Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.03.1995 - 1 WF 19/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4350
OLG Frankfurt, 21.03.1995 - 1 WF 19/95 (https://dejure.org/1995,4350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.1995 - 1 WF 19/95 (https://dejure.org/1995,4350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 1995 - 1 WF 19/95 (https://dejure.org/1995,4350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeld; Volljähriges Kind; Anrechnung auf Bedarf; Schwere Verfehlung; Unterhaltspflichtiger Elternteil; Verweigern des persönlichen Kontaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1602 § 1611 Abs. 1
    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs infolge Kontaktverweigerung des volljährigen Kindes zum unterhaltspflichtigen Elternteil

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 708
  • FamRZ 1995, 1513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 21.12.1989 - 1 UF 179/89

    Unterhalt eines volljährigen Kindes; Erlangung des erstrebten Studienplatzes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.1995 - 1 WF 19/95
    Die Verweigerung persönlichen Kontakts des volljährigen Kindes zum unterhaltspflichtigen Elternteil begründet für sich allein noch keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach BGB § 1611 Abs. 1 (Aufgabe von OLG Frankfurt, FamRZ 1990, 789 ).«.
  • OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren

    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat (Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2020 - 8 UF 165/19

    Keine Verwirkung des Unterhalts für volljähriges Kind bei Kontaktverweigerung

    Allein die Tatsache, dass ein volljähriges Kind jeglichen Kontakt zum Vater ablehnt, führt nicht zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs (Haidl in: BeckOKG BGB, Stand 01.05.2020, § 1611 Rn. 64.4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.1995 - 1 WF 19/95, NJW-RR 1996, 708).
  • OLG Hamm, 18.08.2000 - 9 UF 37/00

    Zum Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes und der Frage des § 1611 BGB

    Jedoch ist ein solches auf eine vorsätzliche Kränkung angelegtes Verhalten abzugrenzen gegen Äußerungen, in denen sich lediglich die Fortsetzung des elterlichen Streits spiegelt, die die dadurch hervorgerufene Entfremdung ausdrücken und die ein beredtes Zeugnis des unüberwundenen Familienkonflikts darstellen (vgl. BGH - FamRZ 1991, S. 322 f.; OLG Frankfurt - FamRZ 1995, S. 1513).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 UF 218/05
    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat ( Kalthoener/Büttner-Niepmann, aa0. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708 ).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 6 UF 31/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Eine dahin verstandene Rechtsprechung des 1. Familiensenats des OLG Frankfurt (FamRZ 1990, 789) ist ausdrücklich aufgegeben (OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 1513).
  • OLG Köln, 14.08.1998 - 4 UF 251/97
    Die Ablehnung jeglichen Kontakts mit dem Unterhaltsverpflichteten reicht insoweit nicht (vgl. BGH FamRZ 1991, 322, 323; OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1513; OLG Köln FamRZ 1996, 1101).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht