Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.06.1996 - 2 UF 32/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5176
OLG Bamberg, 25.06.1996 - 2 UF 32/96 (https://dejure.org/1996,5176)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.06.1996 - 2 UF 32/96 (https://dejure.org/1996,5176)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 2 UF 32/96 (https://dejure.org/1996,5176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1573
    Auswirkungen des Verlust einer bereits vor Scheidung ausgeübten Erwerbstätigkeit auf den nachehelichen Unterhalt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 198
  • FamRZ 1997, 819
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00

    Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsgründe - Krankheit

    Der von der Gegenmeinung befürchteten uferlosen Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 1576 BGB kann im Rahmen der vorzunehmenden Billigkeitsprüfung entgegengewirkt werden; mit zunehmender Entfernung von den Einsatzzeitpunkten werden im Rahmen der Billigkeitsprüfung strengere Anforderungen an die Ausweitung der nachehelichen Solidarität, die dem Anspruch aus § 1576 BGB zugrunde liegt, zu stellen sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 948; OLG Hamm, FamRZ 1997, 819; Schwab aaO, Rdnr. 368).
  • OLG Köln, 08.08.1997 - 4 WF 202/97

    Zum Anspruch auf Aufstockungsunterhalt

    Im Falle nachhaltiger Sicherung soll nach der Zweckbestimmung des Gesetzes das Risiko des Wegfalles der Bezüge nicht mehr auf den unterhaltspflichtigen Ehegatten verlagert werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 821 f.; OLG Bamberg FamRZ 1997, 819, 820; Wendl-Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl. § 4 Rn. 117).

    Hatte der Ehegatte - wie hier - die Erwerbstätigkeit schon vor der Scheidung aufgenommen, dann ist die Frage einer nachhaltigen Sicherung aus der Sicht im Zeitpunkt der Scheidung zu beurteilen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 819, 820 mit Nachw.).

  • OLG Brandenburg, 21.07.2006 - 9 UF 107/06

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den unterhaltsrechtlichen

    Übt er dagegen längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als zwei Jahre, eine Erwerbstätigkeit aus, die zu seinem vollen Unterhalt ausreicht, so entsteht ein Unterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 4 BGB auch dann nicht mehr, wenn die Erwerbstätigkeit nachfolgend nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1997, 819).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 3 WF 204/97

    Einsatzzeitpunkt für Unterhaltsanspruch wegen Krankheit bei nachehelichem

    Hatte die Klägerin also zum Zeitpunkt der Scheidung aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit Einkünfte, die einen weitergehenden Unterhalt als monatlich 780 DM, für den ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, nicht rechtfertigten, so fehlte es an einem originären Unterhaltsanspruch; ein Anspruch zu späterem Zeitpunkt konnte sich nur unter den Voraussetzungen des § 1573 Abs. 4 BGB ergeben, dass nämlich von einer nachhaltigen Unterhaltssicherung nicht auszugehen war (vgl. hierzu BGH in FamRZ 1987, 684, 685; BGH in FamRZ 1993, 789 ; OLG Bamberg in FamRZ 1997, 819, 820 sowie OLG Hamm in FamRZ 1997, 821 und 822).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht