Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.05.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.06.1997 - 17 U 128/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7841
OLG Hamm, 02.06.1997 - 17 U 128/96 (https://dejure.org/1997,7841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.1997 - 17 U 128/96 (https://dejure.org/1997,7841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 1997 - 17 U 128/96 (https://dejure.org/1997,7841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Konkurs des Bauunternehmers: Kann Bauherr Sicherheit einbehalten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkurs des Bauunternehmers: Kann Bauherr Sicherheit einbehalten? (IBR 1998, 21)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1242
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98

    Bindung des Konkursverwalters an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts

    Da der Konkursverwalter für die Masse grundsätzlich nicht mehr und keine anderen Rechte beanspruchen kann, als dem Gemeinschuldner zustehen (BGHZ 106, 169, 175; 113, 98, 100; Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 6 Rdn. 23), ist der Kläger an die Vereinbarung gebunden (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1997, 1242, 1243).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09

    Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen

    Die Beklagten waren und sind indes hinsichtlich des an die Klägerin zu zahlenden Werklohns gemäß Nr. 6 des Kooperationsvertrages nicht vor- sondern nachleistungspflichtig war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.06.1997, 17 U 128/96, NJW-RR 1997, 1242; Palandt-Grüneberg, 68. Auflage 2009, § 321, Rn 3), so dass eine direkte Anwendung von § 321 BGB ausscheidet.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.05.1997 - 11 W 15/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6176
OLG Köln, 23.05.1997 - 11 W 15/97 (https://dejure.org/1997,6176)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.1997 - 11 W 15/97 (https://dejure.org/1997,6176)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 1997 - 11 W 15/97 (https://dejure.org/1997,6176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vormerkung auf Sicherungshypothek nach § 648 BGB - Wer trägt die Kosten der einstweiligen Verfügung? (IBR 1998, 42)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1242
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 11.06.1999 - 9 W 2247/99

    Abwehr ehrverletzender Äußerungen zur Vermeidung der Kostenfolge gemäß § 93

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  • OLG Karlsruhe, 13.11.2002 - 6 W 80/02

    Sicherungshypothek: "Abmahnung" erforderlich?

    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum ist bei einstweiligen Verfügungen mit dem Ziel der Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich (OLG Köln NJW-RR 1997, 1242 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 28.08.2002 - 1 W 216/99

    Verfahrensrecht - Abmahnung vor Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung?

    Zwar geht der Senat mit der neueren Rechtsprechung davon aus, daß ein Bauunternehmer, der eine einstweilige Verfügung zur Sicherung seines Anspruchs auf Bewilligung einer Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt, nicht grundsätzlich verpflichtet ist, zur Vermeidung von Kostennachteilen vorher abzumahnen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, 1242 m.w.N.).
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