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   OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97   

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https://dejure.org/1998,3449
OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97 (https://dejure.org/1998,3449)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.1998 - 12 U 66/97 (https://dejure.org/1998,3449)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 1998 - 12 U 66/97 (https://dejure.org/1998,3449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des "großen Schadensersatzes"; Rückabwicklung eines Bauträgervertrages über eine Eigentumswohnung; Umfang der Gewährleistung des Veräußerers für Herstellungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag zulässig? (IBR 1999, 15)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 6 O 438/96
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1031
  • BauR 1998, 1119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99

    Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen

    Der formularmäßige Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen ist gemäß § 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam (OLG Hamm NJW-RR 1998, 1031, 1032; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 1104; OLG Köln NJW 1986, 330; Staudinger/Peters, BGB Neubearbeitung 2000, § 634 Rn. 39; Palandt/Heinrichs, BGB 60. Aufl. § 11 AGBG Rn. 59; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 4. Aufl. § 23 Rn. 305; Ingenstau/Korbion, VOB 14. Aufl. B § 13 Rn. 659; Basty, Der Bauträgervertrag, 4. Aufl. S. 339 f. Rn. 728; anderer Ansicht Kanzleiter DNotZ 1987, 651, 661; Brambring NJW 1978, 777, 781; Löwe ZfBR 1978, 49, 50).
  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 192/14

    Schadensersatz statt der Leistung

    Damit war das in der Klageschrift enthaltene wörtliche Angebot der Klägerin zur Begründung des Annahmeverzugs ausreichend (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.01.1998 - 12 U 66/97 = NJW-RR 1998, 1031, zit. nach Juris Rz. 86, Münchener Kommentar/Ernst, BGB, 7. Aufl., § 295 Rz. 2), denn die Beklagte hatte mit anwaltlichem Schreiben vom 10.11.2009 (Bl 238f GA) den von der Klägerin geltend gemachten großen Schadensersatz zurückgewiesen und somit zugleich bestimmt und eindeutig erklärt, die angebotene streitgegenständliche Wohnung nicht anzunehmen.
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 55/03

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Bauträgervertrages: Anrechnung der

    Der Ausschluss der Wandelung in § 9 Satz 7 des Vertrages kann nach § 5 AGBG nicht auf den (großen) Schadensersatz wegen Nichterfüllung gem. § 635 BGB erstreckt werden (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031, 1032/1033).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01

    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB nach Wahl des Berechtigten auch den "großen" Schadensersatz, also gegen Rückgabe des Werkes Erstattung aller für die Werkleistung aufgewendeten Kosten, umfasst (BGHZ 27, 215 ff.; Werner/Pastor, 9. Aufl., Rdn. 1676; ebenso gerade zum Fall des Verkaufs einer zu errichtenden Eigentumswohnung OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03

    Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei

    Das hat auch dann zu gelten, wenn nach erfolgter Rückabwicklung des Vertrages mit einer entsprechenden steuerlichen Nachveranlagung zu rechnen ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1031, 1033), was im Falle der Kläger nicht auszuschließen ist.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03

    Unterschreitung des Schalldämmung: Wesentlicher Mangel?

    Im Kaufvertrag haben die Parteien einen Ausschluss der Wandlung vereinbart (Bl. 23 GA), was aber weder wirksam ist (BGH BauR 2002, 310) noch im Falle der Wirksamkeit den hier geltend gemachten - ebenfalls auf Rückabwicklung hinauslaufenden - "großen" Schadensersatzanspruch ausschließen würde (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031, 1032).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99

    Wandelungsklage des Wohnungseigentumskäufers: Erlöschen des Wandelungsrechts

    Da es sich um einen Kauf vom Bauträger handelt, liegt auch kein die Anwendung dieser Norm ausschließender Vertrag über Bauleistungen im Sinne von § 11 Nr. 10 b AGBG vor (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1104; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1031; Palandt/Heinrichs, aaO, § 11 AGBG Rdnr. 5 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 25.11.2002 - 3 U 10/02

    Wandelung durch Bezugnahme auf § 13 VOB/B ausgeschlossen

    Den Klägern steht gemäß § 635 BGB a.F. ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu, nachdem sie im Laufe des erstinstanzlichen Rechtsstreits zulässigerweise ihr Gewährleistungsverlangen von Wandelung auf großen Schadensersatz umgestellt haben (OLG Hamm NJW-RR 1998, 1031; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 305).
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