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   OLG Frankfurt, 15.07.1996 - 6 W 73/96   

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https://dejure.org/1996,2204
OLG Frankfurt, 15.07.1996 - 6 W 73/96 (https://dejure.org/1996,2204)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.1996 - 6 W 73/96 (https://dejure.org/1996,2204)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 1996 - 6 W 73/96 (https://dejure.org/1996,2204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Blaue Seiten" gegen "Gelbe Seiten" - Verstoß gegen das Markengesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 4 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Nr. 2

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 4, Nr. 1; 14, Absatz 2, Nr. 2 MarkenG
    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr gilt auch im Internet. Dem Markeninhaber steht ein

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 492
  • GRUR 1997, 52
  • BB 1996, 2166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1996 - 6 W 73/96
    Zwar unterfällt diesem von der Rechtsprechung bisher noch nicht genau abgegrenzten Tatbestandsmerkmal nicht jegliche wie auch immer geartete gedankliche Assoziation zu der geschützten Marke (vgl. BGH GRUR 96, 200,202 - Innovadiclophlont).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 34/10

    Markenmäßige Benutzung einer fremden Marke im Rahmen eines Domainnamens

    "An diesem Punkt muss zunächst festgehalten werden, dass sich die Bezeichnung "Gelbe Seiten" nach Umfragen aus dem Jahre 1984 und 1986 als Titel für Branchenfernsprechverzeichnisse fast völlig im Verkehr durchgesetzt hatte (vgl. BGH, GRUR 1997, 311 [312] = NJW-RR 1997, 614 - Yellow Phone; Senat, NJW-RR 1997, 492 = WRP 1996, 1045 [1046] - Die blauen Seiten).
  • OLG Frankfurt, 15.07.1996 - 6 W 81/96
    Der Antragstellerin, die ausweislich der im Parallelverfahren 6 W 73/96 vorgelegten Umschreibungsbestätigung des Deutschen Patentamts vom 10.10.1994 Inhaberin der eingetragenen Marke (...) ist, steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz zu.

    Nach den im Parallelverfahren 6 W 73/96 vorgelegten Glaubhaftmachungsmitteln ist von den ähnlichen Zeichen bisher lediglich ein einziges tatsächlich in Benutzung genommen worden; dies reicht für eine Schwächung der Marke der Antragstellerin bei weitem nicht aus.

  • BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 21/01

    Normale Kennzeichnungskraft "sprechender Zeichen" bei

    Denn eine assoziative Verwechslungsgefahr kann auch gegeben sein, wenn wegen der Ähnlichkeit des Sinngehalts der Marken und einer entsprechenden Markenbildung auf eine Zusammengehörigkeit im Sinne einer Markenfamilie geschlossen werden kann, wobei dies insbesondere bei Marken naheliegt, die denselben charakteristischen Aufbau aufweisen und wenn die Widersprechende bereits eine Reihe ähnlich gebildeter Marken benutzt (BPatG Mitt. 1974, 15, 16 - CLINICULT/CLINITEST; BPatG Mitt. 1977, 174, 175 - NEUROHORM/Hepahorm; BPatGE 35, 212, 217 f. - Queens Club/Queens Garden; BPatG Mitt. 1996, 133, 134 f. - OKLAHOMA SOUND / MISSISSIPPI SOUND; OLG Frankfurt GRUR 1997, 52 - Die Blauen Seiten).
  • OLG Köln, 05.07.2002 - 6 U 156/01

    Verwechslungsgefahr bei Wortbildmarken in der Coumputerbranche - "Interkom mit

    Ein Vortrag hierzu wäre aber erforderlich gewesen, weil eine Schwächung des Schutzumfangs einer Marke nur dann angenommen werden kann, wenn andere Zeichen vorhanden sind, welche in erheblichem Umfang genutzt werden und welche dem klägerischen Zeichen oder dessen kollisionsbegründenden Bestandteilen - hier in optischer Hinsicht - ähnlich nahe kommen wie das angegriffene Verletzerzeichen (siehe zu dieser Frage OLG Frankfurt, GRUR 1997, 52 und Ingerl/Rohnke, Markengesetz 1998, § 14 Rdnr. 227).
  • OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 216/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht - Bezeichnung (Marke) "red bat" für so genannte

    Denn damit eine Schwächung des Schutzumfangs einer Marke angenommen werden kann, müssten andere Zeichen vorhanden sein, welche in erheblichem Umfang genutzt werden und welche dem klägerischen Zeichen oder dessen kollisionsbegründenden Bestandteilen ähnlich nahe kommen wie das angegriffene Verletzerzeichen (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 1997, 52 und Ingerl/Rohnke, MarkenG 1998, § 14 Rn. 227).
  • BPatG, 29.11.2000 - 29 W (pat) 360/99
    Denn eine assoziative Verwechslungsgefahr kann auch gegeben sein, wenn wegen der Ähnlichkeit des Sinngehalts der Marken und einer entsprechenden Markenbildung auf eine Zusammengehörigkeit im Sinne von Serienmarken geschlossen werden kann, wobei dies insbesondere bei Marken naheliegt, die denselben charakteristischen Aufbau aufweisen (vgl. dazu etwa BPatG Mitt. 1974, 15, 16 "CLINICULT/CLINITEST"; BPatG Mitt. 1977, 174, 175 NEUROHORM/Hepahorm"; BPatGE 35, 212, 217 f. "Queens Club/Queens Garden"; BPatG Mitt. 1996, 133, 134 f. "OKLAHOMA SOUND / MISSISSIPPI SOUND"; OLG Frankfurt GRUR 1997, 52 "Die Blauen Seiten") und wenn die Widersprechende bereits eine Reihe ähnlich gebildeter Marken benutzt.
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