Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 19.11.1996

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.09.1996 - 5 W 43/96   

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https://dejure.org/1996,12792
OLG Stuttgart, 26.09.1996 - 5 W 43/96 (https://dejure.org/1996,12792)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.1996 - 5 W 43/96 (https://dejure.org/1996,12792)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 1996 - 5 W 43/96 (https://dejure.org/1996,12792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Fortschaffung von Sachen des Antragsgegner aufgrund eines Vermieterpfandrechts; Anforderungen an die Bestimmtheit der Geltendmachung des Anspruchs im Wege der einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 521
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 SaGa 14/12

    Äußerungen über Arbeitgeber wie "betrügen" und "bescheißen" während des Streiks

    Abgesehen davon, dass bei Durchführung der gebotenen Auslegung der Anträge nicht zweifelhaft sein kann, dass es der Klägerin um alle Äußerungen geht, die die auf Arbeitgeberseite in den Tarifverhandlungen agierenden Personen in Zusammenhang mit der Begehung von Eigentums- oder Vermögensdelikten gegen die Belegschaft bringen, sind im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen der trotz § 308 Abs. 1 ZPO nur eingeschränkten Bindung des Gerichts an die Anträge des Verfügungsklägers keine übermäßigen Anforderungen an deren Bestimmtheit zu stellen (so zum Unterlassungsantrag OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.09.1996 - 5 W 43/96, NJW-RR 1997, 521).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13

    akademischer Ehrengrad - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit des Führens der Titel

    Bei einer Unterlassungsverfügung muss allerdings das erstrebte Verbot genau bezeichnet sein (Zöller/Vollkommer, a. a. O. m. N.), wobei hieran keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. September 1996, 5 W 43/96, NJW-RR 1997, 521; Zum Ganzen Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. § 12 RNr. 2.35 ff.).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Die an sich gebotene Bestimmtheit des Unterlassungsbegehrens stößt hier an natürliche Grenzen, sodass keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. OLGR München 1993, 268; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 521 Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. 2007, § 938 Rdnr. 2).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14

    Verhängung eines Ordnungsgelds im Zwangsvollstreckungsverfahren: Zuwiderhandlung

    Inwieweit diese Klärung auch dem Schuldner möglich und abzuverlangen war, ist für die Bestimmtheit des Titels ohne Belang (in diesem Sinne OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 521) und tangiert allein die Frage, ob er dem ihm auferlegten Verbot schuldhaft zuwidergehandelt hat (vgl. auch OLG München, Beschl. v. 5.12.2008 - 32 W 2694/08 - juris: Vollstreckbarkeit eines Herausgabeantrags mit der einschränkenden Formulierung "von seinen persönlichen Sachen geräumt").
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.11.1996 - 2/11 S 251/96, 2-11 S 251/96   

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https://dejure.org/1996,16366
LG Frankfurt/Main, 19.11.1996 - 2/11 S 251/96, 2-11 S 251/96 (https://dejure.org/1996,16366)
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. November 1996 - 2/11 S 251/96, 2-11 S 251/96 (https://dejure.org/1996,16366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 521
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