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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96   

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VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96 (https://dejure.org/1997,1920)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.1997 - VfGBbg 45/96 (https://dejure.org/1997,1920)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 45/96 (https://dejure.org/1997,1920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; ZPO, § 495a Abs. 2 Satz 2
    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Prüfungsmaßstab; Willkür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1021
  • MDR 1997, 591
  • NJ 1997, 307
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    Der von dem Amtsgericht in diesem Zusammenhang verwendete Begriff des Bauunkundiqen ist ersichtlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den besonderen Voraussetzungen für die vertragliche Einbeziehung der VOB/B gegenüber einem, wie es etwa im Leitsatz zu seiner Entscheidung vom 9. November 1989 (BGHZ 109, 192) heißt, weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner entlehnt und war auch für den Beschwerdeführer, zumal er anwaltlich vertreten war, mitvollziehbar.

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, daß er sich eines Architekten bedient habe (vgl. hierzu BGHZ 109, 192, 194), ist vor dem Amtsgericht nicht vorgetragen und unter Beweis gestellt worden, daß der Architekt (auch bzw. bereits) an demVertragsschluß beteiligt gewesen wäre.

  • VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93

    Keine Verletzung von Verf BB Art 47 Abs 2 und Art 52 Abs 4 durch den Erlaß eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a.a.O., S. 7 des Umdrucks; Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA - LVerfGE 2, 105, 110).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    In diese Richtung gehend kann auch eine gegebenenfalls unverständliche oder unzulängliche Begründung einer Entscheidung die Annahme eines Verstoßes gegen das Willkürverbot zulassen (vgl. BVerfGE 71, 122, 135 f.; ferner BVerfGE 81, 97, 106).
  • VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94

    Sozialrecht; Beschwerdebefugnis; Menschenwürde; Rechtsschutzgarantie; Bundesrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    Dabei kann offenbleiben, ob Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bundesrechtlich - hier durch die Zivilprozeßordnung - geordneten Verfahrens erfolgt sein sollen, am Maßstab der brandenburgischen Landesverfassung gemessen werden können (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - S. 6 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 3 Nr. 4 vorgesehen).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    In diese Richtung gehend kann auch eine gegebenenfalls unverständliche oder unzulängliche Begründung einer Entscheidung die Annahme eines Verstoßes gegen das Willkürverbot zulassen (vgl. BVerfGE 71, 122, 135 f.; ferner BVerfGE 81, 97, 106).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 89, 1, 13 f.).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine

    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 89, 1, 13 f.).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes

    Willkürlich ist eine Entscheidung zwar erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluss vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 05.11.1996 - 13 T 113/96   

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https://dejure.org/1996,14103
LG Kiel, 05.11.1996 - 13 T 113/96 (https://dejure.org/1996,14103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1021
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 13.08.2009 - 17 W 181/09

    Ersatzzustellung; Geschäftsraum; beschäftigte Person

    Denn ein - wie hier - ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ergangenes Versäumnisurteil ist existent und damit wirksam erst dann, wenn es beiden Parteien ordnungsgemäß zugestellt worden ist (vgl. BGH NJW 1953, 622; NJW 1960, 1763; NJW 1996, 1969, 1970; LG Kiel NJW-RR 1997, 1021, 1022; zum Zustellungserfordernis in Bezug auf das Vorliegen einer wirksamen Kostengrundentscheidung vgl. auch BGH NJW-RR 2008, 1082); eine (Auslands-)Zustellung an die Beklagte war aber nach Aktenlage am 14.01.2009 noch nicht erfolgt.
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