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   OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94   

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https://dejure.org/1997,7210
OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94 (https://dejure.org/1997,7210)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.1997 - 20 W 558/94 (https://dejure.org/1997,7210)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 1997 - 20 W 558/94 (https://dejure.org/1997,7210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung eines eingetragenen Vorkaufsrechts im Grundbuch; Beschwerdeberechtigung einer Miteigentümerin einer Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1447
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

    Das zulässigerweise - also nur zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts - in Bezug Genommene (BayObLG DNotZ 1994, 888; BayObLGZ 1983, 253/255; Demharter § 44 Rn. 17) bildet mit dem Eintragungsvermerk eine Einheit, die nur einheitlich gelesen und so gewürdigt werden kann, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen darstellt (BGHZ 113, 378; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447; Demharter § 19 Rn 28).

    Dies kann sich aber durch Auslegung der Eintragungsbewilligung ergeben (BayObLGZ 1991, 97/100 f; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447; Demharter § 19 Rn. 34).

  • OLG Frankfurt, 31.05.2017 - 20 W 57/17

    Grundbuch: Eintragung eines Vorkaufsrechts mit unzulässiger Preislimitierung

    Es gilt damit keine Vertragsfreiheit, insbesondere sind erweiternde abweichende Vereinbarungen unzulässig (Senat NJW-RR 1997, 1447 [OLG Frankfurt am Main 25.08.1997 - 20 W 558/94] mwN; Palandt- Bassenge , BGB, 76. A., Überblick vor § 1094 Rz. 1; Senat, Beschluss vom 06.09.2007, Az. 20 W 174/07, juris Leitsatz und Rz. 11).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

    Sie können zur Auslegung nicht herangezogen werden (BayObLG MittBayNot 1995, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447; Staudinger/Gursky BGB 13. Bearb. § 874 Rn. 23; § 885 Rn. 58).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2007 - 20 W 174/07

    Grundbuch: Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts mit der Einschränkung "zum

    Es gilt also keine Vertragsfreiheit (Senat NJW-RR 1997, 1447 m. w. H.; Palandt/Bassenge: BGB, 66. Aufl., Überblick vor § 1094, Rdnr. 1), insbesondere sind erweiternde abweichende Vereinbarungen unzulässig.
  • OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 20 W 38/17

    Doppelbuchung eines Grundstücks im Grundbuch

    Eine Eintragung ist nur dann in diesem Sinne inhaltlich unzulässig, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann, wenn die Eintragung also ein Recht mit einem nicht zulässigen rechtlich ausgeschlossenen Inhalt verlautbart (Demharter, a.a.O., § 53 Rz. 42; Schrandt in KEHE, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 53 GBO Rz. 38, je m. w. N.; Senat NJW-RR 1997, 1447, [OLG Frankfurt am Main 25.08.1997 - 20 W 558/94] zitiert nach juris).
  • OLG München, 27.05.2014 - 34 Wx 149/14

    Wohnungsgrundbuchsache: Mitwirkung aller Wohnungseigentümer bei nachträglicher

    Es ist jedoch davon auszugehen, dass der bisherige Eigentümer nach Eigentumsumschreibung die Beschwerde in Verfahrensstandschaft für den neuen Eigentümer fortführt (vgl. Demharter § 71 Rn. 66 und FGPrax 1997, 7; BayObLG NJW-RR 2002, 884; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447) und zumindest, wenn er sich vertraglich zur Überlassung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts verpflichtet hat, als ursprünglich Antragsberechtigter das Antragsverfahren auch in der zweiten Instanz in Prozessstandschaft fortführen kann.
  • OLG Naumburg, 28.11.2012 - 12 Wx 31/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Zulässigkeit der Fassungsbeschwerde; Löschung von

    Allerdings wird durch einen unnötigen oder überflüssigen Vermerk allein eine Eintragung nicht inhaltlich unzulässig (z. B. Ertl in KEHE aaO Einl. B 9; Meikel/Streck Rn. 95 zu § 53 GBO; Haegele/Schöner/Stöber a.a.O. Rn. 28) und unterliegt daher auch keiner Amtslöschung (z. B. OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447; Demharter, GBO, Rdn. 43 zu § 53 GBO).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Eine Eintragung ist nur dann in diesem Sinne inhaltlich unzulässig, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann, wenn die Eintragung also ein Recht mit einem nicht zulässigen rechtlich ausgeschlossenen Inhalt verlautbart (vgl. Senat FGPrax 2017, 153; NJW-RR 1997, 1447, je zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2002 - 4 U 349/01

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer auf einem Grundstück stehenden

    Im Übrigen genügt zur Bezugnahme die Bezeichnung "gemäß (Eintragungs)bewilligung vom ...", sofern die in Bezug genommene Urkunde durch Datum sowie Nennung des Notars und der Nummer der Urkundenrolle genau bezeichnet wird (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1447 (1448); MünchKomm(BGB)-Wacke, aaO., § 874 BGB, Rdnr. 12; Schöner/Stöber, aaO., Rdnr. 272).
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