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   LG Göttingen, 03.02.1997 - 6 T 292/96   

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https://dejure.org/1997,14239
LG Göttingen, 03.02.1997 - 6 T 292/96 (https://dejure.org/1997,14239)
LG Göttingen, Entscheidung vom 03.02.1997 - 6 T 292/96 (https://dejure.org/1997,14239)
LG Göttingen, Entscheidung vom 03. Februar 1997 - 6 T 292/96 (https://dejure.org/1997,14239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus LG Göttingen, 03.02.1997 - 6 T 292/96
    Ist die Nutzung des Gemeinschaftseigentums gem. § 5 WEG einem Sondereigentum zugewiesen und "dadurch zum Teil des Sondereigentums geworden", kann auch die alleinige Nutzung des Gemeinschaftseigentums Gegenstand einer Dienstbarkeit an einem Wohnungseigentum sein (BGHZ 107, 289, 293).
  • KG, 09.01.1976 - 1 W 459/75
    Auszug aus LG Göttingen, 03.02.1997 - 6 T 292/96
    Erlischt die Dienstbarkeit hinsichtlich eines der Miteigentumsanteile, ist sei bei den übrigen Anteilen ebenfalls zu löschen, und zwar von Amts wegen (KG MDR 1977, 405; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 149).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 304/02

    Ferienparkbetriebsrecht als Gegenstand einer beschränkten persönlichen

    c) Die Dienstbarkeit beschränkt nicht die rechtliche Verfügungsbefugnis der Klägerin, sondern hat - wie bei einer Wohnungsbesetzungsdienstbarkeit (vgl. dazu RGZ 111, 384, 392 ff.; BayObLGZ 1982, 184, 186 ff.; 2000, 140; BayObLG MittBayNot 2001, 317; Staudinger/Mayer, BGB [2002], § 1090 Rdn. 18) oder Fremdenverkehrsdienstbarkeit (vgl. BayObLGZ 1985, 193, 195 ff.; LG Göttingen, NJW-RR 1997, 1105; Demharter, GBO, 24. Aufl., Anh. zu § 44 Rdn. 25) - eine Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Appartements zum Inhalt.
  • OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 5 W 68/13

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Möglichkeit des gutgläubigen lastenfreien

    Auch in der Literatur wird ersichtlich davon ausgegangen, dass ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines ideellen Miteigentumsanteils möglich ist, wenn das Grundstück insgesamt mit einer Dienstbarkeit belastet ist, wenngleich de lege ferenda angeregt wird, dieses Ergebnis in Richtung einer möglichen Belastung ideeller Einheiten neu zu überdenken (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflg., Rn. 1870; Staudinger/Mayer, Ausgabe 2009, § 1018 Rn. 185; NK/Otto, 3. Auflg. § 1018, Rn. 118), was bislang nur bei einer Dienstbarkeit für möglich erachtet wird, die sich in ihrer Ausübung auf das Sondereigentum beschränkt (BGHZ 107, 289; LG Göttingen, NJW-RR 1997, 1105).
  • OLG München, 14.11.2023 - 34 Wx 167/23

    Folge des Erlöschens einer Grunddienstbarkeit an dem versteigerten

    So führt auch etwa das Erlöschen einer zunächst auf allen Eigentumswohneinheiten eines Grundstücks lastenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, wonach das Grundeigentum ausschließlich für Zwecke des gewerblichen Fremdenverkehrs genutzt werden darf, bei einer Einheit nicht zum Erlöschen der Dienstbarkeit bei den anderen Einheiten (LG Göttingen NJW-RR 1997, 1105).
  • VG München, 06.11.2014 - M 17 K 12.8

    Erfolglose Klage auf Löschung von Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch

    Eine Dienstbarkeit, die sich ausschließlich auf die Nutzung des Gemeinschaftseigentums bezieht, muss auf allen Miteigentumsanteilen des Grundeigentums lasten (LG Göttingen B.v. 3.2.1997 - 6 T 292/96 - NJW-RR 1997, 1105) und kann daher allenfalls bei Zwangsversteigerung (§ 91 ZVG) oder gutgläubigem Erwerb (§ 936 BGB) in Ansehung einzelner Anteile zum Erlöschen gebracht werden.
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