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   OLG Karlsruhe, 14.08.1996 - 14 U 226/95   

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https://dejure.org/1996,9675
OLG Karlsruhe, 14.08.1996 - 14 U 226/95 (https://dejure.org/1996,9675)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.1996 - 14 U 226/95 (https://dejure.org/1996,9675)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 1996 - 14 U 226/95 (https://dejure.org/1996,9675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Schadhafter Belag einer "Wackelbrücke" in Freizeitanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 23
  • VersR 1997, 1413
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 17.08.2017 - 8 U 123/17

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich eines Höhenvorsatzes

    Die Benutzer dürfen somit nicht jegliche eigene Sorgfalt vermissen lassen und der Verkehrssicherungspflichtige braucht nicht von einem besonders leichtsinnigen Verhalten auszugehen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 23).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2005 - 4 U 212/04

    Fußgängerunfall bei einer winterlichen Volkswanderung: Grenzen der

    b) Die allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen, beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der Gefahrenquellen schafft bzw. eröffnet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter treffen muss (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 23 f; Palandt-Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Auflage, § 823 BGB, Rdnr. 45; Geigel-Wellner, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, Kap. 14, Rdnr. 28).

    Dabei ist nur solchen Gefahren entgegen zu wirken, mit denen bei bestimmungsgemäßer Nutzung - hier also der Nutzung eines Wanderweges durch einen durchschnittlichen Wanderer - nicht gerechnet werden muss (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1976, 222; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 23 f; BGH, NJW 1985, 1076 f).

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 14 U 8/06

    Aufsichtspflichtverletzung bzw. Verkehrssicherungspflichtverletzung:

    Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, wonach derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen - d.h. die nach den Sicherungserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren zur Gefahrenabwehr geeigneten - Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005 S. 251 ff.; OLG Karlsruhe, VersR 1997, S. 1413 f.; Palandt-Sprau, 66. Auflage 2007, Rdn. 51 zu § 823 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 20.12.1996 - 14 U 134/95

    Freizeitcharakter einer Verkaufsveranstaltung; Abgrenzung einer

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