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   KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95   

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KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95 (https://dejure.org/1996,1950)
KG, Entscheidung vom 21.08.1996 - 24 W 5074/95 (https://dejure.org/1996,1950)
KG, Entscheidung vom 21. August 1996 - 24 W 5074/95 (https://dejure.org/1996,1950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungsvereinigung zur Sondereigentumseinheit; Brandwanddurchbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher Vereinigung zweier Eigentumswohnungen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 587
  • FGPrax 1997, 55
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90 - (BGHZ 116, 392, 396 = NJW 1992, 978 = WE 1992, 321) zum Nachteil i.S. von § 14 Nr. 1 WEG wörtlich folgendes ausgeführt: "Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in entsprechender Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann." - Der Senat hat in dem zitierten Beschluß vom 17. Februar 1993 nach dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes in einem obiter dictum ausgeführt, daß im Falle der recht lichen Vereinigung zweier Eigentumswohnungen nach § 242 BGB die gegenseitigen Interessen neu abgewogen werden müssen.

    Diese Entscheidung hat der Senat jedoch in dem zitierten Beschluß vom 17. Februar 1993 auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 116, 392 dahin ergänzt, daß eine konkrete Beeinträchtigung durch die Möglichkeit einer intensiveren Nutzung der Wohnung erforderlich sei.

  • KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89

    Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?

    Auszug aus KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
    Zwar hat der Senat in der Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 24 W 6746/89 - (NJW-RR 1990, 334 vgl. auch BayObLG …
  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
    Denn die Regelung des § 5 Abs. 2 WEG ist zwingend und kann deshalb auch durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer nicht abbedungen werden (BGHZ 50, 56; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 5 Rdnr. 5 und 19 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
    Grundsätzlich kann das Gericht im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf weitere Ermittlungen auch verzichten, wenn erheblicher Tatsachenvortrag eines Beteiligten unbestritten bleibt (BayObLG MDR 1987, 409; NJW-RR 1988, 1170, 1171).
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 2 Z 98/86

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts in

    Auszug aus KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
    Grundsätzlich kann das Gericht im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf weitere Ermittlungen auch verzichten, wenn erheblicher Tatsachenvortrag eines Beteiligten unbestritten bleibt (BayObLG MDR 1987, 409; NJW-RR 1988, 1170, 1171).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

    Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit

    Auszug aus KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
    Das Landgericht ist zutreffend auch davon ausgegangen, daß die Verbindung zweier Eigentumswohnungen durch einen Wanddurchbruch grundsätzlich einen Zustand schafft, den die übrigen Wohnungseigentümer nach §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG nicht dulden müssen; denn der Durchbruch schafft einen rechtlich ordnungswidrigen Zustand, weil er die Abgeschlossenheit beider Wohnungen, die zur Schaffung von Sondereigentum nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG erforderlich ist, nachträglich wieder aufhebt (Bay ObLG NJW-RR 1995, 649; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in ULGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = WE 1993, 220 und vom 16. November 1992 - 24 W 6919/91 -).
  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

    Auszug aus KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
    Das Landgericht ist zutreffend auch davon ausgegangen, daß die Verbindung zweier Eigentumswohnungen durch einen Wanddurchbruch grundsätzlich einen Zustand schafft, den die übrigen Wohnungseigentümer nach §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG nicht dulden müssen; denn der Durchbruch schafft einen rechtlich ordnungswidrigen Zustand, weil er die Abgeschlossenheit beider Wohnungen, die zur Schaffung von Sondereigentum nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG erforderlich ist, nachträglich wieder aufhebt (Bay ObLG NJW-RR 1995, 649; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in ULGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = WE 1993, 220 und vom 16. November 1992 - 24 W 6919/91 -).
  • KG, 16.11.1992 - 24 W 6919/91
    Auszug aus KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
    Das Landgericht ist zutreffend auch davon ausgegangen, daß die Verbindung zweier Eigentumswohnungen durch einen Wanddurchbruch grundsätzlich einen Zustand schafft, den die übrigen Wohnungseigentümer nach §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG nicht dulden müssen; denn der Durchbruch schafft einen rechtlich ordnungswidrigen Zustand, weil er die Abgeschlossenheit beider Wohnungen, die zur Schaffung von Sondereigentum nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG erforderlich ist, nachträglich wieder aufhebt (Bay ObLG NJW-RR 1995, 649; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in ULGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = WE 1993, 220 und vom 16. November 1992 - 24 W 6919/91 -).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Demgegenüber erblicken das Kammergericht (NJW-RR 1990, 334, 335; OLGZ 1993, 427, 428; GE 1993, 425; NJW-RR 1997, 587, 588), das Oberlandesgericht Köln (WE 1995, 221) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (ZMR 2000, 254, 255) in Übereinstimmung mit der vom vorlegenden Gericht früher vertretenen Ansicht (vgl. etwa WE 1995, 379, 380; 1997, 111, 112; 118, 119; a.A. noch Rpfleger 1984, 409, 410) einen von den übrigen Wohnungseigentümern nicht zu duldenden Nachteil (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG) bereits darin, daß durch die Wandöffnung die Abgeschlossenheit der betroffenen Wohnungen aufgehoben und damit ein der Teilungserklärung sowie § 3 Abs. 2 WEG widersprechender Zustand geschaffen werde.

    Ein nicht zu duldender Nachteil könnte sich allenfalls aus der Gefahr einer intensiveren Benutzung der vergrößerten Räumlichkeiten ergeben (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 272, 273; KG, NJW-RR 1997, 587, 588; Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 78 ff; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 22 Rdn. 128 ff; Röll, WE 1998, 367, 368; Heerstraßen, DWE 1994, 2, 6).

    2 Z 130/91|AG Saarbrücken; 07.02.1991; 42 C 1032/90">NJW-RR 1992, 272, 273; WE 1995, 159, 160; FGPrax 1999, 53; OLG Hamburg, WE 1987, 161; WuM 1992, 87; OLG Köln, DWE 1988, 24, 25; KG, WE 1992, 285; GE 1993, 925; NJW-RR 1993, 909, 910; 1997, 587, 589; OLG Düsseldorf, ZMR 1993, 581, 582; Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 70, 122; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 22 WEG Rdn. 123; Palandt/Bassenge, aaO, § 22 WEG Rdn. 11; Weitnauer/Lüke, aaO, § 22 Rdn. 16; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 22 WEG Rdn. 30; Niedenführ/Schulze, aaO, § 22 WEG Rdn. 22; Erman/Ganten, BGB, 9. Aufl., § 22 WEG Rdn. 3; Heerstraßen, DWE 1994, 2, 6; Röll, MittBayNot 1996, 275, 276; ders. WE 1998, 367, 368).

  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf den Rückbau von Terrassen und Balkonen

    1 WEG darstellt (BayObLG NJW-RR 1992, 272; KG NJW-RR 1997, 587; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 22; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 147, 148).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).

    Soweit derartige Veränderungen in der rechtlichen Ausgestaltung eines Wohnungseigentums ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zulässig sind und von ihnen hingenommen werden müssen, kann auch die allein dadurch geschaffene Möglichkeit einer anderen und intensiveren Nutzung nicht als Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG gewertet werden (vgl. KG NJW-RR 1997, 587/588 f.).

  • OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02

    Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch bei einer

    Wegen der Bedeutung des Mauerwerks für ein Gebäude wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, jeder Mauerdurchbruch stelle für sich unbeschadet der sonstigen tatsächlichen Umstände eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, 255; Kammergericht FGPrax 1997, 55, 55; weitere Nachweise in BGH NJW 2001, 1212, 1212, 2. Spalte oben).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2006 - 20 W 294/03

    Wohnungseigentum: Abbedingung des Einstimmigkeitserfordernisses bei baulichen

    2 Z 130/91">NJW-RR 1992, 272; KG NJW-RR 1997, 587).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (Bay0bLG WE 1997, 118 /119 und 111/112; Bay0bLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 /255; OLG Köln WE 1995, 221 ; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321 /322).

    Soweit derartige Veränderungen in der rechtlichen Ausgestaltung eines Wohnungseigentums ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zulässig sind und von ihnen hingenommen werden müssen, kann auch die allein dadurch geschaffene Möglichkeit einer anderen und intensiveren Nutzung nicht als Nachteil im Sinn von S 14 Nr. 1 WEG gewertet werden (vgl. KG NJW-RR 1997, 587 /588 f.).

  • OLG Frankfurt, 10.07.2009 - 20 W 243/07

    Verwirkung von Ansprüchen des Wohnungseigentümers wegen baulicher Veränderungen

    2 Z 130/91|AG Saarbrücken; 07.02.1991; 42 C 1032/90">NJW-RR 1992, 272; KG NJW-RR 1997, 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 8. Aufl., § 22, Rdnr. 98; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 147, 148).Schließlich können die Antragsteller hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums, zu dem unstreitig auch die von dem Antragsgegner als Pferdekoppel genutzten Flächen gehören, einen Gebrauch verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen und soweit sich die Regelung daraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht, § 14 Abs. 3 WEG.
  • BayObLG, 14.01.1999 - 2Z BR 125/98

    Durchbruch durch eine tragende Wand als bauliche Veränderung

    Andererseits hat die Rechtsprechung Eingriffe in tragende Wände, insbesondere auch Außenwände, ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zugelassen oder für möglicherweise zulässig gehalten (vgl. OLG Köln DWE 1988, 25; OLG Hamburg WuM 1992, 87 ; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 581 f.; KG FGPrax 1997, 55 ).
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