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   OLG Düsseldorf, 24.05.1996 - 6 UF 221/95   

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https://dejure.org/1996,3354
OLG Düsseldorf, 24.05.1996 - 6 UF 221/95 (https://dejure.org/1996,3354)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.1996 - 6 UF 221/95 (https://dejure.org/1996,3354)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 1996 - 6 UF 221/95 (https://dejure.org/1996,3354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361
    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs; Berücksichtigung von Konsumkrediten bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 385
  • NJW-RR 1998, 1456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.1996 - 6 UF 221/95
    Dieser eheprägende Gebrauchsvorteil (§ 100 BGB ) bestimmt die Lebensverhältnisse der Parteien seit der Trennung und der alleinigen Nutzung der Wohnung durch die Klägerin aber nur noch zu einem Teil, weil die Wohnung für die Klägerin zu groß ist und der ursprünglich auf den Beklagten entfallende Teil der Nutzung, der seit seinem Auszug nicht mehr gezogen wird ("totes Kapital"), außer Betracht zu lassen ist (vgl. BGH FamRZ 1989, 1160, 1162 und Graba FamRZ 1995, 388).

    Angemessen ist vielfach eine ersparte Miete bis zu 1/3 der zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel (vgl. Absatz 1 Nr. 2 der Düsseldorfer Leitlinien 1996 = FamRZ 1996, 472; vgl. auch BGH FamRZ 1989, 1160 ff; 1995, 869).

    Die verbrauchsunabhängigen Nebenkosten sind ebenso wie die Annuitäten bei der Berechnung des angemessenen Wohnvorteils zu berücksichtigen (vgl. Nr. 1 Abs. 2 der Düsseldorfer Leitlinien a. a. O. sowie BGH FamRZ 1989, 1160, 1162).

  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.1996 - 6 UF 221/95
    Angemessen ist vielfach eine ersparte Miete bis zu 1/3 der zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel (vgl. Absatz 1 Nr. 2 der Düsseldorfer Leitlinien 1996 = FamRZ 1996, 472; vgl. auch BGH FamRZ 1989, 1160 ff; 1995, 869).

    Es kommt nicht darauf an, daß der Beklagte den PKW nach der Trennung allein genutzt hat (BGH FamRZ 1995, 869 ).

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.1996 - 6 UF 221/95
    In einem solchen Fall ist das gewonnene Ergebnis einer Angemessenheitskontrolle zu unterziehen (vgl. Nr. 42 Abs. 1 der Düsseldorfer Leitlinien, a. a. O., sowie BGH FamRZ 1990, 266, 269; 1992, 539, 541).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.1996 - 6 UF 221/95
    Der Senat verweist hierzu auf sein Urteil vom 5.8.1993 - 6 UF 148/92, FamRZ 1994, 1049, 1051 und nimmt auf die dortige Begründung Bezug.
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auf die hiergegen eingelegte Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und die an die Klägerin zu zahlenden Unterhaltsbeträge - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und Klageabweisung im übrigen - wie folgt festgesetzt: Für September bis einschließlich Dezember 1994 monatlich 300 DM, für Januar bis einschließlich Dezember 1995 monatlich 150 DM, für Januar bis einschließlich März 1996 monatlich 28 DM und ab April 1996 monatlich 655 DM (veröffentlicht in NJW-RR 1997, 385).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.1997 - 6 UF 102/96

    Berechnung des Wohnwerts während der Trennungszeit; Erwerbsobliegenheit des zwei

    Der Senat folgt für die Bemessung des Wohnvorteils nach der Drittelobergrenze dem von Gerhardt (Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., § 1, Rz, 233) und Winckelmann (FuR 1997, 49 ff) vorgeschlagenen Rechenweg (vgl. hierzu jetzt auch: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 385 ).
  • OLG Hamm, 15.10.2002 - 2 UF 159/02
    Für eine Privilegierung der Grundbesitzschulden gegenüber anderen Schulden bei der Bedarfsermittlung besteht bei negativem Wohnwert kein Grund (so BGH FamRZ 1984, 358 und 1987, 572; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 385; Kalthoener-Büttner, Rn. 780; Graba FamRZ 1985, 657; Winkelmann FUR 1997, 385 sowie Wohlgemuth FamRZ 1999, 621).
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