Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 4 U 480/95 - 86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 252
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 06.06.2000 - 5 U 1112/00
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nach §§ 707 Abs. 1, 719 ZPO nur dann in Betracht, wenn die gegen das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil eingelegte Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (OLG Köln MDR 1975, 850; OLG Celle, NJW-RR 1987, 190; OLG Saarbrücken NJW-RR 1997, 252). - OLG Dresden, 29.08.2001 - 11 U 1473/00
Widerruf der Berufungsrücknahme; Zulässigkeit
Dafür halten der BGH und einige Obergerichte (vgl. BGHZ 12, 284; 33, 73; auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 1997, 252, im Falle des Widerrufs eines Anerkenntnisses).