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BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95 |
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Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei Vertragsabschluss - Aufklärungspflichten über Eigenarten und spezifischen Risiken bei gewerblicher Vermittlung von Börsentermingeschäften mit nicht mit Termingschäften vertrauten Kunden - Folgen ...
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Papierfundstellen
- NJW 1997, 190
- NJW-RR 1997, 176
- ZIP 1996, 2064
- WM 1997, 309
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95
Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher …
Auszug aus BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95
Der Umfang des ihm aufgebürdeten Verlustrisikos und der Umstand, daß der geleistete Einsatz bei einem intensiven Kontrakthandel durch die hohe Anzahl von Provisionen rasch zu einem erheblichen Teil aufgezehrt und die Chance, insgesamt einen Gewinn zu erzielen, dadurch erheblich beeinträchtigt wird und mit jedem weiteren Geschäft abnimmt, ist gerade auch dem flüchtigen Leser in unmißverständlicher Weise und in auffälliger Form ohne jede Beschönigung deutlich zu machen (Senatsurteile vom 17. März 1992 - XI ZR 204/91, WM 1992, 770, 771 [BGH 17.03.1992 - XI ZR 204/91] und vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, WM 1996, 1214, 1215 [BGH 14.05.1996 - XI ZR 188/95] jeweils m.w.Nachw.).Das Material stimmt inhaltlich weitgehend mit den Unterlagen überein, die der Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1996, a.a.O. als nicht geeignet angesehen hat, einem mit Termindirektgeschäften nicht vertrauten Leser einen realistischen Eindruck von den Eigenarten und spezifischen Risiken solcher Geschäfte zu vermitteln.
Zur gehörigen Aufklärung eines im Terminhandel unerfahrenen Kunden reicht es nicht aus, Broschüren, Geschäftsbedingungen, Informationsblätter, Hinweise und sonstige Unterlagen zu übersenden und es dem Kunden ohne besondere Anleitung zu überlassen, die darin verstreut enthaltenen Informationen und Risikohinweise, die für die von ihm in Betracht gezogenen Geschäfte wichtig sind, zusammenzusuchen (Senatsurteil vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, a.a.O. S. 1215).
Die vorvertragliche Aufklärungspflicht dient nicht dem Zweck, einen Kunden, der seinen Geschäftspartner über seine Erfahrungen täuscht, vor sich selbst zu schützen (Senatsurteil vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, a.a.O. S. 1216).
- BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91
Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften - …
Auszug aus BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95
Der Umfang des ihm aufgebürdeten Verlustrisikos und der Umstand, daß der geleistete Einsatz bei einem intensiven Kontrakthandel durch die hohe Anzahl von Provisionen rasch zu einem erheblichen Teil aufgezehrt und die Chance, insgesamt einen Gewinn zu erzielen, dadurch erheblich beeinträchtigt wird und mit jedem weiteren Geschäft abnimmt, ist gerade auch dem flüchtigen Leser in unmißverständlicher Weise und in auffälliger Form ohne jede Beschönigung deutlich zu machen (Senatsurteile vom 17. März 1992 - XI ZR 204/91, WM 1992, 770, 771 [BGH 17.03.1992 - XI ZR 204/91] und vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, WM 1996, 1214, 1215 [BGH 14.05.1996 - XI ZR 188/95] jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95
Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften
Auszug aus BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95
Daß diese Schrift den Anforderungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 BörsG zur Herstellung der Termingeschäftsfähigkeit kraft Information genügt (Senatsurteile vom 14. Februar 1995 - XI ZR 218/93, WM 1995, 658 f. [BGH 14.02.1995 - XI ZR 218/93] und vom 11. Juni 1996 - XI ZR 172/95, WM 1996, 1260, 1262), besagt insoweit nichts. - BGH, 14.02.1995 - XI ZR 218/93
Anforderungen an die Aufklärung über die Verlustrisiken bei …
Auszug aus BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95
Daß diese Schrift den Anforderungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 BörsG zur Herstellung der Termingeschäftsfähigkeit kraft Information genügt (Senatsurteile vom 14. Februar 1995 - XI ZR 218/93, WM 1995, 658 f. [BGH 14.02.1995 - XI ZR 218/93] und vom 11. Juni 1996 - XI ZR 172/95, WM 1996, 1260, 1262), besagt insoweit nichts.
- BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages
Zum einen hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die berufliche Qualifikation des Kunden allein nicht ausreicht, um Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit Finanztermingeschäften zu unterstellen, solange keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, dass er diese im Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit tatsächlich erworben hat (Senatsurteile vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 311, vom 21. Oktober 2003 - XI ZR 453/02, ZIP 2003, 2242, 2244 f. und vom 28. September 2004 - XI ZR 259/03, WM 2004, 2205, 2206 f.), was vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden ist. - BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17
Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens
Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat, reicht auch im Rahmen einer Finanzierungsberatung die berufliche Qualifikation des Kunden oder Verhandlungspartners der Bank allein nicht aus, um Kenntnisse und Erfahrungen mit finanzwirtschaftlichen Fragen zu unterstellen, solange keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, dass er diese im Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit tatsächlich erworben hat (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 311, vom 21. Oktober 2003 - XI ZR 453/02, ZIP 2003, 2242, 2244 f., vom 28. September 2004 - XI ZR 259/03, WM 2004, 2205, 2206 f. …und vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 25). - BGH, 20.01.2015 - XI ZR 316/13
Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages
Denn nach dieser Rechtsprechung ist nicht generell über Provisionen aufzuklären, sondern nur dann, wenn Aufschläge auf Prämien erhoben werden, die geeignet sind, den Gewinn zu einem erheblichen Teil aufzuzehren und die Chance auf einen Gewinn erheblich zu beeinträchtigen (BGH, Urteile vom 6. April 1981 - II ZR 84/80, NJW 1981, 1440, 1441 und vom 11. Juli 1988 - II ZR 355/87, BGHZ 105, 108, 109 ff.; Senat, Urteile vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 155 f., vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 310, vom 21. Oktober 2003 - XI ZR 453/02, NJW-RR 2004, 203, 204 und vom 30. März 2004 - XI ZR 488/02, WM 2004, 1132, 1133).
- BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03
Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars
a) Nicht aufklärungsbedürftig sind Kunden, die über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den beabsichtigten Geschäften verfügen oder sich, nicht ersichtlich unglaubwürdig, als erfahren gerieren und eine Aufklärung nicht wünschen (Senat, Urteile vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, WM 1996, 1214, 1216, vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 311 und vom 21. Oktober 2003 - XI ZR 453/02, ZIP 2003, 2242, 2244).Seine allgemeine Berufserfahrung und seine Fähigkeit, im Rahmen eines Mandats nach entsprechender Einarbeitung andere über die Eigenart und Risiken von Optionsgeschäften aufzuklären, reicht - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - zur Verneinung seiner Aufklärungsbedürftigkeit nicht aus (vgl. zur Aufklärungsbedürftigkeit eines Versicherungs- und Immobilienfinanzierungsmaklers bzw. eines Wirtschaftsprüfers in bezug auf Börsentermingeschäfte: Senat, Urteile vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 311 und vom 21. Oktober 2003 - XI ZR 453/02, ZIP 2003, 2242, 2244 f. und zur Aufklärungsbedürftigkeit eines Rechtsanwalts in bezug auf steuerbegünstigte Kapitalanlagemodelle: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1989 - II ZR 257/88, WM 1990, 145, 147).
Hierfür reicht aber die bloße Überlassung der Broschüre "Basisinformationen über Börsentermingeschäfte", die verschiedene Arten von Termingeschäften behandelt und aus der sich ein Anleger die Informationen, die die von ihm beabsichtigten Geschäfte betreffen, erst heraussuchen müßte, nicht aus (vgl. Senat, Urteile vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, WM 1996, 1214, 1215 und vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 310 f.).
- BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98
Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte
Nach der Rechtsprechung des Senats zu Streitfällen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Wertpapierhandelsgesetzes besteht deshalb eine (vor-)vertragliche Aufklärungs- und Beratungspflicht im allgemeinen nicht, wenn ein Kunde mit einem gezielten Auftrag zum Erwerb bestimmter Optionsscheine an ein Kreditinstitut herantritt oder sich als erfahren geriert (BGHZ 139, 36, 38 f.; Senatsurteile vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, WM 1996, 1214, 1216 und vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 311; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1997 - XI ZR 85/97, WM 1998, 274). - OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines …
Maßgeblich für die Aufklärungsbedürftigkeit des Klägers ist, ob dieser im Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung die notwendigen Kenntnisse über die besonderen Mechanismen und Risiken von Optionsgeschäften oder geplanten Spekulationsgeschäften sonstiger Art hatte (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, WM 1991, 982, 984; 1992, 479, 481; 1993, 1457, 1458; 1997, 309, 311).Auch insoweit wird der Text des Geschäftsbesorgungsvertrages den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen des Klägers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177) nicht ausreichend gerecht.
Mit ihren nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte die A-GmbH nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177).
Ein Kunde, der nach eigenen, nicht ersichtlich unglaubwürdigen Angaben wahrheitswidrig umfangreiche Erfahrungen mit Termingeschäften gesammelt hat, dies sogar schriftlich bestätigt und den Abschluss solcher Geschäfte wünscht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht schutzwürdig (vgl. nur BGH, NJW 1998, 2675 (2676); BGH NJW-RR 1997, 176 (177)).
- BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01
Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, auf die sich das Berufungsgericht bezieht, betrifft die Aufklärungspflichten gewerblicher Anlagevermittlungsgesellschaften (vgl. für Termindirektgeschäfte: Senat, Urteile vom 17. März 1992 - XI ZR 204/91, WM 1992, 770, 771, vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, WM 1996, 1214, 1215 und vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 310; für Terminoptionen: BGHZ 105, 108, 110; Senat BGHZ 124, 151, 155; für Stillhalteroptionsgeschäfte: Senat, Urteil vom 13. Oktober 1992 - XI ZR 30/92, WM 1992, 1935, 1936; für Aktien- und Aktienindexoptionen: Senat, Urteil vom 27. November 1990 - XI ZR 115/89, WM 1991, 127, 129). - BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02
Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften
(1) Gewerbliche Vermittler von Börsentermingeschäften trifft keine Aufklärungspflicht gegenüber Kunden, die über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den vermittelten Geschäften verfügen oder sich - nicht ersichtlich unglaubwürdig - als erfahren gerieren und eine Aufklärung nicht wünschen (Senat, Urteile vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, WM 1996, 1214, 1216 und vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 311). - OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 6 U 146/07
Schadensersatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Börsentermingeschäften; …
Maßgeblich ist, ob der Kläger im Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung die notwendigen Kenntnisse über die Mechanismen und Risiken von Optionsgeschäften hatten (BGH, WM 1991, 982, 984; 1992, 479, 481; 1993, 1457, 1458; 1997, 309, 311).Bei dieser Schrift handelt es sich um ein umfassendes Buch mit Informationen aller Art über die verschiedensten Arten von Termingeschäften, das als auf das konkrete Vertragsverhältnis der Parteien bezogene Risikoaufklärung des Beklagten schon deshalb nicht geeignet ist, weil sich dieser daraus die verhältnismäßig wenigen Informationen, welche überhaupt die von ihm beabsichtigten Geschäfte betrafen, erst aufwendig hätte heraussuchen müssen (BGH NJW 2004, 3628, 3630; NJW-RR 1997, 176, 177).
Mit seinen nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte es nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Klägers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177).
- OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
Abwehr des auschließlichen Gerichtsstands durch Vereinbarung einer …
Maßgeblich für die Aufklärungsbedürftigkeit der Kläger ist, ob diese im Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung die notwendigen Kenntnisse über die besonderen Mechanismen und Risiken von Optionsgeschäften oder geplanten Spekulationsgeschäften sonstiger Art hatten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH WM 1991, 982, 984 = juris Rn 23; WM 1992, 479, 481 = Rn 21; WM 1993, 1457, 1458 = juris Rn 2; WM 1997, 309, 311 = juris Rn 13).Auch insoweit wird der Text der Geschäftsbesorgungsverträge den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172 = juris Rn 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 = juris Rn 16) nicht gerecht.
Mit ihren nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügten sie nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Klägers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH NJW 1997, 2171, 2172 = juris Rn 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 = juris Rn 16).
- OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im …
- BGH, 24.02.2015 - XI ZR 202/13
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Vorkenntnissen …
- OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08
Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung des jeweils kundennächsten Unternehmens …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
Schadensersatz gegen US-amerikanische Online-Brokerunternehmen wegen bei …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 224/06
Haftung des Brokers für sittenwidrige Börsentermingeschäfte eines kooperierenden …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 242/06
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer unerlaubten Handlung; …
- OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines …
- OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 9/09
Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines …
- BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97
Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden …
- OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08
WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens
- BGH, 24.07.2001 - XI ZR 329/00
Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Ablauf einer Optionsfrist
- OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 51/08
Haftung eines in den USA ansässigen Brokerhauses für Verluste eines Anlegers aus …
- OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 58/13
Umfang der Pflicht der anlageberatenden Bank zur objektgerechten Beratung
- BGH, 30.03.2004 - XI ZR 488/02
Aufklärungspflicht der Betreuer von Kapitalanlegern
- BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97
Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften
- OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 18/08
Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen spekulativer Geschäften einer …
- OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit …
- OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 6 U 101/95
- OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 110/07
Schadensersatz bei spekulativen Geschäften einer Brokerfirma im Ausland; Klärung …
- OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 256/07
Haftung eines ausländischen Brokerhauses für Verluste eines deutschen Anlegers …
- OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
Haftung eines in den USA ansässigen Brokerhauses für Verluste eines Anlegers aus …
- LG Köln, 12.03.2013 - 21 O 472/11
Schadensersatz einer Kommune aus Verletzung der Anlageberatungspflicht im …
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
Haftung eines Brokerhauses für Schäden aus Börsentermingeschäften
- OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 225/06
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer unerlaubten Handlung; …
- OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 93/08
US-amerikanisches Online-Brokerunternehmen hat keinen Anspruch auf Ersatz von …
- OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 71/13
Anlageberatung im Optionshandel
- OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 257/06
Aufklärungspflichten eines zur Wahrnehmung von spekulativen Börsenterminen …
- OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 72/13
Anlageberatung Optionshandel: Bewertung von Euro Call-Devisenoptionsgeschäften - …
- BGH, 09.12.1997 - XI ZR 85/97
Geschäfte mit abgetrennten Währungsoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte
- KG, 30.03.2016 - 26 U 29/15
Aufklärungspflichtverletzung der beratenden Bank vor Erwerb einer mittelbaren …
- BGH, 15.07.2003 - XI ZR 172/03
Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei ungeklärter Rechtsfrage; …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
Vermittler von Terminoptionen sind zur Aufklärung über Umfang des Verlustrisikos …
- OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
- OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Keine Beratungspflichtverletzung der Bank bei Verlusten eines Kapitalanlegers …
- LG Köln, 13.08.2013 - 21 O 124/12
Schadenersatzbegehren einer Kommune wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die …
- OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 36/12
Kapitalanlageberatung: Erneuter Hinweis auf das allgemeine Emittentenrisiko bei …
- OLG Düsseldorf, 02.02.2009 - 9 U 163/08
Haftung des gewerblichen Vermittlers von Termingeschäften; Umfang der Pflicht zur …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 91/08
Geltendmachung von Ersatzansprüchen von an der US-Börse erlittenen Verlusten bei …
- OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 16 U 55/03
Börsentermingeschäft: Reichweite der Aufklärungspflicht bei …
- OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 129/13
Pflicht der anlageberatenden Bank zur Auklärung über das allgemeine …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 87/08
Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Vorwegnahme der Rechtswahl bei einer …
- LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12
Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap
- OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - 9 U 157/07
Geltendmachung von Ersatzansprüchen von an der US-Börse erlittenen Verlusten bei …
- OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 139/16
- OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Ersatzbegehren von Verlusten gegenüber einem britischen Broker-Unternehmen …
- OLG Düsseldorf, 03.02.2011 - 6 U 35/09
Haftung eines ausländischen Brokers für Schäden aus dem Abschluss von …
- OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 6 U 102/02
- OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
- LG Düsseldorf, 19.02.2002 - 10 O 204/01
Pflicht zur umfassenden Aufklärung bei Vermittlung von Anteilen an …