Rechtsprechung
KG, 20.06.1997 - 24 W 661/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vollstreckungsunterwerfung bzgl. Wohngeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Erwerberhaftung und Vollstreckungsunterwerfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1304
- MDR 1997, 1018
- ZMR 1997, 664
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02
Wohnungseigentümergemeinschaft: Ausnahmen vom Aufrechnungsverbot in der …
Eine vollstreckbare notarielle Urkunde auf der Grundlage der Teilungserklärung muss genau erkennen lassen, auf welche mehrheitlich beschlossenen und fällig gestellten monatlichen Beitragsvorschüsse sie sich bezieht (KG NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664); anderenfalls ist sie herauszugeben.a) In der Gemeinschaftsordnung und in den Kaufverträgen mit späteren Wohnungseigentümern, welche die Pflichten aus der Teilungserklärung übernehmen, kann die Verpflichtung vorgesehen sein, dass der Wohnungseigentümer sich wegen der laufenden monatlichen Beitragsvorschüsse der sofortigen Vollstreckung unterwirft und der Verwalter berechtigt ist, sich wegen der zwischenzeitlich mehrheitlich beschlossenen monatlichen Beitragsforderungen sich eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen und dann auch von ihr Gebrauch machen darf (KG NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664 = GE 1997, 1589; Becker ZWE 2000, 515).
- AG Hamburg-St. Georg, 26.11.2021 - 980b C 23/21
Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer …
Es ist seit langem in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine Teilungserklärung wirksam vorsehen kann, dass ein Erwerber, der die Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsordnung übernimmt, sich in notarieller Urkunde der sofortigen Vollstreckung wegen der monatlichen Beitragsvorschüsse zu unterwerfen hat (vgl. etwa KG, NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664, ZWE 2003, 294;… Becker, in: Bärmann, a.a.O., Rn. 79; Becker, ZWE 2000, 515; Häublein, ZWE 2004, 48, 57).Die Belange des verpflichteten Wohnungseigentümers sind dadurch ausreichend geschützt, dass er dem Recht der Klägerin aus dem Schuldanerkenntnis nebst Unterwerfungsklausel im Falle einer Verringerung seiner tatsächlich geschuldeten Beitragslast und einer " überschießenden " Vollstreckung einen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelf nach den §§ 797, 767 ZPO entgegen halten kann (vgl. KG, NJW-RR 1997, 1304).