Rechtsprechung
BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Mitverschuldens des Geschädigten - Sturz auf einem ungesicherten, von Baumaßnahmen betroffenen und mit Schnee bedeckten Gehweg - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Gebotene Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten - Verschulden am Zustandekommen ...
- rabüro.de
Zum Mitverschulden bei Sturz auf von Bauarbeiten betroffenen, ungesicherten, von Schnee bedeckten Gehweg
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 254
Sturz bei von Schnee verdeckten Baumaßnahmen auf Gehweg - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254
Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftungsrecht: Mitverschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch Bauherr hat Verkehrssicherungspflicht! (IBR 1997, 421)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 305 (Ls.)
- NJW-RR 1997, 1109
- MDR 1997, 738
- NZV 1997, 430
- NJ 1997, 589
- VersR 1997, 840
- BauR 1997, 864
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83
Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts
Auszug aus BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96
15 bb) Entgegen der in der Revisionserwiderung vertretenen Auffassung ist der vorliegende Fall nicht dem Sachverhalt vergleichbar, der den Senat veranlaßte (Senatsurteil vom 20. November 1984 - VI ZR 169/83 - NJW 1985, 482 ff.), ein erhebliches Mitverschulden desjenigen zu bejahen, der sich auf einen erkennbar stark eisglatten und daher äußerst gefährlichen Gästeparkplatz eines Lokals begeben hatte, um zu seinem Wagen zu gelangen, anstatt zuvor den Gastwirt zu bitten, die Eisfläche zu bestreuen.
- BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11
Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen …
Abgesehen davon ist - genauso wenig wie letztlich ein Fußgänger gehalten ist, zur Vermeidung einer Gefahrenstelle auf einem Gehweg auf den Randbereich der Fahrbahn auszuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - VI ZR 90/96, NZV 1997, 430) - ein Fußgänger grundsätzlich auch nicht gehalten, einen neben dem Gehweg befindlichen und vom Verkehrssicherungspflichtigen für diesen Zweck selbst nicht vorgesehenen unbefestigten Grünstreifen zu betreten, der seinerseits häufig ebenfalls aufgrund von Unebenheiten, Löchern oder - bei Nässe - erhöhter Rutschgefahr Gefahren für die Begehung aufweist. - OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 6 U 95/12
Glatteis: Wann trägt der Geschädigte Mitschuld?
Kommt der jeweilige Grundstückseigentümer seiner Räumpflicht auf dem Gehweg vor dem Grundstück nicht nach, bleibt einem Fußgänger regelmäßig nichts anderes übrig, als den nicht geräumten Gehweg zu benutzen; auf ein Ausweichen auf die Fahrbahn, die häufig zusätzliche Gefahren birgt, kann ein Fußgänger grundsätzlich nicht verwiesen werden (vgl. BGH, Urt. v. 06.05.1997 - VI ZR 90/96, NJW-RR 1997, 1109). - LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12
Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte
Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, VI ZR 90/96, in NJW-RR 1997, 1109, juris Tz 14; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Mai 2009, 3 U 239/07, zitiert nach juris Tz 44; OLG München, Urteil vom 13. März 2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).
- OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13
Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht …
Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1109;… OLG Stuttgart, Urt. v. 6. Mai 2009, 3 U 239/07;… OLG München, Urt. v. 13. März 2008, 1 U 4314/07). - OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11
Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines …
Die Beweislast für ein Mitverschulden trägt dabei der Schädiger, der auch die Kausalität eines möglichen Eigenverschuldens für den Schaden belegen muss (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1109 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.05.2009, Az. 3 U 239/07, juris Tz. 44; OLG München, Urteil vom 13.03.2008, Az. 1 U 4314/07, juris Tz. 23). - OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Sturzes auf einem schnee- und …
Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (BGH NJW-RR 1997, 1109; OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von …
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157). - OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97
Umfang der Winterstreupflicht eines Grundstückseigentümers; Zumutbarkeit der …
Sie macht geltend: Unter Anwendung der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.5.1997 (NJW-RR 97, 1109) entwickelten Grundsätze könne ihr kein Mitverschulden angelastet werden.Im übrigen ist die von der Berufung herangezogene Entscheidung BGH NJW-RR 97, 1109 nicht einschlägig.
- OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
Haftungsumfang bei Unfall eines Passanten im Dunkeln wegen Verletzung der …
Erforderlich ist daher, dass der Geschädigte den verkehrsunsicheren Zustand des Gehwegs hätte erkennen oder mit ihm hätte rechnen müssen (BGH VersR 1997, 840). - OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23 Das Mitverschulden wiegt hier aber im Allgemeinen nicht so schwer, dass die Verantwortlichkeit des Streupflichtigen vollständig zurücktreten müsste (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - III ZR 326/12 - NZV 2013, 534; Urteil vom 6. Mai 1997 - VI ZR 90/96 -, NZV 1997, 430;… Looschelders, in: BeckOnline-Großkommentar mit Stand 1. Juni 2023, § 254 Rdnr. 201).
- OLG Frankfurt, 18.06.2013 - 15 U 4/12
Streu- und Räumpflicht der Gemeinde auf Fußgängerweg
- LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18
Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers
- OLG München, 13.03.2008 - 1 U 4314/07
Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen eines glatteisbedingten Sturzes
Rechtsprechung
LG Weiden/Oberpfalz, 13.05.1997 - 2 S 330/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Errichtung eines Maschendrahtzauns: Bauwerks- oder Grundstücksarbeiten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 638
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Maschendrahtzaun: Bauwerk oder Arbeiten an einem Grundstück? (IBR 1998, 22)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1108
- NJW-RR 1997, 1109