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   OLG Hamm, 25.06.1996 - 28 U 5/96   

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OLG Hamm, 25.06.1996 - 28 U 5/96 (https://dejure.org/1996,9384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.1996 - 28 U 5/96 (https://dejure.org/1996,9384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 28 U 5/96 (https://dejure.org/1996,9384)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 20.12.2000 - 8 U 68/00

    Erhebliche Mängel bzw. Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bei einem gebraucht

    Insoweit folgt der Senat der Auffassung des Landgerichts Hof, wonach diese Angaben in ihrem Aussagegehalt zu vage und zu wenig konkret bestimmbar sind, weshalb es sich um reine Werbeanpreisungen ohne rechtlichen Gehalt handele (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 97, 429 f.; sowie die bei Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnrn. 557 ff. geschilderten Fälle).
  • LG Kleve, 27.08.2004 - 5 S 57/04

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für entgegen der Angaben in einer

    Allgemeine Anpreisungen wie "einwandfrei", "in Ordnung", "mängelfrei" oder "ohne Mängel" stellen beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson keine Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Garantie dar (Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl. 2004, § 434 Rn. 78; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1997, 429; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rn. 1124 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 30/99

    Gebrauchtwagenkauf: Eigenschaftszusicherung und unverbindliche Beschreibung

    Sie ist der Bezeichnung des Motors als "einwandfrei" oder "in Ordnung" vergleichbar, die in der Rechtsprechung ebenfalls nicht als Eigenschaftszusicherung gewertet wurden (OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1362; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 429).
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