Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 05.02.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96   

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BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96 (https://dejure.org/1996,1338)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1996 - 1Z BR 76/96 (https://dejure.org/1996,1338)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1996 - 1Z BR 76/96 (https://dejure.org/1996,1338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung eines Rechtsmittels auf einenTeil der Entscheidung; Entscheidung über einen Erbscheinsantrag; Ermittlung des Erben; Auslegung einer einseitigen letztwilligen Verfügung; Auslegung einer vertragsmäßigen Verfügung in einem Erbvertrag; Erbeinsetzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2077, § 2279, § 2358 Abs. 1; FGG § 12, § 27
    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 597 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 7
  • FamRZ 1997, 123
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92

    Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Dabei handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung um eine dispositive Auslegungsregel, so daß bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung im Hinblick auf § 2077 Abs. 3 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist, ob die Verfügung auch für den Fall einer späteren Scheidung Gültigkeit behalten sollte (vgl. zu allem näher BayObLG FamRZ 1993, 362 und FamRZ 1996, 760, 761 f.).

    Entscheidend ist der Wille der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 362), wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für diesen Willen herangezogen werden können (BayObLG FamRZ 1996, 760, 762).

  • BayObLG, 18.12.1995 - 1Z BR 111/95

    Bindungswirkung eines Erbvertrages bei Vorhersehbarkeit der Scheidung; Auslegung

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Dabei handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung um eine dispositive Auslegungsregel, so daß bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung im Hinblick auf § 2077 Abs. 3 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist, ob die Verfügung auch für den Fall einer späteren Scheidung Gültigkeit behalten sollte (vgl. zu allem näher BayObLG FamRZ 1993, 362 und FamRZ 1996, 760, 761 f.).

    Entscheidend ist der Wille der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 362), wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für diesen Willen herangezogen werden können (BayObLG FamRZ 1996, 760, 762).

  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Da es auf den Willen des Erblassers bei Vertragsschluß ankommt, kann einer Änderung des Verhältnisses des Erblassers zu der Beteiligten zu 2 nach der Scheidung entgegen der Meinung des Nachlaßgerichts keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. Bay-ObLG FamRZ 1995, 1446 ).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Das Gericht darf seine Ermittlungen erst abschließen, wenn von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 1983, 153, 161; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2358 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Maßgebend ist, was die Vertragsteile erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359, 361).
  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Zwar kann bei einer lange zurückliegenden Beurkundung ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden, daß sich der beurkundende Notar noch an den Beurkundungsvorgang erinnern wird (BayObLG FamRZ 1993, 366 ).
  • BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90

    Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird;

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Er kann gegen die Entscheidung des Landgerichts, soweit darin die Ablehnung seines Erbscheinsantrags durch das Nachlaßgericht bestätigt worden ist, weitere Beschwerde einlegen mit dem Ziel, das Nachlaßgericht anzuweisen, den beantragten Erbschein zu erteilen (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481 ).
  • BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93

    Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Das gilt jedoch nicht, wenn in erster Linie Fragen der Beurkundungspraxis des Notars angesprochen sind, bei denen eine Erinnerung an den konkreten Einzelfall nicht erforderlich ist (BayObLGZ 1993, 334, 339).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Daher ist der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien bei Errichtung des Vertrages zu ermitteln, gegebenenfalls ist § 157 BGB heranzuziehen (vgl. BayObLGZ 1994, 313, 319 und 1995, 120, 123).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
    Zwar kann der von dem Beteiligten zu 1 begehrte Erbschein nur erteilt werden, wenn zunächst der bereits erteilte Erbschein eingezogen worden ist, da sich das von dem Beteiligten zu 1 beanspruchte Erbrecht und die im Erbschein ausgewiesene Erbfolge gegenseitig ausschließen (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862, 864 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12

    Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des

    Die Anfechtung nur eines Teils der erstinstanzlichen Entscheidung ist nämlich zulässig, wenn das Verfahren mehrere Gegenstände oder zumindest einen teilbaren Gegenstand betrifft und die Bestandteile der angefochtenen Entscheidung weder denkgesetzlich noch rechtlich untrennbar zusammenhängen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1997, 7, 8; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 64 Rn 42; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rn 20).
  • OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07

    Auslegung letztwilliger Verfügungen: Fortgeltung einer Erbeinsetzung für

    Nach dieser Auslegungsregel (BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLG FamRZ 1997, 123/124 Staudinger/Otte BGB Stand 2003 § 2077 Rn. 4) ist die letztwillige Verfügung des Erblassers im Erbvertrag mit seiner geschiedenen ersten Ehefrau infolge der Auflösung der Ehe unwirksam geworden (§ 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für diesen Fall getroffen haben würde (§ 2077 Abs. 3 BGB).
  • BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98

    Wirksamkeit einer Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung

    Denn im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG ) darf von einer weiteren Sachaufklärung nur abgesehen werden, wenn von ihr ein sachdienliches Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57 und BayObLG NJW-RR 1997, 7/8).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.02.1996 - 13 WF 10/96   

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https://dejure.org/1996,6050
OLG Koblenz, 05.02.1996 - 13 WF 10/96 (https://dejure.org/1996,6050)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.1996 - 13 WF 10/96 (https://dejure.org/1996,6050)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 13 WF 10/96 (https://dejure.org/1996,6050)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 7
  • FamRZ 1996, 882
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Ob dieser Auffassung allgemein zu folgen ist, kann hier dahinstehen (ablehnend Oberlandesgerichte Frankfurt MDR 1989, 1108; Koblenz FamRZ 1996, 882; MünchKomm/Lüke ZPO § 254, Rdn. 23; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 254 Rdn. 1, 31 m. Fn. 43; Thomas/Putzo ZPO 21. Aufl. § 254 Rdn. 6; Schneider MDR 1985, 353, 354 und Fn. 181; derselbe MDR 1988, 807).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.1998 - 2 WF 154/97

    Stufenklage; Unterbleiben der Bezifferung; Kostentragung

    Die Erhebung der Stufenklage, die das Gesetz in § 254 ZPO den Parteien in Fällen der vorliegenden Art aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit zur Verfügung stellt, um mehrfache Prozesse über denselben Lebenssachverhalt zu vermeiden, ist nämlich die adäquate Folge des säumigen Verhaltens des Auskunftsschuldners (BGH, FamRZ 1995, 348, 349 = NJW 1994, 2895, 2896; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 7 ).

    Der Schadensersatzanspruch ist daher auch bei der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO im Rahmen der Billigkeit mit zu berücksichtigen, wenn sein Bestehen sich wie hier ohne besondere Schwierigkeiten feststellen läßt (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 7 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, aaO., § 91a Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 01.12.2003 - 25 W 66/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    In der Tat wird von einer stark vertretenen Auffassung (vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 590 zu § 93 d ZPO; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 7; weitere Nachweise vgl. bei Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., Rdn. 2 zu § 93).
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00

    Beiderseitige Erledigungserklärung nach Zahlung vor Rechtshängigkeit - Kostenlast

    Ein solcher Anspruch ist im Rahmen der bei § 91 a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung dann zu berücksichtigen, wenn sich die materielle Kostentragungspflicht ohne besondere Schwierigkeiten feststellen läßt (BGH MDR 81, 126; Köln JurBüro 89, 217; Köln NJW-RR 86, 223; Koblenz NJW-RR 97, 7; Zöller, ZPO, 21. Aufl. § 91 a Rdn. 24 mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • AG Ludwigslust, 15.03.2005 - 5 F 358/02
    Die Klägerin war zur Vermeidung des Risikos, mit den Kosten der zweiten Stufe belastet zu werden, nicht darauf zu verweisen, zunächst nur die isolierte Auskunftsklage zu erheben; denn wie die eigentliche Stufenklage in § 254 ZPO den Parteien gerade aus Gründen der Prozeßökonomie zur Verfügung gestellt wird, um mehrfache Prozesse über denselben Lebenssachverhalt zu vermeiden, ist auch die Erhebung einer Auskunftsklage verbunden mit einem Antrag auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der geforderten Angaben die adäquate Folge eines säumigen Verhaltens des Auskunftsschuldners und es kann nicht zu Lasten der Klägerin gehen, wenn sich nach erfolgter Auskunftserteilung keine Anhaltspunkt für eine mangelnde Sorgfalt des Beklagten hierbei ergaben (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1997, 7 [OLG Koblenz 05.02.1996 - 13 WF 10/96] m.w.N.).
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