Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 641 Abs. 1 Satz 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vergütungsanspruch aus Werkvertrag: Fälligkeit bei schlüssiger Abnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Werklohnprozeß: Unzulässiger Einwand fehlender Fälligkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werklohnfälligkeit trotz endgültiger Abnahmeverweigerung? (IBR 1997, 183)

  • maas-anwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werklohnfälligkeit trotz endgültiger Abnahmeverweigerung?

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1996, 883
  • MDR 1996, 1108
  • WM 1996, 1646
  • BB 1996, 2488
  • DB 1996, 1617
  • IBR 1997, 183



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG Koblenz, 04.01.2010 - 2 U 704/09  

    Bauvertrag - Verjährung von Werklohnansprüchen bei Streit über Abnahme

    (in Anknüpfung an BGHZ 132, 96; BGH-NJW-RR 1996, 883).

    Die Fälligkeit des Anspruchs tritt aber auch ohne Abnahme des Werkes ein, wenn diese zu Unrecht verweigert worden ist (in Anknüpfung an BGH-NJW-RR 1996, 883 = NJW 1996, 1280).

    Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen, wenn sich aus dem Verhalten des Bestellers ergibt, dass er das Werk nicht als vertragsgemäß gelten lässt (BGHZ 132, 96; BGH-NJW-RR 1996, 883).

    Die Fälligkeit des Anspruchs tritt aber auch ohne Abnahme des Werkes ein, wenn diese zu Unrecht verweigert worden ist (BGH-NJW-RR 1996, 883 = NJW 1996, 1280).

  • OLG Koblenz, 19.02.2010 - 2 U 704/09  

    Bauvertrag - Verjährung von Werklohnansprüchen bei Streit über Abnahme

    (in Anknüpfung an BGHZ 132, 96; BGH-NJW-RR 1996, 883).

    Die Fälligkeit des Anspruchs tritt aber auch ohne Abnahme des Werkes ein, wenn diese zu Unrecht verweigert worden ist (in Anknüpfung an BGH-NJW-RR 1996, 883 = NJW 1996, 1280).

    Soweit der Senat auf die Entscheidung des BGH vom 25.04.1996 (X ZR 59/04 - NJW-RR 1996, 883) Bezug genommen hat, wendet die Klägerin ein, die Entscheidung sei zu einem grundlegend anderen Sachverhalt ergangen.

  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 1 U 71/05  

    Bauvertrag - Heizkraftanlage deckt Wärmebedarf nur teilweise: Mangel?

    Unter diesen Umständen wäre der Vergütungsanspruch der Beklagten auch ohne Abnahme fällig (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. April 1996, NJW-RR 1996, S. 883 ff., juris Rn. 19; Palandt/Sprau, BGB, 66. Auflage, § 641 Rn. 5).
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  • OLG Koblenz, 07.05.2010 - 2 U 704/09  

    Fälligkeit der Werklohnforderung

    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen mit Rücksicht auf die Rechtsfolgen der Abnahme an die tatsächlichen Voraussetzungen der Abnahme keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW-RR 1996, 883 ; NJW 1994, 942 ; NJW-RR 1993, 1461 f.).

    Der BGH (NJW-RR 1996, 883 ; Juris Rn. 19) hat hierzu klarstellend ausgeführt, dass in diesem Fall der Besteller der Werkleistung sich nicht auf die mangelnde Fälligkeit berufen dürfe, wenn er die Abnahme des Werkes endgültig abgelehnt und seinerseits die Bezahlung verweigert habe.

  • OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10  

    Bauvertrag - Keine Schlusszahlung ohne Abnahme und prüfbare Schlussrechnung!

    Eine an sich berechtigte Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber ist nicht mehr möglich, wenn dieser das nicht abgenommene Werk veräußert und dadurch weitere Nachbesserung verhindert hat oder sonst zum Ausdruck bringt, dass er nur noch an einer abschließenden Regelung des Rechtsverhältnisses interessiert ist (BGH, Urteil vom 25.04.1996, X ZR 59/94, Rn. 19).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96  

    "EDV-Hotel-Restaurant-Lösung"- Voraussetzungen der Abnahme; Abnahme eines

    a) Die Abnahme im Sinne des § 640 BGB besteht darin, daß der Besteller das Werk körperlich entgegennimmt und zu erkennen gibt, er wolle die Leistung als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechend annehmen (BGHZ 48, 257, 262; Sen.Urt. v. 25.04.1996 - X ZR 59/94, WM 1996, 1646 ).
  • KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01  

    Bauvertrag - Nachträgliche Entkräftung von Stundenlohnzetteln

    Nur wenn der Auftraggeber behauptet, es seien noch Mängel vorhanden, muss der Auftragnehmer auch beim vorzeitig beendeten Werkvertrag die Mangelfreiheit beweisen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 883, 884; NJW 1993, 1972, 1974).
  • OLG Hamm, 02.12.1996 - 13 U 86/96  
    Die Erfüllung der Verpflichtung zur vollständigen Lieferung auch der Benutzerdokumentation ist unabhängig davon, ob der Lieferant Bezahlung der vereinbarten Vergütung bzw. des vereinbarten Kaufpreises oder der Kunde Rückzahlung verlangt, vom Lieferanten zu beweisen (BGH NJW 1985, 1333; 1993, 461; WM 1996, 582; NJW-RR 1996, 883).
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