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   OLG Koblenz, 16.01.1996 - 3 W 693/95   

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https://dejure.org/1996,3422
OLG Koblenz, 16.01.1996 - 3 W 693/95 (https://dejure.org/1996,3422)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.01.1996 - 3 W 693/95 (https://dejure.org/1996,3422)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 3 W 693/95 (https://dejure.org/1996,3422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 605
    Kündigung eines schuldrechtlichen Wohnrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichtgewährung eines Wohnrechts; Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts; Außerordentliches Kündigungsrecht eines Leihvertrags aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 843
  • FamRZ 1996, 1010
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 231/10

    Herausgabeanspruch: Sonderrechtsfähigkeit eines Bestandteils einer

    Der Eigenbedarf des Verleihers kann auch darin begründet sein, dass er aus wirtschaftlichen Gründen auf die Verwertung der Leihsache angewiesen ist (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 843, 844; jurisPK-BGB/Colling, 5. Aufl., § 605 Rn. 3; MünchKomm-BGB/Häublein, BGB, 5. Aufl., § 605 Rn. 4; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 605 Rn. 2; Staudinger/Reuter, BGB [2005], § 605 Rn. 3).
  • OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96

    Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohn- und Nutzungsrechts

    Damit hat die Erblasserin dem Beklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Lebenden zumindest mündlich ein lebenslanges, bereits zu ihren Lebzeiten begonnenes Wohnrecht eingeräumt, das rechtlich als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizieren ist (vgl. BGH, NJW 1982, 820; 1985, 1553; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1010; MK-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 516 Rn. 3b).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an einer Wohnung;

    Eine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Kündigung der Leihe eines Hausgrundstücks kann darin liegen, dass die Eigentümer nicht mehr in der Lage sind, die zur Finanzierung des Immobilienerwerbs erforderlichen finanzielle Mittel aufzubringen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1996, 843 ).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2005 - 8 U 194/05

    Zur Beweislast beim dinglichen Herausgabeanspruch und zur Rechtsnatur

    Bei Unentgeltlichkeit läge eine - formlos wirksame - Leihe vor, die gemäß § 605 BGB sowie aus sonstigen wichtigen Gründen außerordentlich gekündigt werden kann (BGH NJW 1985, 1553/1554; OLG Köln NZM 2000, 111; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 843/844); im anderen Falle wäre eine - formgültige - schuldrechtliche Wohnrechtseinräumung gegen Entgelt (§ 305 BGB) anzunehmen, die ebenfalls nur aus wichtigem Grund fristlos wirksam zu kündigen ist (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 853/854).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2010 - L 19 (20) AS 47/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Entzug der Leihsache wegen einer Kündigung nach § 605 BGB gehört zu den immanenten Risiken einer (nur) leihweise erlangten Gebrauchsmöglichkeit (vgl. BGH Urteil vom 17.03.1994 - III ZR 10/93 = BGHZ 125, 293; vgl. auch OLG Koblenz Beschluss vom 16.01.1996 - 3 W 693/95 - zur Kündigung eines unentgeltlichen Gebrauchsüberlassungsvertrages einer Wohnung auf Lebenszeit bei Eigenbedarf).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2009 - L 5 AS 34/09
    Ausnahmsweise kann gemäß § 605 Nr. 1 BGB bei unentgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen auf Lebenszeit ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund erwachsen (BGH, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Januar 1996, 3 W 693/95, recherchiert über juris).
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