Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.11.1995

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93   

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https://dejure.org/1995,279
BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93 (https://dejure.org/1995,279)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1995 - I ZR 126/93 (https://dejure.org/1995,279)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93 (https://dejure.org/1995,279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Anonymisierte Mitgliederliste"; Nachweis der Mitglieder eines Verbandes

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Anonymisierte Mitgliederliste"; Nachweis der Mitglieder eines Verbandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnvereine müssen Farbe bekennen! (IBR 1996, 175)

Papierfundstellen

  • BGHZ 131, 90
  • NJW 1996, 391
  • NJW-RR 1996, 748 (Ls.)
  • ZIP 1996, 93
  • MDR 1996, 276
  • GRUR 1996, 217
  • WM 1996, 976
  • BB 1996, 550
  • DB 1996, 978
  • afp 1996, 134
  • JR 1996, 367
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 286/92

    Würdigung eines Gutachtens bei fehlender Nennung von Vergleichsobjekten

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
    Die Grundsätze des deutschen Zivilverfahrensrechts lassen es in der Regel nicht zu, die von einer Partei geheimgehaltenen Tatsachen zu deren Gunsten zu verwerten (BVerfG aaO.; BGH, Urt. v. 15.4.1994 - V ZR 286/92, NJW 1994, 2899; vgl. auch BGHZ 93, 191, 211 - Druckbalken; Baumgärtel, Festschrift für Habscheid, 1989, S. 1 ff.; vgl. auch Ullmann in Ullrich/Körner, Der internationale Softwarevertrag, 1995, Rdn. 403; Stürner/Stadler, JZ 1985, 1101, 1104; Lachmann, NJW 1987, 2206, 2209).
  • BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93

    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
    Die dort geregelte Verbandsklagebefugnis setzt gerade nicht voraus, daß ihm Mitglieder angehören, die durch das angegriffene kartellrechtswidrige Verhalten verletzt sind (BGH, Urt. v. 4.4.1995 - KZR 34/93, GRUR 1995, 690, 691 - Hitlisten-Platten).
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 52/86

    "Wettbewerbsverein III"; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins; Finanzierung aus

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
    Der Gesetzgeber hat damit bewußt von der bis dahin geltenden Regelung Abstand genommen; die Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. war schon dann gegeben, wenn durch das beanstandete Wettbewerbsverhalten gemeinsame, gewerbliche Interessen der Verbandsmitglieder berührt waren (BGH, Urt. v. 19.5.1988 - I ZR 52/86, GRUR 1988, 918 = WRP 1988, 662 - Wettbewerbsverein III).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
    Dieses Recht gründet sich auf Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG NJW 1995, 40) und auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; BGHZ 116, 47, 58 - Amtsanzeiger).
  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 82/89

    Verbandsausstattung - Verbandsausstattung

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
    Bei der Prozeßführungsbefugnis handelt es sich um eine das Verfahren betreffende Voraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens, also auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu beachten ist (BGH, Urt. v. 11.4.1991 - I ZR 82/89, GRUR 1991, 684 - Verbandsausstattung I; Urt. v. 10.11.1994 - I ZR 147/92, WRP 1995, 302 - Schlußverkaufswerbung II).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 147/92

    Schlußverkaufswerbung II - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
    Bei der Prozeßführungsbefugnis handelt es sich um eine das Verfahren betreffende Voraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens, also auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu beachten ist (BGH, Urt. v. 11.4.1991 - I ZR 82/89, GRUR 1991, 684 - Verbandsausstattung I; Urt. v. 10.11.1994 - I ZR 147/92, WRP 1995, 302 - Schlußverkaufswerbung II).
  • BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84

    "Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
    Die Grundsätze des deutschen Zivilverfahrensrechts lassen es in der Regel nicht zu, die von einer Partei geheimgehaltenen Tatsachen zu deren Gunsten zu verwerten (BVerfG aaO.; BGH, Urt. v. 15.4.1994 - V ZR 286/92, NJW 1994, 2899; vgl. auch BGHZ 93, 191, 211 - Druckbalken; Baumgärtel, Festschrift für Habscheid, 1989, S. 1 ff.; vgl. auch Ullmann in Ullrich/Körner, Der internationale Softwarevertrag, 1995, Rdn. 403; Stürner/Stadler, JZ 1985, 1101, 1104; Lachmann, NJW 1987, 2206, 2209).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
    Dieses Recht gründet sich auf Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG NJW 1995, 40) und auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; BGHZ 116, 47, 58 - Amtsanzeiger).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands

    Dies gilt sowohl für materiell-rechtliche Vorschriften (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 Rn. 12 zu § 62 Abs. 1 WEG aF mit Ausnahmen für die Beurteilung der Gültigkeit vor dem Stichtag gefasster Beschlüsse) als auch für Änderungen des Prozessrechts (vgl. zur Prozessführungsbefugnis BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93, BGHZ 131, 90, 91; Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19

    Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot;

    Sie hat ein berechtigtes Interesse daran, selbst zumindest durch Stichproben beispielsweise der Frage nachgehen zu können, ob die bezeichneten Unternehmen (noch) Mitglieder sind und ob die Angaben des klagenden Verbandes zur Branchenzugehörigkeit, zur Marktstärke und zum örtlichen Betätigungsfeld der Mitgliedsunternehmen (noch) Gültigkeit haben (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93 - Anonymisierte Mitgliederliste, Rn. 15, juris).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Liegen ihre Voraussetzungen nicht vor, ist die Klage bereits unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93, BGHZ 131, 90, 91 [juris Rn. 9] - Anonymisierte Mitgliederliste; Büscher/Hohlweck, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 325; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 8 Rn. 3.9).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.11.1995 - 6 U 57/95   

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https://dejure.org/1995,6569
OLG Karlsruhe, 08.11.1995 - 6 U 57/95 (https://dejure.org/1995,6569)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.1995 - 6 U 57/95 (https://dejure.org/1995,6569)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 1995 - 6 U 57/95 (https://dejure.org/1995,6569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 748
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen gehört nicht zu den originären Aufgaben eines solchen Unternehmens (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593).

    Da die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nicht zu den originären Aufgaben der Beklagten gehört, waren die Beklagten nicht gehalten, die Mitarbeiter ihrer Rechtsabteilungen mit den im Hinblick auf die Vielzahl der Rechtsverstöße besonders zeitaufwändigen Abmahnungen zu betrauen, nur um den Verletzern die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu ersparen (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Die Feststellung, daß die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Verfolgung des Rechtsverstoßes nicht als notwendig anzusehen ist und deshalb auch nicht dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn i.S. des § 683 BGB, hier des abgemahnten Verletzers, entspricht, steht zwar nicht von vornherein der Beurteilung entgegen, ob die entstandenen Kosten ein aus der Verletzungshandlung herrührender adäquater Schaden sind (OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdn. 552; a.A. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 41 Rdn. 82 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, die Mitbewerber begehen, nicht zu den originären Aufgaben eines solchen Unternehmens gehört (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10

    Unternehmensübergang - Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß:

    In gleicher Weise steht es einem Unternehmen, das seine Rechtsabteilung mit der Überprüfung der Zulässigkeit der Wettbewerbshandlungen eines Mitbewerbers betraut hat, grundsätzlich frei, die bei festgestellten Wettbewerbsverstößen vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gem. § 12 Abs. 1 UWG regelmäßig gebotene Abmahnung entweder selbst oder durch beauftragte Rechtsanwälte aussprechen zu lassen (BGH, GRUR 2008, 928 Rdn. 14 - Abmahnkostenersatz; BGH, GRUR 2010, 1038, Rn. 24 - Geschäftsgebühr für Abschlussschreiben; Senat, WRP 1996, 591, 593).

    Denn die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann sich auch dann als notwendig erweisen, wenn die Auslastung der juristischen Mitarbeiter mit anderen Aufgaben eine intensive Befassung mit den Wettbewerbsstreitigkeiten nicht erlaubt (Senat, WRP 1996, 591, 593).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 94/05

    Wettbewerbrechtliche Abmahnung: Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten bei

    Demgegenüber gehört es keineswegs zu den ureigenen Aufgaben eines kaufmännischen Unternehmens, Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern zu verfolgen (ebenso OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591, 593).

    Demgegenüber gehört es keineswegs zu den ureigenen Aufgaben eines kaufmännischen Unternehmens, Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern zu verfolgen (ebenso OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591, 593).

  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Indes lässt sich - im Einklang mit den Erwägungen des OLG Karlsruhe im Urt. v. 8.11.1995 - 6 U 57/95, NJW-RR 1996, 748 - diese restriktivere Rechtsprechung nicht ohne weiteres auf das durch das Marktverhalten unmittelbar betroffene kaufmännische Unternehmen - und damit auch die Berufungsklägerinnen - übertragen.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05

    Schadenersatzanspruch eines großen Unternehmens wegen Verstoßes gegen einen

    Demgegenüber gehört es keineswegs zu den ureigenen Aufgaben eines kaufmännischen Unternehmens, Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern zu verfolgen (ebenso OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591, 593).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Dies gilt, woran der Kläger vorbeigeht, auch dann, wenn dieses Unternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die aber mit anderen Bereichen als dem Wettbewerbsrecht befasst ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26. März 2013 - 2 U 7/12, bei juris; Bornkamm, a.a.O., Rn. 93, u.H. auf BGH, GRUR 2008, 928 - Abmahnkostenersatz; BGH, GRUR 2010, 1120, Rn. 26 - Vollmachtsnachweis; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591; Möller, NJW 2008, 2652).
  • AG Düsseldorf, 18.01.2018 - 22 C 136/17

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über den logischen Aufbau der automatisierten

    Die Feststellung, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Verfolgung des Rechtsverstoßes nicht als notwendig anzusehen ist und deshalb auch nicht dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht, steht zwar nicht von vornherein der Beurteilung entgegen, ob die entstandenen Kosten ein aus der Verletzungshandlung herrührender adäquater Schaden sind (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdn. 552; a.A. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 41 Rdn. 82 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 29.01.2008 - 312 S 1/07

    Rechtsanwaltsvergütung im wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren: Berechnung der

    Dabei kann auch ein Unternehmen grundsätzlich die für eine Abmahnung entstandenen Anwaltsgebühren ersetzt verlangen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 748; Münchener Kommentar, Ottofülling, Lauterkeitsrecht 2006, § 12 UWG, Rn. 155).
  • LG Hamburg, 09.05.2006 - 416 O 141/05

    Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen behauptet wettbewerbswidriger Werbung auf

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 20 U 36/05

    Vertrieb von Kaffee als grundpreispflichtige Ware in einem Verbrauchermarkt mit

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