Rechtsprechung
   KG, 17.09.1996 - 5 U 3157/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4507
KG, 17.09.1996 - 5 U 3157/96 (https://dejure.org/1996,4507)
KG, Entscheidung vom 17.09.1996 - 5 U 3157/96 (https://dejure.org/1996,4507)
KG, Entscheidung vom 17. September 1996 - 5 U 3157/96 (https://dejure.org/1996,4507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Durchführung des Urkundsprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1059
  • BB 1997, 114
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 9 U 230/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren

    Die Beklagte hat die rechtsvernichtende Einwendung des Verlustest der Aktivlegitimation durch einen gesetzlichen Forderungsübergang gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, für die sie die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG, Urteil vom 31. März 2004 - 10 AZR 191/03 -, Rn. 19, juris; KG Berlin, Urteil vom 17. September 1996 - 5 U 3157/96 -, Rn. 23, juris) nicht konkret dargelegt.
  • BGH, 30.11.2022 - IV ZR 60/22

    Pflichtteilsrecht: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Schuldner - im Streitfall der Beklagte - die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Kläger als ursprünglicher Gläubiger des Auskunftsanspruchs nicht mehr aktivlegitimiert ist (vgl. BAG, Urteil vom 31. März 2004 - 10 AZR 191/03, juris Rn. 19 f.; OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2003 - 13 U 11/02, juris Rn. 3 ff.; KG Berlin NJW-RR 1997, 1059 unter II 5 [juris Rn. 23]; jurisPK-BGB/Rosch, 9. Aufl. § 398 Rn. 61 [Stand: 1. Februar 2020]).
  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05

    Beweislast bei Vergütungsklage des Dienstverpflichteten im Urkundenprozess

    Hier ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Dienstverpflichtete im Urkundenprozess - soweit streitig - nicht nur den Abschluss des Dienstvertrages urkundlich belegen muss, sondern auch sein Angebot der Dienstleistung und den Umstand, dass der Dienstberechtigte diese Dienste nicht angenommen hat (BGH NJW-RR 1988, 1265 f; KG NJW-RR 1997, 1059).

    Bereits das Landgericht hat darauf hingewiesen, dass der Kläger ein wörtliches Angebot der Dienstleistung iSv § 295 BGB und die Nichtannahme durch die Beklagte urkundlich nicht dargelegt hat, weshalb auch insoweit die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, unter denen der Dienstberechtigte nach der oben zitierten Rechtsprechung (BGH NJW-RR 1988, 1265f; KG NJW-RR 1997, 1059) im Urkundsprozess erfolgreich Vergütung geltend machen kann.

  • LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 2122/09

    Urkundenprozess: Vergütungsansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag;

    Eine derartige Ausnahmesituation lässt sich hier indes nicht bejahen (vgl. LG München I, Urteil vom 7.9.2006, Az. 5HK O 22880/05, S. 12 ff. und Urteil vom 22.7.2010, Az. 5HK O 6382/09, S. 15 ff. - jeweils n.v.; KG NJW-RR 1997, 1059).
  • LG Potsdam, 11.11.2015 - 8 O 305/14

    Widerrufsbelehrung in Darlehensvertrag der DKB ist unwirksam

    Insoweit fehlt es schon an entsprechendem Vortrag der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. Palandt/Grüneberg, § 297 Rn. 3 unter Hinweis auf Kammergericht, NJW-RR 1997, 1059).
  • OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Vielmehr stellt die fehlende Leistungsfähigkeit eine Einwendung dar, deren tatsächliche Umstände die Beklagte als Gläubigerin darzulegen und zu beweisen hat (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 297 Rn 3; KG NJW-RR 1997, 1059).
  • OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04

    Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos

    Zwar ist bei einer Klage auf Dienstbezüge auch die Leistung der Dienste urkundlich zu beweisen (Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 292 Rn. 8); Gleiches gilt dementsprechend für den Annahmeverzug der Beklagten (KG, NJW-RR 1997, 1059 m.w.N.).
  • LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 1762/09

    HRE Vergütung unter Vorbehalt

    Eine derartige Ausnahmesituation lässt sich hier indes nicht bejahen (vgl. LG München I, Urteil vom 7.9.2006, Az. 5HK O 22880/05 , S. 12 ff. und Urteil vom 22.7.2010, Az. 5HK O 6382/09, S. 15 ff. - jeweils n.v.; KG NJW-RR 1997, 1059).
  • OLG Köln, 29.01.2003 - 13 U 11/02

    Aktivlegitimation zur Geltendmachung eines restlichen Darlehensanspruchs bei

    Ausgangspunkt ist zwar, dass grundsätzlich der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass die Klägerin, die ursprünglich Gläubigerin der Darlehensforderung war, wegen eines Forderungsübergangs auf das Inkassounternehmen nicht mehr forderungsberechtigt ist (vgl. KG NJW-RR 1997, 1059).
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