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   BGH, 13.02.1996 - XI ZR 148/95   

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BGH, 13.02.1996 - XI ZR 148/95 (https://dejure.org/1996,1536)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1996 - XI ZR 148/95 (https://dejure.org/1996,1536)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - XI ZR 148/95 (https://dejure.org/1996,1536)
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Aufrechnung und Antrag auf Klageabweisung

§ 288 ZPO, Geständnis kann konkludent erklärt werden (hier: durch Aufrechnung)

Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 699
  • MDR 1996, 1067
  • NJ 1996, 614
  • VersR 1996, 1296
  • WM 1996, 1153
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90

    Konkludentes Geständnis

    Auszug aus BGH, 13.02.1996 - XI ZR 148/95
    Das gerichtliche Geständnis der Beklagten, das nicht ausdrücklich erklärt zu werden brauchte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90 - NJW 1991, 1683) - die Erklärung mußte nur unzweifelhaft sein -, liegt darin, daß sie auf den schlüssigen Vortrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht die Hauptaufrechnung erklärt und geltend gemacht hat, durch die Aufrechnung sei der Klaganspruch erloschen.
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 13.02.1996 - XI ZR 148/95
    b) Die Voraussetzungen des § 288 ZPO, die vom Revisionsgericht selbst und auch erstmalig geprüft werden können (BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - IX ZR 115/93 - NJW 1994, 3109; Senatsurteil vom 19. September 1995 - XI ZR 218/94) lagen vor.
  • BGH, 19.09.1995 - XI ZR 218/94

    Weiterleitung empfangener Darlehensvaluta an Broker zum Erwerb einer Insel als

    Auszug aus BGH, 13.02.1996 - XI ZR 148/95
    b) Die Voraussetzungen des § 288 ZPO, die vom Revisionsgericht selbst und auch erstmalig geprüft werden können (BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - IX ZR 115/93 - NJW 1994, 3109; Senatsurteil vom 19. September 1995 - XI ZR 218/94) lagen vor.
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2020 - 1 U 111/19

    Hausmeisterservice unterliegt Werkvertragsrecht

    Obgleich damit eine Primäraufrechnung vorliegt und die anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO als konkludent zugestanden gelten (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 699), sind die nachfolgenden, die Entscheidung des Landgerichts ergänzenden Ausführungen zur Begründetheit der Klageforderung angezeigt, da sie sich teilweise auch auf die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung auswirken.
  • BGH, 08.05.2018 - XI ZR 538/17

    Statthaftigkeit der Aufrechnung als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel in

    Dies lässt sich mit der Annahme einer Hauptaufrechnung nicht in Einklang bringen, weil der Beklagte damit zum Ausdruck gebracht hätte, dass entsprechend dem Klagevortrag der Darlehensrückzahlungsanspruch entstanden war und somit die den Klageanspruch begründenden tatsächlichen Behauptungen im Sinne von § 288 ZPO zugestanden werden sollten (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1996 - XI ZR 148/95, WM 1996, 1153, 1154).
  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 18/12

    Insolvenz einer GmbH: Erhaltung der Aufrechnungslage zwischen rückständigen

    Die Revisionserwiderung verkennt, dass das Berufungsgericht seiner Entscheidung das Bestehen der Klageforderung ohne eigene Prüfungskompetenz zu Grunde zu legen hatte, nachdem der Beklagte sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nur noch mit der (Haupt-)Aufrechnung gegen die Klage verteidigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - VIII ZR 294/99, WM 2001, 2023, 2024 mwN; s. hierzu auch BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - XI ZR 148/95, WM 1996, 1153 f.).
  • BGH, 28.10.2021 - VII ZR 44/18

    Zur Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einem

    Regelmäßig liegt darin, dass eine beklagte Partei auf den schlüssigen Vortrag des Klägers die Primäraufrechnung erklärt und geltend macht, durch die Aufrechnung sei die Klageforderung erloschen, ein gerichtliches Geständnis nach § 288 ZPO, das dazu führt, das zukünftig abweichender Vortrag nur unter den Voraussetzungen des § 290 ZPO möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - XI ZR 148/95, NJW-RR 1996, 699, juris Rn. 13).
  • BGH, 20.10.1999 - VIII ZR 335/98

    Künftig entstehende Sache als Gegenstand eines Kaufvertrages

    aa) Ob die Prozeßhandlung einer Partei die vom Gesetz aufgestellten Voraussetzungen für ein Geständnis erfüllt, kann vom Revisionsgericht selbst und auch erstmalig geprüft werden (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - XI ZR 148/95, NJW-RR 1996, 699 unter 2 b).
  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 457/00

    Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften mit dem negativen Saldo eines

    Das Vorliegen eines Geständnisses kann auch in der Revisionsinstanz erstmalig geprüft werden (BGH, Urt. v. 20. Oktober 1999 - VIII ZR 335/98, WM 2000, 479, 481; v. 13. Februar 1996 - XI ZR 148/95, WM 1996, 1153, 1154 m.w.N.).
  • OLG Celle, 06.02.2020 - 8 U 133/19

    Vertrag in Abrechnungsverhältnis übergegangen: Keine Mängelansprüche ohne

    Eine Primäraufrechnung liegt vor, wenn der Beklagte die mit zulässiger Klage geltend gemachte Hauptforderung anerkennt, indem er die zu ihrer Begründung schlüssig vorgetragenen Tatsachen nicht bestreitet, und ohne Weiteres mit einer Gegenforderung aufrechnet (vgl. BGH NJW-RR 1996, 699; Skamel in: BeckOGK BGB, Stand: 01.07.2019, Rn. 202).
  • OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05

    Bauvertrag: Abschluss eines Detailpauschalvertrages bei Bezugnahme auf

    Grund sei das mit der Primäraufrechnung verbundene Zugeständnis der den Klageanspruch begründenden tatsächlichen Behauptungen i.S.d. § 288 ZPO (BGH NJW-RR 1996, 699).

    Gemäß der Entscheidung des BGH in NJW-RR 1996, 699 f. ist in der Regel davon auszugehen, dass in dem Fall, in dem die beklagte Partei die Abweisung der Klage wegen einer ihr erklärten Hauptaufrechnung begehrt, die den Klageanspruch begründenden tatsächlichen Behauptungen im Sinne von § 288 ZPO zugestanden sind.

  • OLG Celle, 18.09.2019 - 14 U 30/19

    Architektenhonorar für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Verpflichtung des

    Die Erklärung muss nicht notwendig ausdrücklich als "Geständnis" abgegeben werden; die Erklärung einer Hauptaufrechnung kann genügen [ders., a. a. O., Rn. 5; BGH, NJW-RR 1996, 699].
  • OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 13 U 54/99

    Werklohnanspruch bei noch nicht fertiggestelltem Werk infolge eines nicht

    Dafür reicht es aus, wenn die Erklärung in einem vorbereitenden Schriftsatz enthalten ist, auf den in der mündlichen Verhandlung gemäß § 137 Abs. 3 ZPO Bezug genommen wird (OLG Hamm WM 1990, 1105/1106; BGH NJW 1992, 2818/2820; BGH NJW-RR 1996, 699), was auch stillschweigend geschehen kann (BGH NJW-RR 1990, 1150/1151; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl., § 288 Rdnr. 13 Fn.41).

    Namentlich kann die Tatsache eines Vertragsschlusses zugestanden werden (BGH WM 1980, 193/194; NJW-RR 1996, 699; Leipold, a.a.O., § 288 Rdnr. 6).

  • OLG München, 08.12.2009 - 5 U 3029/06

    Zahlungsklage eines Auftraggebers nach fristloser Kündigung eines

  • OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 49/01

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem notariell beurkundeten

  • OLG Zweibrücken, 12.05.2022 - 4 U 40/18

    Auslegung eines Zwischenvergleichs in einem Prozess über die Haftung für

  • OLG Hamm, 03.05.2002 - 12 U 155/01

    Verfahrensrecht - Vorbehaltsurteil auch bei Verrechnung?

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 4 U 79/03

    Therapie auf der Grundlage der traditionellen chinesischen Medizin; Behandlung

  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 12 U 146/00

    Verrechnung trotz Aufrechnungsverbots?

  • LG Düsseldorf, 31.05.2012 - 4b O 157/06

    Verbrennungsmotor-Auslassventil

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