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   LG Mannheim, 18.09.1996 - 4 S 62/96   

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https://dejure.org/1996,5672
LG Mannheim, 18.09.1996 - 4 S 62/96 (https://dejure.org/1996,5672)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18.09.1996 - 4 S 62/96 (https://dejure.org/1996,5672)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18. September 1996 - 4 S 62/96 (https://dejure.org/1996,5672)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 921
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    aa) Das Unterstellen der mit Heu beladenen Anhänger war - anders als in den den Entscheidungen OLG München (VersR 1974, 443 f.) und LG Mannheim (NJW-RR 1997, 921, 922) zugrunde liegenden Fällen - weder gesetzlich noch behördlich wegen möglicher Gefahren für die Brücke untersagt.
  • AG Köln, 04.09.2018 - 116 C 550/17

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach Sturz über ein Paketband

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass es in einer Großstadt immer auch Personen gibt, die von unbeaufsichtigten Objekten im öffentlichen Raum angezogen werden (vgl. LG Mannheim in NJW-RR 1997, 921 f. zur Lagerung von Sperrmüll) und Müll nicht ordentlich wegwerfen.
  • AG Neustadt am Rübenberge, 20.02.2012 - 55 C 1520/11

    Verkehrssicherungspflicht für abgestellten Sperrmüll

    Denn die Beklagte haftet auch, wenn unbekannte Dritte den Sperrmüll durchwühlt und hierdurch ein Schaden an dem ordnungsgemäß vor dem Haus K.-A.-Straße 2 in G. abgestellten Pkw entstanden ist (vgl. LG Mannheim, 18.09.1996, 4 S 62/96).
  • LG Münster, 28.04.2005 - 14 O 40/05

    Verkehrssicherungspflicht - Voraussetzungen für die Annahme einer solchen

    aa) Das Unterstellen der mit Heu beladenen Anhänger war - anders als in den den Entscheidungen OLG München (VersR 1974, 443 f.) und LG Mannheim (NJW-RR 1997, 921, 922) zugrunde liegenden Fällen - weder gesetzlich noch behördlich wegen möglicher Gefahren für die Brücke untersagt.
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