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   OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96 (Baul.)   

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OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96 (Baul.) (https://dejure.org/1996,2318)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1996 - 7 U 123/96 (Baul.) (https://dejure.org/1996,2318)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 7 U 123/96 (Baul.) (https://dejure.org/1996,2318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einlegung der Berufung durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht

Verfahrensgang

  • LG Köln - 65 O (Baul.) 7/95
  • OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96 (Baul.)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
    Im allgemeinen gibt es deshalb keine Aufspaltung der Rechtsmittelzuständigkeit für die Einlegung einerseits und für die Entscheidung über dasselbe Rechtsmittel andererseits (BGH NJW 1979, 43, 45).

    Zwar ist dessen zur Zeit der sogenannten materiellen Anknüpfung von Familiensachen ergangene Rechtsprechung (NJW 1979, 43 ff.; 1980, 1282 f.) nicht einschlägig; denn sie beruht auf dem Prinzip der Meistbegünstigung - gegen eine ihrer Art nach falsche Entscheidung ist sowohl das Rechtsmittel zulässig, das der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung entspricht, als auch das, das der richtigen Art entspricht, soweit gegen eine korrekte Entscheidung ein Rechtsbehelf möglich gewesen wäre -.

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
    Danach kann eine Berufung, über die der Kartellsenat des Oberlandesgerichts zu entscheiden hat, fristwahrend auch bei dem nach § 119 GVG allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden; dieses hat die Sache auf Antrag an den Kartellsenat des Oberlandesgerichts zu verweisen, das aufgrund einer nach § 93 GWB erlassenen Verordnung zuständig ist (BGHZ 71, 367 ff.).
  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 100/78

    Zuständigkeit des Schifffahrtsobergerichts bei Berufung oder Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
    Der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dagegen mit Urteil vom 11.12.1978 (MDR 1979, 475 f.) entschieden, daß die Berufung gegen das Urteil eines Schiffahrtsgerichts nicht rechtzeitig eingelegt ist, wenn die Berufungsschrift zwar vor Fristablauf bei dem Oberlandesgericht eingereicht wird, in dessen Bezirk das Schiffahrtsgericht liegt, von dort jedoch erst nach Fristablauf an das zuständige Schiffahrtsobergericht gelangt.
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
    Dies ist trotz des Grundsatzes, daß der Zugang zu den Gerichten - auch in der Rechtsmittelinstanz - nicht unnötig erschwert werden darf und deshalb eine großzügige Betrachtung geboten ist (BVerfG NJW 1980, 580; BGH NJW 1992, 1047), regelmäßig hinnehmbar, da die Ermittlung des Berufungsgerichts anhand der Vorschriften des Gerichtsverfassungsrechts und der Einteilung der Gerichtsbezirke normalerweise keine Schwierigkeiten bereitet.
  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
    Der dem Kläger durch § 281 ZPO zuteil werdende Schutz - Fristwahrung durch rechtzeitige Klage beim unzuständigen Gericht, wenn Verweisung erfolgt (vgl. z. B. BGH NJW 1986, 2255, 2256 m.w.N.) - gilt daher im allgemeinen nicht für die Berufungsfrist bei Einlegung des Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht.
  • BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83

    Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
    Die in § 281 ZPO gemeinte Zuständigkeit betrifft im Grundsatz nur die Verteilung der Verfahren unter die verschiedenen Arten der erstinstanzlichen Gerichte (BGH aaO S. 46; vgl. auch BGH FamRZ 1984, 36 und 774: Grundsätzlich keine bindende Verweisung von einem Rechtsmittelgericht an ein anderes).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80

    Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
    Zwar ist dessen zur Zeit der sogenannten materiellen Anknüpfung von Familiensachen ergangene Rechtsprechung (NJW 1979, 43 ff.; 1980, 1282 f.) nicht einschlägig; denn sie beruht auf dem Prinzip der Meistbegünstigung - gegen eine ihrer Art nach falsche Entscheidung ist sowohl das Rechtsmittel zulässig, das der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung entspricht, als auch das, das der richtigen Art entspricht, soweit gegen eine korrekte Entscheidung ein Rechtsbehelf möglich gewesen wäre -.
  • BGH, 28.01.1992 - X ZB 17/91

    Fristwahrung durch Eingang des Berufungsschriftsatzes bei Gemeinsamer

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
    Dies ist trotz des Grundsatzes, daß der Zugang zu den Gerichten - auch in der Rechtsmittelinstanz - nicht unnötig erschwert werden darf und deshalb eine großzügige Betrachtung geboten ist (BVerfG NJW 1980, 580; BGH NJW 1992, 1047), regelmäßig hinnehmbar, da die Ermittlung des Berufungsgerichts anhand der Vorschriften des Gerichtsverfassungsrechts und der Einteilung der Gerichtsbezirke normalerweise keine Schwierigkeiten bereitet.
  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in

    Es gibt deshalb im allgemeinen keine Aufspaltung der Rechtsmittelzuständigkeit für die Einlegung einerseits und für die Entscheidung über dasselbe Rechtsmittel andererseits (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 - NJW 1979, 43 45; OLG Köln NJW-RR 1997, 1351).

    c) Der Umstand, daß in Nordrhein-Westfalen der Instanzenzug in Baulandsachen durch eine Spezialvorschrift abweichend von den Vorschriften des Gerichtsverfassungsrechts geregelt ist, dadurch erst ab 1. Januar 1995 für anschließend anhängige Baulandsachen die Zuständigkeit für die Berufung beim Oberlandesgericht Hamm konzentriert worden ist und unmittelbar nach deren Inkrafttreten die Kenntnis dieser Spezialvorschrift bei Parteien und Rechtsanwälten möglicherweise nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden konnte (vgl. OLG Köln NJW-RR 1997, 1351), führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • OLG Braunschweig, 23.06.2017 - 9 U 8/17

    Gerichtliche Zuständigkeiten für Ansprüche aufgrund von Pflichtverstößen gegen

    Diese Ausnahme kann aber - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 18. Dezember 1996 - 7 U 123/96 -, NJW-RR 1997, S. 1351, Rn. 6, zit. n. juris) nicht auf sämtliche Verfahren übertragen werden, in denen ein Instanzenzug abweichend von den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt ist.
  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 16 U (Baul) 10/98

    Sonderzuweisung der Berufungen in Baulandsachen für das Land Nordrhein-Westfalen

    Für eine solche entsprechende Anwendung ist entgegen des Auffassung des Oberlandesgerichts Köln im Verweisungsbeschluß, mit der das Gericht seine Auffassung im Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 7 U 123/96 (Baul) - NJW-RR 1997, 1351 wiederholt und bekräftigt hat, kein Raum.
  • LG Hechingen, 13.08.2002 - 3 S 53/02

    Zuständigkeitskonzentration in Urheberrechtsstreitsachen: Verweisung von dem

    Eine Berufung, die beim unzuständigen Berufungsgericht eingelegt wird, kann auch dann nicht an das zuständige Berufungsgericht verwiesen werden, wenn der Instanzenzug landesrechtlich abweichend von den Vorschriften des GVG geregelt ist (gegen OLG Köln NJW-RR 1997, 1351).
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