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   BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95   

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BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95 (https://dejure.org/1996,2207)
BayObLG, Entscheidung vom 14.03.1996 - 2Z BR 121/95 (https://dejure.org/1996,2207)
BayObLG, Entscheidung vom 14. März 1996 - 2Z BR 121/95 (https://dejure.org/1996,2207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 167, 168, 313; GBO § 20
    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Eintragungshindernisses für das Grundbuch aufgrund des fehlenden Nachweises einer Vollmacht für die Erklärung der Auflassung; Notwendigkeit eines Nachweises des Fortbestehens einer Vollmacht für die Einigung über einen Grundstücksverkauf; Bestehen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 848
  • DNotZ 1997, 312
  • BayObLGZ 1996, 62
  • BayObLGZ 1996, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG München, 07.11.2018 - 34 Wx 395/17

    Bezeichnung eines offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beibringbaren Mittels

    Ist die Bevollmächtigung ausschließlich im Interesse des Bevollmächtigten erfolgt oder dient sie nach Grund und Zweck dessen besonderen Interessen, so liegt darin regelmäßig ein starker Hinweis darauf, dass sich der Vollmachtgeber seiner Widerrufsmöglichkeit mit bindender Wirkung stillschweigend begeben hat (BGH WM 1985, 646/647; NJW-RR 1991, 439/441 f.; Senat vom 15.6.2015, 34 Wx 513/13 = NJW-RR 2015, 1382; BayObLG NJW-RR 1996, 848/849; BayObLGZ 2001, 279/284; Staudinger/Schilken BGB [2014] § 168 Rn 11 f.; MüKo/Schubert BGB 8. Aufl. § 168 Rn. 27; Schäfer in BeckOK BGB 47. Edition § 168 Rn. 21).

    (3) Mit der notariellen Beurkundung des bedingten Übertragungsanspruchs und der diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen ist auch das Formerfordernis erfüllt, das gemäß § 311b Abs. 1 BGB zur Wirksamkeit eines Kausalgeschäfts einzuhalten ist, mit dem die Widerruflichkeit der Vollmacht zur Übertragung eines Miteigentumsanteils an Grundbesitz ausgeschlossen werden soll (vgl. BayObLG DNotZ 1981, 567; NJW-RR 1996, 848/849; Demharter § 19 Rn. 78 und 83; Reetz in Hügel/BeckOK Vertretungsmacht Rn. 29).

  • OLG München, 15.06.2015 - 34 Wx 513/13

    Grundbuchbewilligung eines Gesellschafters aufgrund transmortaler Vollmacht

    Dazu ist das der Erteilung der Vollmacht zugrunde liegende Rechtsverhältnis maßgeblich (BayObLG NJW-RR 1996, 848), aus dem sich die Interessenlage ergibt.
  • OLG München, 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

    Grundbuchverfahren: Prüfung des Widerrufs einer Bauträgervollmacht als

    Es handelt sich im Hinblick auf ihre Einbettung in den Kaufvertrag nicht um eine isolierte Vollmacht (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279/284).

    Dann aber ist die Vollmacht auch ohne ausdrückliche Erklärung unwiderruflich (vgl. BGH WPM 1985, 646; BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279).

  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung

    Die Kaufverträge enthalten auch das der Vollmachtserteilung zugrundeliegende Rechtsverhältnis in der Form eines Auftrags oder Geschäftsbesorgungsvertrags; eine isolierte Vollmacht liegt damit nicht vor (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 848).
  • OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08

    Grundbuchverfahren: Umfang einer Vollmacht zur Abgabe von Eintragungsanträgen

    Damit ist die Vollmacht auch ohne ausdrückliche Erklärung unwiderruflich (vgl. BGH WPM 1985, 646; BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279).
  • OLG München, 07.01.2015 - 34 Wx 418/14

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Anfechtung einer

    Wie das Grundbuchamt in der Entscheidung über die (Nicht-) Abhilfe zutreffend erkennt, kann ein - unterstellt zulässiger - Widerruf der an sich unwiderruflich, weil im Interesse der Berechtigten aus dem Anspruch auf Rückübertragung erteilten Vollmacht (§ 167 Abs. 1 BGB; vgl. BGH WPM 1985, 646; BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279) einer rechtswirksamen Vertretung der Käufer bei Errichtung der Urkunde am 6.2.2014 nicht entgegenstehen.
  • BFH, 28.03.2007 - II R 57/05

    GrESt; Verwirklichung des Erwerbsvorgangs

    Wie sich aus den Regelungen des § 168 Sätze 1 und 2 BGB ergibt, kann die Widerruflichkeit einer Vollmacht nicht durch einseitige Erklärung des Vollmachtgebers, sondern nur durch Vereinbarung in dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ausgeschlossen werden (BGH-Urteile vom 26. Februar 1988 V ZR 231/86, NJW 1988, 2603, und vom 9. März 1990 V ZR 244/88, BGHZ 110, 363; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. März 1996 2Z BR 121/95, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht 1996, 848).
  • OLG Schleswig, 31.03.2011 - 11 U 43/09

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übernahme eines Treuhandauftrags

    Dies ergibt sich aus § 168 1 und 2 BGB (RGZ 109, 331 [333]; BGH NJW 1988, 2603 m. w. Nachw; BayObLG NJW-RR 1996, 848 [849]; Palandt/Heinrichs, BGB , 70. Auflage 2011 § 168 Rn.6).
  • BayObLG, 21.02.1994 - 3Z BR 22/94
    BayObLG, B.v. 4.2.1993, BayObLGZ 1996, 63 zur Frage der freien Willensbestimmung abgedruckt in BtE 1992/93, 69 f.
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