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   OLG Frankfurt, 05.05.1995 - 20 W 194/95   

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OLG Frankfurt, 05.05.1995 - 20 W 194/95 (https://dejure.org/1995,14398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.1995 - 20 W 194/95 (https://dejure.org/1995,14398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 1995 - 20 W 194/95 (https://dejure.org/1995,14398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 678
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 16 W 67/02

    Zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den

    Seine Entscheidung ist mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen gesetzlichen Vorschrift nicht anfechtbar und unterliegt daher nicht der Nachprüfung durch das übergeordnete Gericht (vgl. BayObLGZ 1966, 428, 431; BayObLG DB 1988, 1209; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 678).

    Eine Beschwerde gegen die Versagung der Zulassung ist, da insoweit keine Sondervorschrift besteht, auch nicht gegeben (BayObLGZ 1966, 428, 431; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 678; Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 51 b Rdnr. 5; Michalski/Römermann, GmbHG, § 51 b Rdnr. 55).

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