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   AG Ulm, 17.07.1996 - 3 C 1418/96   

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https://dejure.org/1996,5590
AG Ulm, 17.07.1996 - 3 C 1418/96 (https://dejure.org/1996,5590)
AG Ulm, Entscheidung vom 17.07.1996 - 3 C 1418/96 (https://dejure.org/1996,5590)
AG Ulm, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 3 C 1418/96 (https://dejure.org/1996,5590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 556
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01

    Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei

    Dies ist nach Auffassung des Senats bei einem Notebook auch heute noch nicht der Fall (so auch AG Ulm NJW-RR 1997, S. 556, 557 und Heinrichs-Palandt, Rdnr. 26 vor § 249 BGB).
  • LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur

    Hiergegen kann nicht eingewandt werden, dass das Amtsgericht Ulm noch 1997 die Ersatzfähigkeit für den Nutzungsausfall eines Laptops ablehnte (AG Ulm, NJW-RR 1997, 556; vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl., Vor § 249 Rz. 26).
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