Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.02.1996 - 12 U 200/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2425
OLG Stuttgart, 20.02.1996 - 12 U 200/95 (https://dejure.org/1996,2425)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.1996 - 12 U 200/95 (https://dejure.org/1996,2425)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 1996 - 12 U 200/95 (https://dejure.org/1996,2425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mängelanzeige vor Durchführung von Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittunternehmer als Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch; Nachträgliche Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten; Bestimmung von Art und Umfang der Mängel eines Bauwerkes; Objektive ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
    Durchführung der Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittunternehmer; Entbehrlichkeit der Mängelanzeige vor Ersatzvornahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung: Vorherige Mängelanzeige?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserungsaufforderung auch nach Kündigung? (IBR 1997, 151)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 149
  • BauR 1996, 717
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79

    Setzung einer Frist zur Nachbesserung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.1996 - 12 U 200/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Auftragnehmer bei der Bauausführung als unzuverlässig erwiesen hat, wobei die Unzuverlässigkeit allerdings gewichtig sein muß (BGHZ 46, 242, 245; BGH BauR 1981, 395, 398; Ingenstau/Korbion, a.a.O., Rn. 13 VOB/B Rn. 525).
  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.1996 - 12 U 200/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Auftragnehmer bei der Bauausführung als unzuverlässig erwiesen hat, wobei die Unzuverlässigkeit allerdings gewichtig sein muß (BGHZ 46, 242, 245; BGH BauR 1981, 395, 398; Ingenstau/Korbion, a.a.O., Rn. 13 VOB/B Rn. 525).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98

    Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers

    Darüber hinaus war nach Ansicht des Senats eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung für den Kläger vorliegend auch deshalb entbehrlich, weil sich die Beklagten als derart unzuverlässig erwiesen haben, dass es dem Kläger nicht zuzumuten war, darauf zu vertrauen, diese würden die Mängel ordnungsgemäß beheben lassen (BGH NJW 1967, 388; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 401; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 149).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03

    Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?

    Die Fristsetzung und unter Umständen sogar die Aufforderung zur Mängelbeseitigung können jedoch entbehrlich sein, wenn sie nur eine nutzlose Förmelei wären (ständige Rechtsprechung des BGH, so in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 1985, 198; in BauR 1990, 446; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 401 - Entbehrlichkeit der Mängelbeseitigungsaufforderung; OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, 149 Entbehrlichkeit der Mängelanzeige; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, § 14. Auflage, § 13 Rn.522; Heiermann/ Riedel/ Rusam, VOB, 10. Auflage, § 13 Rn.144a).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.1997 - U 2/96

    Ansprüche aus mangelhafter Konservierung eines Schiffsinnenbodens

    Da grundsätzlich das Einverständnis eines Auftraggebers in eine bestimmte Art der Nachbesserung in der Regel keinen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsrechte bedeutet (vgl. dazu BGH NJW-RR 1997, 149), war der Beklagte nach fruchtlosem Ablauf der der Klägerin letztlich gesetzten Nachbesserungsfrist grundsätzlich berechtigt, die Nachbesserung im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu lassen.
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