Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.04.1996 - 3 U 1392/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Parkettverlegung mit mangelhaftem Ökokleber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz für die Kosten der Mängelbeseitigung; Objektiver Mangel, der seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Bestellers hat; Unzureichende Kohäsion einesÖkoklebers; Mitverursachung eines Schadens durch den Besteller eines Werkes; Zurverfügungstellung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 Abs. 3, §§ 645, 254
Bauvertrag; Vertragspflichten des Bestellers; Hauptleistungspflichten; Zahlung der vereinbarten Vergütung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Parkettverlegung mit Ökokleber auf Wunsch des Auftraggebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauherr will Öko-Kleber: Haftet Fliesenleger? (IBR 1996, 514)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 25.08.1995 - 7 O 339/94
- OLG Koblenz, 30.04.1996 - 3 U 1392/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 919
- BauR 1996, 868
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93
Gesamtschuldnerische Haftung des Vor- und Nachunternehmers
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.1996 - 3 U 1392/95
Selbst für die Fälle, in denen der Besteller ohne vorherige Abklärung mit dem Auftragnehmer diesem Anweisungen erteilt und Material überläßt, kommt eine Mithaftung des Bestellers für einen darauf beruhenden Schaden nur dann in Betracht, wenn der Unternehmer das ihm überlassene Material auf seine Eignung geprüft und den Besteller in ausreichendem Maße auf pflichtgemäß festzustellende Bedenken hingewiesen hat (vgl. BGH VersR 1964, 516, 517; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273 ). - BGH, 17.02.1964 - VII ZR 200/62
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.1996 - 3 U 1392/95
Selbst für die Fälle, in denen der Besteller ohne vorherige Abklärung mit dem Auftragnehmer diesem Anweisungen erteilt und Material überläßt, kommt eine Mithaftung des Bestellers für einen darauf beruhenden Schaden nur dann in Betracht, wenn der Unternehmer das ihm überlassene Material auf seine Eignung geprüft und den Besteller in ausreichendem Maße auf pflichtgemäß festzustellende Bedenken hingewiesen hat (vgl. BGH VersR 1964, 516, 517; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273 ).
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 21 U 44/06
Haftung des Bauträgers für Sachmängel bei sogenannten "selbständigen …
Auch in der Entscheidung OLG Koblenz NJW-RR 1996, 919 wird lediglich die Mängelhaftung des Handwerkers bejaht, ohne sich zu einer ggf. zusätzlichen gesamtschuldnerischen Haftung des Bauträgers (…vgl. Mauer a. a. O. 308) zu verhalten.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.03.1995 - 12 U 97/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Gewährleistungsverjährung bei Öltank mit gemauertem Domschacht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Fünfjährige Verjährungsfrist bei Arbeiten an Heizöltank? (IBR 1995, 521)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 919
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
Haftung bei fehlerhafter Prüfung der ordnungsgemäßen Stilllegung eines …
Die Bauwerkseigenschaft ist jedoch wegen einer hinreichend festen Verbindung mit dem Boden und der von dem Tank ausgehenden Risiken dann zu bejahen, wenn er nicht nur mit Erde überdeckt, sondern mit einem gemauerten Domschacht verbunden ist (OLG Hamm, 12. Zivilsenat, NJW-RR 1996, 919;… Palandt/Sprau, a.a.O. § 634 a. Rdnr. 19).