Rechtsprechung
OLG München, 24.10.1996 - 24 U 139/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Hausverkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des geschlossenen Kaufvertrags sowie auf Schadensersatz der ihm durch einen Deckungsverkauf entstandenen Aufwendungen; Anfechtbarkeit des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung aufgrund der Kenntnis ...
- zimmermann-notar-rostock.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 326
Gewährleistungsansprüche bei falschen Angaben über Baujahr eines Hauses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind Angaben im Prospekt maßgeblich? (IBR 1997, 411)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 15.01.1996 - 3 O 1415/94
- OLG München, 24.10.1996 - 24 U 139/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 752
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82
Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag
Auszug aus OLG München, 24.10.1996 - 24 U 139/96
Demnach hat der Kläger vor allem Anspruch auf Ersatz des ihm infolge Nichtzahlung des Kaufpreises durch die Beklagten entstandenen Zinsausfallschadens in Höhe von 45.532,32 DM, der, weil er ab Verzugseintritt verlangt wird, Teil des Nichterfüllungsschadens ist (vgl. BGHZ 88, 46/49). - BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
Auszug aus OLG München, 24.10.1996 - 24 U 139/96
Nicht entscheidungserheblich ist, ob der Kläger sich das Verhalten des Widerbeklagten zu 2 als eigenes zurechnen lassen müßte, weil letzterer über seine Maklertätigkeit hinaus als Stellvertreter, Verhandlungsgehilfe oder Vertrauensperson des Klägers in die Erfüllung der Haupt- und Nebenpflichten des Kaufvertrags eingebunden und deshalb nicht Dritter im Sinne von § 123 Abs. 2 BGB gewesen sein könnte (vgl. BGH NJW 1996, 451 ). - BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 65/84
Anwendbarkeit des § 11 Nr. 10a AGBG auf Finanzierungsleasingverträge
Auszug aus OLG München, 24.10.1996 - 24 U 139/96
Eine Fristsetzung war unter diesen Umständen wegen offenbarer Zwecklosigkeit überflüssig (vgl. BGHZ 94, 180/193; NJW 1987, 252 f.).