Rechtsprechung
KG, 30.01.1996 - 5 U 7926/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Umfang des urheberrechtlichen Schutzes der Verhüllung des Reichstags in Berlin durch Christo und Jean-Claude
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Verhüllter Reichstag I / Christo I
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Streit um Ruhrgebiets-Gedenkmedaillen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.11.1995 - 16 O 469/95
- KG, 30.01.1996 - 5 U 7926/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2379
- NJW-RR 1997, 789
- GRUR 1997, 128
- ZUM 1996, 970
- afp 1997, 585
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91
Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78
Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57
Mecki-Igel I / Mecki - Igel I
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99
Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag
Diese Beurteilung, die das Berufungsgericht in einem Parallelverfahren im einzelnen begründet hat (KG GRUR 1997, 128), läßt keinen Rechtsfehler erkennen. - LG München I, 06.06.2019 - 7 O 5358/19
Auskunftsanspruch gegenüber Telefon- und Internetdienstleister bezüglich der …
Die Offensichtlichkeit ist objektiv zu beurteilen (…Möhring/Nicolini/Reber Rn. 14; aA möglicherweise KG GRUR 1997, 128, 129 - Verhüllter Reichstag I: Abstellen auf den Verletzer). - LG München I, 26.03.2008 - 21 O 12246/07
Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Gestaltung eines Messestandes
Selbst wenn man die konkrete Anordnung der im Entwurf der Klägerin enthaltenen Elemente für urheberrechtlich schutzfähig erachten würde, erfolgte durch die Beklagte jedenfalls keine Verwertung des klägerischen Werks in körperlicher Form i.S.v. § 15 Abs. 1 UrhG, so dass eine Verletzung des Urheberrechts der Klägerin und damit ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gem. § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht gegeben sind: Es bestehen nämlich nicht etwa nur geringfügige Abweichungen (vgl. BGH GRUR 1991, 529, 530 -Explosionszeichnungen), sondern vielmehr zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem Messestandsentwurf der Klägerin (Anlage K 3) und dem Messestand der Beklagten auf der electronica 2006 (Anlagen K 4/K 5) bzw. dem Entwurf der Streitverkündeten (Anlage B 7), so dass eine (für eine Verletzung ausreichende, vgl. KG GRUR 1997, 128 -Verhüllter Reichstag I) "Übernahme im Kern" der konkreten Anordnung der im klägerischen Messestandsentwurf enthaltenen Elemente als - einziger in Betracht kommender - schöpferischer Eigenart nicht festzustellen ist und damit keine Vervielfältigung i.S.v. § 16 Abs. 1 UrhG vorliegt.
Rechtsprechung
KG, 25.10.1996 - 5 U 3410/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ansprüche auf Herausgabe von Foto-Bildmaterial bei einem auf Anordnung des Gerichts zur Bildberichterstattung gebildeten Pool; Versuch einer Beteiligung an dem Pool vonseiten des Anspruchstellers als Mindestvoraussetzung eines aus der Poolregelung abzuleitenden Anspruchs ...
- debier datenbank
Poolregelung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.03.1996 - 18 O 642/95
- KG, 25.10.1996 - 5 U 3410/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 789
- afp 1997, 729
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1973 - VI ZR 171/72
Zulässigkeit einer auf die Feststellung der Begründetheit einer auf Unterlassung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 282/01
Keine Verletzung der Berichterstattungsfreiheit durch sitzungspolizeiliche …
Zwar kann ein Journalist nach Auffassung der Zivilgerichte aus solchen mit einer Pool-Lösung verbundenen Regelungen grundsätzlich nur dann Rechte gegen die Poolführer ableiten, wenn er zumindest ernsthaft versucht hatte, eine Mitgliedschaft in dem Pool zu erlangen (vgl. KG, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 5 U 3410/96 -, NJW-RR 1997, S. 789).