Rechtsprechung
AG Ulm, 17.07.1996 - 3 C 1418/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 556
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei …
Dies ist nach Auffassung des Senats bei einem Notebook auch heute noch nicht der Fall (so auch AG Ulm NJW-RR 1997, S. 556, 557 und Heinrichs-Palandt, Rdnr. 26 vor § 249 BGB). - LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur …
Hiergegen kann nicht eingewandt werden, dass das Amtsgericht Ulm noch 1997 die Ersatzfähigkeit für den Nutzungsausfall eines Laptops ablehnte (AG Ulm, NJW-RR 1997, 556;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl., Vor § 249 Rz. 26).