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   OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96   

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https://dejure.org/1996,2041
OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96 (https://dejure.org/1996,2041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1996 - 31 U 42/96 (https://dejure.org/1996,2041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1996 - 31 U 42/96 (https://dejure.org/1996,2041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 737
  • BB 1997, 1062
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96
    Denn dabei wurde kollusiv zwischen dem Geschäftsführer der Beklagten und dem Mitarbeiter der Klägerin, dem Direktor ... dessen Kenntnisse und Verhalten sich die Klägerin gemäß §§ 278, 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muß, zum Vorteil eines nahen Angehörigen des Geschäftsführers hinter dem Rücken des Geschäftsherrn zu dessen Schaden zusammengewirkt (vgl. BGH NJW 1989, 26), wie bereits das Landgericht zu Recht erkannt hat.
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 178/85

    Sonntagsvertrieb; Verteilen eines Anzeigenblattes an Sonn- und Feiertagen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96
    Anders ist das aber, wenn der Vertragspartner von dem Mißbrauch der Vertretungsmacht weiß oder wenn es sich ihm aufdrängen muß, daß der Geschäftsführer die Grenzen mißachtet, die seiner Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis gezogen sind (vgl. BGH NJW 88, 2243 und 84, 1461; OLG Frankfurt, NJW-RR 89, 544).
  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 115/87

    Haftung des Bürgen für erst nach der Kündigung der Geschäftsverbindung des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96
    Sie gebot dem Geschäftsführer nämlich, zum Wohlergehen der Gesellschaften beizutragen und Schaden von ihnen abzuwenden (vgl. BGH NJW 1989, 27).
  • OLG Frankfurt, 19.01.1988 - 5 U 3/86
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96
    Anders ist das aber, wenn der Vertragspartner von dem Mißbrauch der Vertretungsmacht weiß oder wenn es sich ihm aufdrängen muß, daß der Geschäftsführer die Grenzen mißachtet, die seiner Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis gezogen sind (vgl. BGH NJW 88, 2243 und 84, 1461; OLG Frankfurt, NJW-RR 89, 544).
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 56/82

    Weiterleitung von Geldbeträgen - Steuerberater - Gesellschafterversammlung -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96
    Anders ist das aber, wenn der Vertragspartner von dem Mißbrauch der Vertretungsmacht weiß oder wenn es sich ihm aufdrängen muß, daß der Geschäftsführer die Grenzen mißachtet, die seiner Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis gezogen sind (vgl. BGH NJW 88, 2243 und 84, 1461; OLG Frankfurt, NJW-RR 89, 544).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05

    Missbrauch der Vertretungsmacht durch einen GmbH-Geschäftsführer

    Dabei liegt ein Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht nicht nur vor, wenn Geschäftsführer und Geschäftspartner zum Schaden der Gesellschaft vorsätzlich zusammenwirken (sog. Kollusion) (vgl. hierzu BGH, WM 1984, 305; OLG Hamm, GmbHR 1997, 999 ff.; Rowedder/Schmidt-Lenthoff, 4. Aufl. 2002, § 37 Rdnr. 54), sondern auch wenn der Geschäftsführer seine Geschäftsführerbefugnis objektiv überschreitet und der Geschäftspartner die Überschreitung der Innenbefugnis durch den Geschäftsführer positiv kennt oder diese für ihn nach den Umständen evident ist, ohne dass es auf Seiten des Geschäftsführers als Vertreter eines bewussten Handelns zum Nachteil der Gesellschaft bedürfte (vgl. Baumbach/Hueck-Zöllner, 17. Aufl. 2000, § 37 Rdnr. 28 m. w. N.; Luther/Hommelhoff, 16. Aufl. 2004, § 35 Rdnr. 12 ff. m. w. N.; Roth/Altmeppen, 5. Aufl. 2005, § 37 Rdnr. 42 m. w. N.; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009 ff.).
  • OLG Hamburg, 19.02.2003 - 13 U 21/02

    Begründetheit einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung sämtlicher Anteile an

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Vereinbarungen, die ein Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil naher Angehöriger "hinter dem Rücken" des Geschäftsherrn und zu dessen Nachteil treffen, gegen die guten Sitten verstoßen (BGH NJW 1989, 26 f., BGH NJW-RR 1997, 737, 738).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2009 - 17 U 247/07

    Auftragserlangung durch Schmiergeldzahlung: Aufklärungspflicht gegenüber der

    Zum anderen wird der Vertretene nach ständiger Rechtsprechung überhaupt nicht erst verpflichtet, wenn sein Vertreter und der Vertragsgegner bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirken (vgl. BGH a.a.O. sowie NJW 2000, S. 2896, 2897; NJW-RR 97, S. 737, 738; BGHZ 33, S. 298 u. Palandt/Heinrichs a.a.O.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter - kollusives

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09; BAG, Urteil vom 29. Januar 1997, 2 AZR 472/96; OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1996 - 31 U 42/96; BGH, Urteil vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84).
  • KG, 23.07.2004 - 5 U 61/03

    Beitritt zu einer Immobilienfonds-GbR: Rechtsfolgen der Nichtigkeit des

    Ungeachtet von ausdrücklichen Regelungen im Innenverhältnis darf ein Geschäftsführer seine Vertretungsmacht nicht gegen den mutmaßlichen oder bekannten Willen der Gesellschafter gebrauchen, sondern er hat stets die Verpflichtung zur Wahrung der Gesellschaftsinteressen als Ausdruck der ihm gesellschaftsrechtlich obliegenden Treuepflicht zu beachten (BGH, NJW-RR 1997, 737, 738).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 23 U 104/04

    Missbrauch der Vertrtetungsmacht und Anforderungen an die Schlussrechnung des

    Bei einem kollusiven Zusammenwirken des Vertreters mit dem Vertragspartner zum Nachteil ("hinter dem Rücken") des Vertretenen nimmt der Bundesgerichtshof Nichtigkeit des Geschäfts gemäß § 138 BGB an (BGH, NJW-RR 2004, 247, 248; NJW 2002, 1497, 1498; NJW 1989, 26; s. auch OLG Hamm NJW-RR 1997, 737, 738).
  • LG Dortmund, 23.09.2008 - 3 O 172/08

    Falsches Kindesalter - Eltern haften!

    Insoweit haben - den Vortrag der Beklagten als richtig unterstellt - diese mit dem örtlichen Reisebüro kollusiv zusammengearbeitet, so dass der Klägerin die Kenntnis des Reisebüros nicht zurechenbar ist, sei es, dass ein Fall echter Kollusion im Sinne eines bewussten willentlichen Zusammenarbeitens vorliegt (vgl. BGH NJW 1990, S. 2896, 2897, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, S. 737) oder ein Fall offensichtlichen Missbrauches der Verletzungsmacht im Sinne objektiver Evidenz gegeben ist, da angesichts der vielfachen Buchungen der Beklagten beim gleichen Reisebüro die Unrichtigkeit der die Kinder betreffenden Angaben offensichtlich zutage lag (zu allem vgl. insbesondere Palandt - Heinrichs, § 164 Rn. 13 und 14).
  • LG Braunschweig, 31.01.2013 - 1 O 2617/12

    Fahrzeugkaufvertrag: Anspruch des Käufers auf Ausstellung einer ordnungsgemäßen

    Diese Grenze ist im Falle eines kollusiven Zusammenwirkens stets überschritten, da, ungeachtet von ausdrücklichen Regelungen im Innenverhältnis, ein Geschäftsführer seine Vertretungsmacht nicht gegen den mutmaßlichen oder bekannten Willen der Gesellschafter gebrauchen darf, sondern stets die Verpflichtung zur Wahrung der Gesellschaftsinteressen als Ausdruck der ihm gesellschaftsrechtlich obliegenden Treuepflicht hat (vgl. insgesamt OLG Hamm, NJW-RR 1997, 737 m.w.N.).
  • ArbG Münster, 09.06.2017 - 4 Ca 6/17

    Rückzahlung geleisteter Lohnzahlungen; Erstattung von Kosten für die Nutzung

    Ein so geschlossenes Rechtsgeschäft verpflichtet den Vertretenen nicht, § 138 BGB (BGH NJW 1989, 26; BGH NJW 2000, 2896 (2897); OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 737).
  • OLG Köln, 22.05.2002 - 13 U 97/01
    Es geht hier weder um eine offensichtliche Überschreitung der Vertretungsmacht im Innenverhältnis zum Nachteil eines anderen Gesellschafters (wie in der Entscheidung des OLG Hamm, NJW-RR 1997, 737) noch um eine pflichtwidrige Risikovergrößerung für den Bürgen (wie in der Entscheidung des KG, WM 1987, 1091).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 20 U 153/09
  • LG Dortmund, 23.09.2008 - 2 O 172/08

    Altersnachlässe / Vertragsverletzung durch fehlerhafte Angaben / Haftung aus

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