Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.12.1996 - 3 U 1058/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer Dampfbremse unterhalb der Decke; Zu verhindernder Feuchtigkeitsübertritt; Blasenbildung im Fußbodenbelag; Mitverantwortlichkeit eines Architekten für Fehler eines Sonderfachmanns; Mitverschulden des Bauherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darf der Architekt dem Sonderfachmann blind vertrauen? (IBR 1997, 338)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.06.1995 - 4 O 21/95
- OLG Koblenz, 17.12.1996 - 3 U 1058/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 595
- BauR 1997, 502
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 19.11.1987 - 24 U 831/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 16.03.1994 - 27 U 3/94
Keine Haftung des Architekten bei Fehler des Sonderfachmanns
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 28.06.1990 - 1 U 102/88
Wärmedämmaßnahmen: Wer hat sie zu planen, der Architekt oder der Statiker?
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- OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16
Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die …
aa) Vorliegend oblag dem Kläger unstreitig die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 8, mithin die im Streitfall maßgeblich in Rede stehende Ausführungsplanung (LP 5) auch in Bezug auf den insbesondere zwischen den Parteien in Streit stehenden Schutz des Bauwerks gegen drückendes Wasser (vgl. BGH…, Urteil vom 14.02.2001 - VII ZR 176/99, BGHZ 147, 1 ff. = juris Rn. 15) und die Sicherstellung einer den Regeln der Technik entsprechenden Luftdichtigkeit des Bauwerks (siehe nur OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 595 f.) durch jeweils entsprechende Planungsvorgaben sowie ferner die allgemeine Bauüberwachung während der Bauausführung (LP 8). - OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
Zur Haftung eines Architekten für Fehler eines Sonderfachmanns (Bauphysiker)
Allerdings trifft den Architekten für Fehler des Sonderfachmanns eine Mitverantwortung, wenn er einen Mangel in der Vorgabe/Planung nicht beanstandet, der ihm nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar war (…vgl. BGH a.a.O., 824; OLG Köln NJW-RR 1994, 1110; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 595 f.). - LG Detmold, 23.02.2007 - 1 O 282/04
Haftung des Architekten für Bauüberwachungsfehler
Fehlen ihm Unterlagen zur Überprüfung einer Bauleistung, hat er sie anzufordern [vgl. OLG Köln OLGR 1994, 161; OLG Koblenz BauR 1997, 502; Brandenburgisches OLG BauR 2001, 283]. - OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
Gutachter- und Ingenieurvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im …
Bei der Verwertung der Zuarbeit eines Sonderfachmannes haftet dabei der Planer, wenn er Fehler des Sonderfachmannes übersieht, die er hätte bemerken müssen, etwa weil sie in den Bereich des auch beim Architekten vorausgesetzten Grundwissens fallen (OLG Koblenz NJW-RR 1997, S. 595;… OLG Köln NJW-RR 1994, S. 1110;… LG Stuttgart BauR 1997, S. 137;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2464). - LG Düsseldorf, 01.12.2010 - 2a O 273/01
Mangelhafte Bauüberwachung in Bezug auf den Einbau von Brandschutzklappen als …
Denn auch das grundsätzlich berechtigte Vertrauen in die Kompetenz des Spezialisten enthebt den bauleitenden Architekten nicht von der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Kontrolle im Rahmen seiner Bauüberwachung (vgl. OLG Koblenz, BauR 1997, 502).