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   OLG Stuttgart, 10.01.1997 - 2 U 163/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4665
OLG Stuttgart, 10.01.1997 - 2 U 163/96 (https://dejure.org/1997,4665)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.1997 - 2 U 163/96 (https://dejure.org/1997,4665)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 1997 - 2 U 163/96 (https://dejure.org/1997,4665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage des Vorliegens eines Mangels bei einem Befall mit deutschen oder orientalischen Schaben eines in einem Altstadtgebiet liegenden Altbaus aus dem 14./15. Jahrhundert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf eines Altbaus mit Schabenbefall (IBR 1997, 436)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 754
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    So wollte eine Auffassung die Geringfügigkeitsklausel des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. unter Hinweis auf Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Norm auch bei arglistigem Verhalten des Verkäufers zur Anwendung bringen (RG SeuffA 83 Nr. 66; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 754; MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl., § 463 a.F. Rdn. 5; Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., § 463 a.F. Rdn. 11; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 463 a.F. Rdn. 22 und 25).
  • LG Freiburg, 10.12.2012 - 6 O 277/12

    Kauf eines Wohnmobils: Rattenbefall als Sachmangel

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 754-756.
  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15

    Eigentumswohnungskauf - Sachmangel bei Marderbefall

    Demgegenüber wird für einen Befall mit I3 (KG NJW-RR 1989, 972) wie auch mit Schaben (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 754) eine Offenbarungspflicht nicht generell bejaht.
  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 252/11

    Kauf Eigentumswohnung - Marderbefall als Mangel

    Demgegenüber wird für einen Befall mit I3 (KG NJW-RR 1989, 972) wie auch mit Schaben (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 754) eine Offenbarungspflicht nicht generell bejaht.
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