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   BGH, 22.11.1996 - V ZR 116/95   

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https://dejure.org/1996,8666
BGH, 22.11.1996 - V ZR 116/95 (https://dejure.org/1996,8666)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1996 - V ZR 116/95 (https://dejure.org/1996,8666)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1996 - V ZR 116/95 (https://dejure.org/1996,8666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um das Eigentum an einem zu einem protestantischen Schulfonds gehörenden Grundstücks - Eigentumserwerb durch eine Stiftung aus dem 17. Jahrhundert und Auslegung der Stiftungsurkunde - Nicht geklärte Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück - Beachtlichkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2596 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 116/95
    Denn der für sie eingetragene Widerspruch gegen das Recht der Beklagten entkräftet die Vermutung des § 891 BGB nicht (vgl. Senatsurt. v. 30. November 1966, V ZR 199/63, LM BGB § 891 Nr. 3).
  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 6/04

    Rechtswirkungen eines Restitutionsbescheides; Währungsstatut für in

    Den damit dem Beklagten obliegenden Nachweis, dass die Eintragung der Klägerin unrichtig ist (BGH, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 116/95 - NJW-RR 1997, 398 unter II 1), hat jener nicht erbracht; zudem entspricht die Eintragung der Klägerin der objektiven Rechtslage.
  • LG Bautzen, 01.03.2000 - 2 O 875/99

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung von Widersprüchen

    Um diese Vermutung zu widerlegen, hat der Kl. den von ihm behaupteten Erwerbsgrund und die lückenlose Erwerbskette der Rechtsnachfolge darzulegen und glaubhaft zu machen (BGH, NJW-RR 1997, 398ff.; OLG Dresden, Urt. v. 23.7. 1999 - 3 U 703/99, S. 17).

    folgen würden (dazu unten), schließt sich die Kammer der vorgenannten Rechtsprechung an, nach der allein auf Grund einer bestimmten historischen Entwicklung eine Vermutung für kirchliches Vermögen nicht angenommen werden kann (BGH, NJW-RR 1997, 398ff.; OLG Dresden, Urt. v. 23.7. 1999 - 3 U 703/99 S. 17).

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