung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
    Demgegenüber kann von einer indirekten Willensbeeinflussung dann keine Rede sein, wenn der Geschädigte (oder ein zu seinem Wohl handelnder Dritter) die durch das Tun des Schädigers geschaffene Lage nur ausnutzen will, um daraus anderweit einen Vorteil zu ziehen (BGH NJW 78, 1005, 1006).

    Ohne Belang ist, daB die Pflege eventuell auch durch eine ihr Vermögen nicht beeinträchtigende anderweitige Maßnahme hätte erreicht werden können, denn ihr Verhalten stellt sich als gerechtfertigt erscheinende Reaktion auf das schädigende Ereignis dar (vgl. BGH NJW 78, 1005, 1006; NJW 86, 2762, 2763).

  • BGH, 03.10.1978 - VI ZR 253/77

    Beschädigung eines Weidezauns - Verlust von Vieh - Zurechnung - Dazwischentreten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
    Den in der Rechtsprechung dazu entschiedenen Fällen lagen Fallgestaltungen zugrunde, in denen sich das dazwischentretende Verhalten Dritter als eigenstfindige rechtswidrige Tat darstellte und erst dadurch der der Rechtsgutsbeeinträchtigung nachfolgende Sekundärschaden eingetreten war (BGH NJW 72, 904 - "Grünstreifenfall"; BGH NJW 79, 712 - Diebstahl von entlaufenem Vieh nach rechtswidriger Beschädigung des Weidezaunes).

    Ob in einem solchen Fall der auf freiem rechtswidrigem Entschluß von Dritten beruhende Folgeschaden dem Schädiger billigerweise haftungsrechtlich zugerechnet werden könne oder nicht, weil er nicht mehr in seinen Verantwortungsbereich falle, müsse jeweils nach den Umständen in wertender Betrachtung entschieden werden (BGH NJW 79, 712, 713).

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85

    Übergang des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld auf den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
    Ohne Belang ist, daB die Pflege eventuell auch durch eine ihr Vermögen nicht beeinträchtigende anderweitige Maßnahme hätte erreicht werden können, denn ihr Verhalten stellt sich als gerechtfertigt erscheinende Reaktion auf das schädigende Ereignis dar (vgl. BGH NJW 78, 1005, 1006; NJW 86, 2762, 2763).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
    Damit handelt es sich um einen Fall der sog. psychisch vermittelten Kausalität, die dann einen Zurechnungszusammenhang begründet, wenn die Handlung des Geschädigten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGHZ 57, 25; 63, 189; BGH NJW 78, 1006).
  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74

    Anspruch auf Kreditausfallersatz - Bestehen anderweitiger Ersatzmöglichkeit -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
    Da die Höhe dieses Anspruch bisher nicht bestimmt werden kann und es dazu weiterer Aufklärung bedarf, andererseits aber feststeht, daß ihr ein restlicher Ersatzanspruch gegen den Beklagten verbleibt, hat der Senat ein Grundurteil erlassen (vgl. BGH WM 76, 873; Palandt/Thomas, a.a.O., § 839 Rn. 55).
  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
    Den in der Rechtsprechung dazu entschiedenen Fällen lagen Fallgestaltungen zugrunde, in denen sich das dazwischentretende Verhalten Dritter als eigenstfindige rechtswidrige Tat darstellte und erst dadurch der der Rechtsgutsbeeinträchtigung nachfolgende Sekundärschaden eingetreten war (BGH NJW 72, 904 - "Grünstreifenfall"; BGH NJW 79, 712 - Diebstahl von entlaufenem Vieh nach rechtswidriger Beschädigung des Weidezaunes).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
    Damit handelt es sich um einen Fall der sog. psychisch vermittelten Kausalität, die dann einen Zurechnungszusammenhang begründet, wenn die Handlung des Geschädigten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGHZ 57, 25; 63, 189; BGH NJW 78, 1006).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11

    Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in

    Zu den fachlichen Standards von Ärzten im Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung gehört insbesondere, dass Diagnose und Gefährdungsprognose berücksichtigen müssen, ob und inwieweit zureichende Anknüpfungstatsachen für die ärztlichen Feststellungen und Einschätzungen vorhanden sind (vgl. zu Amtspflichtverletzungen bei ärztlichen Fehlern im Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung BGH, NJW 1995, 2412 ; OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 666 ; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 61).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    In der Übermittlung eines Gutachtenauftrages an ein Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft ist, auch wenn konkrete Ärzte nicht benannt werden, regelmäßig keine Beauftragung des Krankenhauses (mit der Folge möglicher Amtshaftung) zu sehen, sondern eine Beauftragung individueller Ärzte als Privatpersonen (OLG Oldenburg VersR 1996, 59, 60; Ahrens, aaO Rn. 35).
  • OLG Naumburg, 12.01.2010 - 1 U 77/09

    Haftung für Behandlungsfehler im Rahmen einer Zwangsbehandlung; Haftung bei

    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere bei der Verwahrung und Behandlung von Insassen in geschlossenen Anstalten, die sich dort auf Grund einer Einweisung nach den Unterbringungsgesetzen befinden, angenommen (vgl. BGH, Urteil v. 24. September 1962, III ZR 201/61 - BGHZ 38, 49 = NJW 1963, 40; BGH, Urteil v. 19. Januar 1984, III ZR 172/82 - NJW 1985, 677, 678; BGH, Beschluss v. 31. Januar 2008, III ZR 186/06 - MDR 2008, 506; ebenso für die psychiatrische Abteilung eines Kreiskrankenhauses OLG Oldenburg, Urteil v. 1. März 1994, 5 U 127/93 - NJW-RR 1996, 666).
  • OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16

    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen

    Sie handeln dann nicht als gerichtliche Sachverständige i.S.v. § 839a BGB, sondern in Ausübung eines öffentlichen Amtes (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2015 - 9 U 78/11; Sprau in Palandt, 76. Aufl., § 839 Rn. 95; OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.1994 - 5 U 127/93).
  • LG Paderborn, 25.06.2008 - 4 O 4/06

    Bei fehlerhafter Behandlung eines Thalamusinfarkts in einer psychiatrischen

    Der Beklagte haftet nach Amtshaftungsgrundsätzen, da ein Behandlungsfehler vorliegt, der zu einem Zeitpunkt geschah, als die Klägerin aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Einweisung in der geschlossenen Klinik des Beklagten, nämlich im WZPP, untergebracht war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.01.1984, Az.: III ZR 172/82, abgedruckt in NJW 1985, S. 677 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.1994, Az.: 5 U 127/93, abgedruckt in NJW-RR 1996, S. 666 ff.).
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