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   BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96   

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BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96 (https://dejure.org/1996,3769)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.1996 - 2Z BR 55/96 (https://dejure.org/1996,3769)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 1996 - 2Z BR 55/96 (https://dejure.org/1996,3769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunft bezüglich Mieteinnahmen und Nutzungsentschädigungen im Falle eines fehlenden Anspruchs des Auskunftverlangenden auf Mitbesitz und Mitnutzung an der streitgegenständlichen Wohnung; Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 16 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 206
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96
    Das Beurkundungserfordernis erstreckt sich dabei auf den Vertrag im ganzen, also auch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (BGHZ 74, 346, 348).

    Da es sich insoweit um zusätzliche Verpflichtungen handelt, die die Rechtsstellung der Antragsteller gegenüber der gesetzlichen Rechtslage nachteilig beeinflußte, und die übernommenen Verpflichtungen nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen waren, bedurfte der Kaufvertrag hinsichtlich dieser zusätzlich übernommenen Verpflichtungen und nicht nur hinsichtlich der Erklärung ihrer Übernahme der notariellen Beurkundung (BGHZ 74, 346 ff.; 125, 235, 237 f.; BGH NJW 1979, 1498 f.).

  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92

    Bezeichnung von Wohnungseigentum in einem notariellen Kaufvertrag; Bezeichnung zu

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96
    Da es sich insoweit um zusätzliche Verpflichtungen handelt, die die Rechtsstellung der Antragsteller gegenüber der gesetzlichen Rechtslage nachteilig beeinflußte, und die übernommenen Verpflichtungen nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen waren, bedurfte der Kaufvertrag hinsichtlich dieser zusätzlich übernommenen Verpflichtungen und nicht nur hinsichtlich der Erklärung ihrer Übernahme der notariellen Beurkundung (BGHZ 74, 346 ff.; 125, 235, 237 f.; BGH NJW 1979, 1498 f.).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96
    Die Heilung erstreckt sich auf die Verpflichtungen, die die Antragsteller als Käufer gemäß Abschnitt IV des Kaufvertrags in Verbindung mit Abschnitt X des Begründungsvertrags vom 22.9.1981 übernommen haben; mit der nötigen Bestimmtheit waren diese Verpflichtungen durch die Bezugnahme auf die "Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung" auch ohne die erforderliche Beurkundung Inhalt des Kaufvertrags geworden, es lag nur ein Formmangel vor (vgl. BGHZ 63, 359, 361).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96
    Diese Anträge stehen zueinander im Verhältnis der ersten und zweiten bzw. dritten Stufe eines Stufenantrags im Sinne von § 254 ZPO ; da die Abweisung von Antrag II zwingend auch die Abweisung des Antrags III zur Folge hat, hätte das Landgericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 30, 213, 215; BGH MDR 1985, 825, 826) diese Anträge gleichfalls abweisen können, obwohl sie nicht im zweiten Rechtszug anhängig geworden waren.
  • BGH, 27.04.1979 - V ZR 175/77

    Beurkundungspflicht der Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96
    Da es sich insoweit um zusätzliche Verpflichtungen handelt, die die Rechtsstellung der Antragsteller gegenüber der gesetzlichen Rechtslage nachteilig beeinflußte, und die übernommenen Verpflichtungen nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen waren, bedurfte der Kaufvertrag hinsichtlich dieser zusätzlich übernommenen Verpflichtungen und nicht nur hinsichtlich der Erklärung ihrer Übernahme der notariellen Beurkundung (BGHZ 74, 346 ff.; 125, 235, 237 f.; BGH NJW 1979, 1498 f.).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96
    Die Auslegung von Vereinbarungen und die Feststellung, ob solche getroffen sind, ist nicht nur Sache des Tatrichters; vielmehr hat das Rechtsbeschwerdegericht die Auslegung selbständig vorzunehmen; dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Vereinbarungen nicht im Grundbuch eingetragen sind (vgl. BGHZ 113, 374, 378; BGH NJW 1994, 295O, 2951; BayObLG WuM 1992, 149 ).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91

    Auslegung von Regelungen über das Verhältnis der künftigen Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96
    Die Auslegung von Vereinbarungen und die Feststellung, ob solche getroffen sind, ist nicht nur Sache des Tatrichters; vielmehr hat das Rechtsbeschwerdegericht die Auslegung selbständig vorzunehmen; dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Vereinbarungen nicht im Grundbuch eingetragen sind (vgl. BGHZ 113, 374, 378; BGH NJW 1994, 295O, 2951; BayObLG WuM 1992, 149 ).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96
    Diese Anträge stehen zueinander im Verhältnis der ersten und zweiten bzw. dritten Stufe eines Stufenantrags im Sinne von § 254 ZPO ; da die Abweisung von Antrag II zwingend auch die Abweisung des Antrags III zur Folge hat, hätte das Landgericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 30, 213, 215; BGH MDR 1985, 825, 826) diese Anträge gleichfalls abweisen können, obwohl sie nicht im zweiten Rechtszug anhängig geworden waren.
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Dem Eintragungserfordernis kann dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (BayObLG, NJW-RR 1997, 206, Rdnrn. 28, 29 nach juris).

    Nach § 7 Abs. 3 WEG wird aber nur diejenige den Inhalt des Sondereigentums betreffende Klausel der Teilungserklärung Inhalt des Grundbuchs, auf deren Eintragungsbewilligung im Grundbuch Bezug genommen wird (BayObLG NJW-RR 1997, 206, Rdnrn. 28, 29 nach juris).

  • OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05

    Wohnungseigentumsrecht: Voraussetzung der wirksamen Inanspruchnahme eines

    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06

    Grundbuchverfahren: Gebührenbefreiung für eine Grundbuchberichtigung im Erbfall

    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 23 U 90/10

    Zulässigkeit der Berufung des Streithelfers; Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung

    Hat die unterstützte Partei in der ersten Instanz einen höheren Antrag verfolgt, als mit dem eigenen Rechtsmittel verfolgt, dann ist die weitergehende Berufung des Streithelfers zulässig, sofern die unterstützte Partei mit diesem Vorgehen einverstanden ist (zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 14.11.1996, 22 U 91/95, NJW-RR 1997, 206).
  • LG München I, 12.03.2018 - 36 T 12519/10

    Keine Bindung des Käufers an schuldrechtliche Vereinbarungen der übrigen

    Dem Eintragungserfordernis kann jedoch dadurch genügt werden, dass entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (KG v. 04.12.2006 - 24 W 201/05, Rn. 18 nach juris; BayObLG v. 25.09.1996 - 2Z BR 55/96, NJW-RR 1997, 206, 207; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 10 Rn. 65).
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