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   BayObLG, 12.05.1997 - RE-Miet 1/96   

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BayObLG, 12.05.1997 - RE-Miet 1/96 (https://dejure.org/1997,1869)
BayObLG, Entscheidung vom 12.05.1997 - RE-Miet 1/96 (https://dejure.org/1997,1869)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Mai 1997 - RE-Miet 1/96 (https://dejure.org/1997,1869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mietvertragsklausel über Schönheits- und Kleinreparaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Klauselteilwirksamkeit; Schönheitsreparaturklausel; Instandhaltungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 6, § 9; BGB § 536; ZPO § 541
    Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und Erhaltung der Mietsache

  • rechtsportal.de

    AGBG § 6, § 9 ; BGB § 536 ; ZPO § 541
    Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und Erhaltung der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Für Verschleiß nicht zahlen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kleinreparaturklausel

  • archive.org (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Klauseln in Formular-Mietverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1371
  • MDR 1997, 726
  • BayObLGZ 1997, 153
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    Jedoch ist die insoweit maßgebende Rechtsauffassung des Landgerichts den Akten zu entnehmen (vgl. zu dieser Möglichkeit BayObLGZ 1987, 36/39).

    Dies ist vertretbar (vgl. zu diesem Maßstab BayObLGZ 1987, 36/38).

    Dies genügt, um die Entscheidungserheblichkeit zu bejahen (vgl. BayObLGZ 1987, 36/38).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    Dabei kann es für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Klausel von Bedeutung sein, ob dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine renovierte Wohnung oder eine nicht renovierte Wohnung übergeben worden ist, auch wenn die Klausel nach ihrem Wortlaut insoweit nicht unterscheidet.(BGHZ 101, 253/264).

    Darauf, ob die Klausel auch dann als wirksam anzusehen wäre, wenn dem Mieter eine nicht renovierte Wohnung übergeben worden wäre (vgl. dazu für eine Klausel mit vertragsmäßig festgelegten Fristen BGHZ 101, 253 , für eine sogenannte Bedarfsklausel OLG Stuttgart RES VII § 536 BGB Nr. . 18, ferner Kraemer WuM 1991, 237/240), kommt es hier nicht an.

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    AGBG , weil sie nicht auf kleinere Reparaturen beschränkt ist und insbesondere keine Höchstgrenze für den Aufwand enthält, den der Mieter zu tragen hat, und zwar weder für die einzelne Reparatur noch für einen bestimmten Zeitraum (vgl. BGHZ 108, 1/8 ff. und BGH NJW 1991, 1750/1752).

    Außerdem darf der beanstandete Klauselteil nicht von so einschneidender Bedeutung sein, daß bei seiner Unwirksamkeit von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muß (BGH NJW 1984, 2816 /2817 und BGHZ 107, 185 /190 f.; vgl. auch BGHZ 108, 1 /12 sowie Ulmer/Brandner/Hensen Rn. 12 f., MünchKomm/Kötz BGB 3. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 6 AGBG , Palandt/Heinrichs Vorbem. 11 vor § 8 AGBG ).

  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    aa) Die Klausel kann dahin verstanden werden, daß der Mieter verpflichtet ist, die an den genannten Gegenständen auftretenden Mängel selbst zu beseitigen und die hierfür anfallenden Reparaturkosten zu tragen (sogenannte Vornahmeklausel, vgl. BGHZ 118, 194 /197 f.), und zwar ohne Begrenzung auf einen bestimmten Betrag.

    Indem die Klausel dem Mieter die Verpflichtung auferlegt, selbst für die Reparaturen zu sorgen, beeinträchtigt sie darüber hinaus dessen Gewährleistungsansprüche in einer nach dem AGB-Gesetz erheblichen Weise und belastet ihn in einem Maß, das mit dem gesetzlichen Leitbild des § 536 BGB nicht mehr zu vereinbaren ist (vgl. BGHZ 118, 194/197 ff..).

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    bb) Nach ganz herrschender Meinung stellt die von § 536 BGB abweichende formularvertragliche Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinn von § 9 Abs. 1 AGBG dar (BGHZ 92, 363/367, 101, 253/261 und 105, 71/76 f.; vgl. auch BayObLGZ 1987, 243).
  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91

    Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    Von dieser (mieterfeindlichsten) Auslegung ist für die Überprüfung der Wirksamkeit der Klausel am Maßstab des § 9 AGBG auch im Rahmen eines Individualprozesses, wie er hier geführt wird, auszugehen (vgl. BGH NJW 1992, 1097 /1099; Ulmer/Brandner/Hensen § 5 Rn. 4 und Rn. 30 ff. m.w.N. zum Streitstand).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    AGBG , weil sie nicht auf kleinere Reparaturen beschränkt ist und insbesondere keine Höchstgrenze für den Aufwand enthält, den der Mieter zu tragen hat, und zwar weder für die einzelne Reparatur noch für einen bestimmten Zeitraum (vgl. BGHZ 108, 1/8 ff. und BGH NJW 1991, 1750/1752).
  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 31/88

    Formularmäßige Zulassung der Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen;

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    Außerdem darf der beanstandete Klauselteil nicht von so einschneidender Bedeutung sein, daß bei seiner Unwirksamkeit von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muß (BGH NJW 1984, 2816 /2817 und BGHZ 107, 185 /190 f.; vgl. auch BGHZ 108, 1 /12 sowie Ulmer/Brandner/Hensen Rn. 12 f., MünchKomm/Kötz BGB 3. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 6 AGBG , Palandt/Heinrichs Vorbem. 11 vor § 8 AGBG ).
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    Außerdem darf der beanstandete Klauselteil nicht von so einschneidender Bedeutung sein, daß bei seiner Unwirksamkeit von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muß (BGH NJW 1984, 2816 /2817 und BGHZ 107, 185 /190 f.; vgl. auch BGHZ 108, 1 /12 sowie Ulmer/Brandner/Hensen Rn. 12 f., MünchKomm/Kötz BGB 3. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 6 AGBG , Palandt/Heinrichs Vorbem. 11 vor § 8 AGBG ).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
    bb) Nach ganz herrschender Meinung stellt die von § 536 BGB abweichende formularvertragliche Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinn von § 9 Abs. 1 AGBG dar (BGHZ 92, 363/367, 101, 253/261 und 105, 71/76 f.; vgl. auch BayObLGZ 1987, 243).
  • BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
  • KG, 02.12.1996 - 8 REMiet 3802/96

    Anspruch gegen den Mieter auf Durchführung von Schönheitsreparaturen ; Beginn der

  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

  • BayObLG, 04.12.1984 - REMiet 2/84
  • AG Düren, 16.03.1994 - 5 C 112/94

    Mietvertrag; Ungültige Klausel; Schönheitsreparaturen; Renovierung; Unangemessene

  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

  • BayObLG, 21.03.1995 - REMiet 2/94

    Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

  • BayObLG, 31.01.1991 - REMiet 3/90
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

  • BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93

    Gültigkeit einer Formularklausel im Mietvertrag

  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur

    Der Verweis des Berufungsgerichts auf den Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Mai 1997 (BayObLGZ 1997, 153) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Nach allgemein anerkannter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die von § 536 BGB abweichende formularmäßige Abwälzung der turnusmäßigen Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG dar (BGHZ 92, 363, 367 f; 101, 253, 261 ff; 105, 71, 79 f; siehe auch BayObLG, Rechtsentscheid vom 12. Mai 1997, NJW-RR 1997, 1371 unter 2 a bb).
  • LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel

    b) Die in der Regelung des § 8 Nr. 5 enthaltene "Kleinreparaturklausel" ins wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam (vgl. BayObLGZ 1997, 153).

    d) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW-RR 1993, 528) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1997, 153) führt die Teilunwirksamkeit der Kleinreparaturklausel und der Fachhandwerkerklausel zur Gesamtunwirksamkeit der Regelung in § 8 Nr. 5 des Mietvertrages.

  • BayObLG, 10.05.1999 - REMiet 1/99

    Zur Frage, ob der Mieter dem Mietzinsanspruch des Vermieters im Hinblick auf den

    Dem Rechtsentscheid sind aber auch Rechtsfragen zugänglich, die anhand der Vorschriften des allgemeinen Mietrechts, des allgemeinen Schuldrechts oder des allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beantworten sind; Voraussetzung hierfür ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß diese Fragen einen engen sachlichen Bezug zum Wohnraummietrecht aufweisen (BayObLGZ 1988, 109/112 und 1997, 153/155; vgl. auch Landfermann/Heerde Sammlung der Rechtsentscheide in Mietsachen - RES - Bd. XI Einf. S. 31 ff. mit zahlreichen Nachweisen zum Streitstand).

    Das hat der Senat insbesondere bejaht, wenn die vorgelegte Frage in einem engen inneren Zusammenhang mit Rechtsfragen steht, deren Beantwortung sich aus dem materiellen Wohnraummietrecht, d.h. aus speziell für den Bereich des Wohnraummietrechts geltenden Vorschriften ergibt (BayObLGZ 1997, 153/155).

  • LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08

    Bedenken gegen eine mietvertragliche Klausel zur Verpflichtung des Mieters zum

    in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und zerbrochene Glasscheiben zu ersetzen" herausgestrichen, weil der verbleibende Textteil "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses auf seine Kosten notwendig werdende Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen," für sich genommen verständlich bleibt (Rechtsentscheid vom 12. Mai 1997 - RE-Miet 1/96 - Grundeigentum 1997, 741-745).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 AS 522/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietkaution -

    In diesem Fall wäre sie schon wegen des Fehlens einer Obergrenze der vom Mieter zu tragenden Kosten unwirksam (BGH NJW 1991, 1750, BayOLG NJW-RR 97, 1371).
  • LG Berlin, 02.11.2000 - 62 S 306/00
    Dort handelt es sich durchgehend um Fragen, die eine unbestimmte Vielzahl von Mietverhältnissen betreffen, etwa die Frage der Verzinslichkeit einer Kaution (BGH NJW 1982, 2186), der Mieterhöhung wegen Betriebskostensteigerung bei Vereinbarung einer Inklusivmiete (OLG Hamm GE 1997, 1165), der Überwälzung von Schönheitsreparaturen (BayObLG GE 1997, 741), der Abbedingung von § 568 BGB (OLG Schleswig GE 1995, 1409), des Gestattungsvorbehalts bei Tierhaltung (OLG Hamm WM 1981, 53) und des Haftungsausschlusses (HansOLG Hamburg GE 1981, 621).
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