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OLG Bamberg, 25.06.1996 - 2 UF 32/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1573
Auswirkungen des Verlust einer bereits vor Scheidung ausgeübten Erwerbstätigkeit auf den nachehelichen Unterhalt
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 198
- FamRZ 1997, 819
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsgründe - Krankheit
Der von der Gegenmeinung befürchteten uferlosen Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 1576 BGB kann im Rahmen der vorzunehmenden Billigkeitsprüfung entgegengewirkt werden; mit zunehmender Entfernung von den Einsatzzeitpunkten werden im Rahmen der Billigkeitsprüfung strengere Anforderungen an die Ausweitung der nachehelichen Solidarität, die dem Anspruch aus § 1576 BGB zugrunde liegt, zu stellen sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 948; OLG Hamm, FamRZ 1997, 819;… Schwab aaO, Rdnr. 368). - OLG Köln, 08.08.1997 - 4 WF 202/97
Zum Anspruch auf Aufstockungsunterhalt
Im Falle nachhaltiger Sicherung soll nach der Zweckbestimmung des Gesetzes das Risiko des Wegfalles der Bezüge nicht mehr auf den unterhaltspflichtigen Ehegatten verlagert werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 821 f.; OLG Bamberg FamRZ 1997, 819, 820;… Wendl-Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl. § 4 Rn. 117).Hatte der Ehegatte - wie hier - die Erwerbstätigkeit schon vor der Scheidung aufgenommen, dann ist die Frage einer nachhaltigen Sicherung aus der Sicht im Zeitpunkt der Scheidung zu beurteilen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 819, 820 mit Nachw.).
- OLG Brandenburg, 21.07.2006 - 9 UF 107/06
Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den unterhaltsrechtlichen …
Übt er dagegen längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als zwei Jahre, eine Erwerbstätigkeit aus, die zu seinem vollen Unterhalt ausreicht, so entsteht ein Unterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 4 BGB auch dann nicht mehr, wenn die Erwerbstätigkeit nachfolgend nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1997, 819). - OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 3 WF 204/97
Einsatzzeitpunkt für Unterhaltsanspruch wegen Krankheit bei nachehelichem …
Hatte die Klägerin also zum Zeitpunkt der Scheidung aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit Einkünfte, die einen weitergehenden Unterhalt als monatlich 780 DM, für den ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, nicht rechtfertigten, so fehlte es an einem originären Unterhaltsanspruch; ein Anspruch zu späterem Zeitpunkt konnte sich nur unter den Voraussetzungen des § 1573 Abs. 4 BGB ergeben, dass nämlich von einer nachhaltigen Unterhaltssicherung nicht auszugehen war (vgl. hierzu BGH in FamRZ 1987, 684, 685; BGH in FamRZ 1993, 789 ; OLG Bamberg in FamRZ 1997, 819, 820 sowie OLG Hamm in FamRZ 1997, 821 und 822).