Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 26.02.1998

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.12.1997 - 22 W 106/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4163
OLG Celle, 03.12.1997 - 22 W 106/97 (https://dejure.org/1997,4163)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.12.1997 - 22 W 106/97 (https://dejure.org/1997,4163)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 22 W 106/97 (https://dejure.org/1997,4163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostentragungspflicht des Antragstellers für selbstständiges Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht des Antragstellers für selbstständiges Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1079
  • NJW-RR 1998, 1079 (Volltext mit red. LS)
  • BauR 1998, 1118
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 19.08.1994 - 25 WF 151/94

    Leistungsfähigkeit der Prozeßkostenhilfe; Getrennte Haushalte;

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.1997 - 22 W 106/97
    Sie sollte dem Antragsgegner für diesen Fall die sonst nicht gegebene Möglichkeit eröffnen, eine gerichtliche Grundentscheidung über die ihm im selbstständigen Beweisverfahren erwachsenen Kosten gegen den Antragsteller zu erhalten, nicht jedoch für andere Fallgestaltungen diese Möglichkeit beseitigen (i. Erg. ebenso: OLG Frankfurt MDR 1995, 751).
  • BGH, 14.12.2016 - VII ZB 29/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Unterbleiben der

    bb) Eine verbreitete Ansicht bejaht hingegen grundsätzlich eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in Fällen, in denen der Antragsteller den angeforderten Auslagenvorschuss nicht einzahlt und die beantragte Beweiserhebung deshalb unterbleibt (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 500 f., juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 W 1533/05, 1 W 1534/05, 1 W 1535/05, juris Rn. 15; OLG Jena, BauR 2002, 667 ff., juris Rn. 20 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 419 f., juris Rn. 3; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1150, juris Rn. 4; Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., vor § 485 Rn. 18; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 494a Rn. 53; Gercke, Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, 2011, S. 95 ff.; nach den Umständen des Einzelfalls differenzierend: OLG München, BauR 1999, 784 f., juris Rn. 5 ff.; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 345, 347, juris Rn. 23; Sturmberg, Die Beweissicherung, 2004 Rn. 365; Luz in Jahrbuch Baurecht 2003, 253, 267; vgl. zum Meinungsstreit auch Seibel, Selbständiges Beweisverfahren, 2013, § 494a ZPO Rn. 29 ff.).
  • OLG Hamm, 28.12.1999 - 21 W 34/98

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Zwar folgt der Senat der wohl inzwischen überwiegenden Auffassung, daß über die Fälle des § 494 a Abs. 2 ZPO hinaus auch im selbständigen Beweisverfahren entsprechend § 269 Abs. 3 oder § 91 a ZPO eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers dann veranlaßt ist, wenn dieser den Antrag im selbständigen Beweisverfahren zurücknimmt (OLG Hamm, OLGZ 94, S. 233; Notthoff, JurBüro 98, S. 61 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen), für erledigt erklärt (OLG Koblenz, Baurecht 98, S. 1045) oder das Verfahren - wie hier - nicht weiter betreibt (OLG Celle, NJW-RR 98, S. 1079).
  • OLG Koblenz, 18.08.2004 - 5 W 521/04

    Kostenentscheidung bei Nichtbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens

    Die Vorschrift ist heranzuziehen, um eine vorhandene Gesetzeslücke im Interesse eines billigen Kostenausgleichs zu schließen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1998, 1079 ; OLG München MDR 2001, 768 ; Herget in Zöller, ZPO , 24. Aufl., § 91 Rndr.
  • OLG Jena, 25.01.2006 - 4 W 366/05

    Kostenentscheidung bei nicht betriebenem Beweissicherungsverfahren

    Diese Ansicht wird ebenso vertreten von: BGH, BauR 2005, 133; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079; OLG Düsseldorf, OLG-Report Düsseldorf 1993, 345; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1150; OLG Hamm, BauR 2000, 1090; OLG Koblenz, WuM 2004, 621; OLG München, MDR 2001, 768; OLG Stuttgart, OLG-Report Stuttgart 1999, 419; KG, BauR 2002, 1735; KG, KG-Report 2004, 70; a.A.: OLG Köln, NJW-RR 2001, 1650.
  • OLG Jena, 16.11.2001 - 2 W 506/01

    Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren?

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  • OLG Rostock, 18.12.2008 - 2 W 51/08

    Selbständiges Beweisverfahren: Wertung der Nichteinzahlung von Vorschüssen als

    Den Umstand, dass der mit Beweisbeschlusss vom 16.06.2008 festgesetzte weitere Auslagenvorschuss in Höhe von 2.000,00 Euro weder binnen vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses noch bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist 19.09.2008 bei der Landeszentralkasse eingegangen war, konnte das Gericht weder als Antragsrücknahme hinsichtlich des selbstständigen Beweisverfahrens mit der Folge einer dortigen Kostenentscheidung (so Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 91 Rn. 13 zu "Selbstständiges Beweisverfahren"; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 1150; OLG Celle NJW-RR 1998, 1079) noch - wie vorliegend - als Antragsrücknahme hinsichtlich der ergänzenden Befragung des Sachverständigen auslegen.
  • OLG Köln, 22.08.2011 - 19 W 35/11

    Anforderungen an die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Dies wird teilweise angenommen (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rnr. 13 "selbständiges Beweisverfahren"; OLG Frankfurt, MDR 1995, 751; OLG Stuttgart OLGR 1999, 419 f.; OLG Frankfurt OLGR 2004, 325 ff.; OLG München OLGR 2001, 157 f.; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079).
  • KG, 02.06.2003 - 8 W 113/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Kostenauferlegung auf den

    Im selbstständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung auf Antrag nicht nur unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO zu treffen, sondern auch dann, wenn das Verfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrags als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch beendet wird, dass es nicht weiter betrieben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2001, 8 W 329/01; OLG Koblenz, MDR 2000, 478; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 975; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079; KG, NJW-RR 1992, 1023).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2000 - 17 W 30/00

    Kostenverteilung bei Rücknahme von Antrag und Gegenantrag im selbständigen

    Die Vorschrift regelt nur einen speziellen Fall der Kostentragung (vgl. u.a. OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 125 ; NJW-RR 1992, 1406 f.; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079 ; OLG Koblenz MDR 2000, 478 ; OLG Hamm MDR 2000, 790 ; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975 ; Schreiber in Münchener Kommentar zur ZPO , 2. Aufl., § 485 Rdn. 21; Zöller/Herget, ZPO , 22. Aufl., § 91 Rdn. 13 "selbständiges Beweisverfahren"; a. A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 59. Aufl., § 91 Rdn. 193).
  • OLG Dresden, 31.07.2003 - 7 W 934/03

    Verfahrensrecht - Kostenauferlegung für Antragsteller?

    Das Landgericht geht zu Recht davon aus, dass von der Kostenfolge her ein Nichtbetreiben des selbstständigen Beweisverfahrens durch unterbliebene - oder im vorliegenden Fall: unvollständige - Zahlung des geforderten Kostenvorschusses für die Beauftragung des Sachverständigen entsprechend einer Antragsrücknahme zu behandeln ist (ebenso OLG Hamm, BauR 2000, 1090, 1091; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 419; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079; OLG Frankfurt am Main, MDR 1995, 751; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdn. 135).
  • LG Halle, 28.12.2010 - 4 OH 8/10

    Wertung der Nichteinzahlung des Kostenvorschusses im selbständigen

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2070
BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97 (https://dejure.org/1998,2070)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.1998 - 3Z BR 277/97 (https://dejure.org/1998,2070)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 3Z BR 277/97 (https://dejure.org/1998,2070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 445/97
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1079
  • MDR 1998, 622
  • Rpfleger 1998, 375
  • BayObLGZ 1998, 49
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 122/88

    Gebühr für die Eintragung der Rangänderung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97
    c) Für die Eintragung der Rangänderung zwischen Auflassungsvormerkung und Grundpfandrecht ist - auch wenn sie gleichzeitig mit der Eintragung des Grundpfandrechts erfolgt - nach heute nahezu unstreitiger Auffassung wegen der Veränderung der Auflassungsvormerkung eine Viertelgebühr nach § 67 KostO zu erheben (BayObLGZ 1988, 330/332; BayObLG JurBüro 1984, 586; Lehmann aaO; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. Rn. 15, Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rn. 13, je zu § 67).

    Dies ergibt sich auch aus § 64 Abs. 5 KostO, der eine Rangänderung nur als Veränderung des zurücktretenden Rechts behandelt (vgl. hierzu BayObLGZ 1988, 330).

  • LG Saarbrücken, 12.09.1996 - 5 T 449/96

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97
    Für die Eintragung eines die voreingetragene Auflassungsvormerkung betreffenden Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch ist eine Viertelgebühr nach § 67 KostO zu erheben (so auch Streuer Rpfleger 1997, 541; a.A. LG Saarbrücken MittBayNot 1996, 451; Lehmann NJW 1993, 1558/1560; Frank MittBayNot 1996, 271/273 f.; Stöber MittBayNot 1997, 143 Fn.7; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rn. 1523).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 2 Wx 51/00

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Dieser - im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehene - Vermerk, der die außerhalb des Grundbuchs eingetretene Wirksamkeit der Grundschuld gegenüber der Vormerkung im Grundbuch verlautbart, ist - analog § 18 GBV - dem Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit aller Grundbucheintragungen entsprechend sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei dem Grundpfandrecht einzutragen (BGH a.a.O.; BayObLG Rpfleger 1998, 375 = MittRhNotK 1998, 141; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359 [360]); OLG Hamm a.a.O.; Stöber MittBayNotK 1997, 143, [147]; Demharter, GBR, 22. Aufl., § 22 Rn. 19; Rohs/Wedewer, a.a.O.; Gursky, DNotZ 1998, 273, 278).

    Nach Ansicht des BayObLG ist für die Eintragung eines die voreingetragene Auflassungsvormerkung betreffenden Wirksamkeitsvermerks eine Viertelgebühr nach § 67 Abs. 1 KostO zu erheben (BayObLG Rpfleger 1998, 375 mit Hinweis auf Streuer Rpfleger 1997, 541).

    Ganz überwiegend wird dagegen in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks dann jedenfalls ein gebührenfreies Nebengeschäft i.S.d. §§ 62 Abs. 3, 35 KostO sei, wenn sie gleichzeitig mit der Grundschuldeintragung erfolge (vgl. OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; LG Saarbrücken Rpfleger 1997, 541 = MittBayNotK 1996, 451 = MittRhNotK 1997, 243; Frank, MittBayNotK 1998, 228; Schubert, DNotZ 1999, 967, 978 f. m.w.N.; Lehmann, Rpfleger 1998, 375; ders., NJW 1993, 1558 [1560]).

    Der Wirksamkeitsvermerk berührt nämlich gleichermaßen und korrespondierend die Auflassungsvormerkung und die Grundschuld: Er verlautbart mit Blick auf die Grundschuld, dass diese von Anfang an nicht in den Herrschaftsbereich der Auflassungsvormerkung gelangt ist; mit Blick auf die Auflassungsvormerkung verlautbart er, dass die Herrschaft der Auflassungsvormerkung sich nicht auf die Grundschuld erstreckt (Lehmann in Anm. zu BayObLG Rpfleger 1998, 375 [376]).

    Das gilt um so mehr als es materiellrechtlich nicht erforderlich ist, die entsprechende Eintragung auch bei der Auflassungsvormerkung vorzunehmen (Lehmann, NJW 1993, 1558 [1560]; ders. in Anm. zu BayObLG Rpfleger 1998, 375 [376]).

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    c) Die Wirksamkeitsvermerke sind in der Veränderungsspalte sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei den Grundschulden einzutragen (BayObLG, Rpfleger 1998, 375; Haegele/Schöner/Stöber, aaO, Rdn. 1523; Meikel/Ebeling, aaO, § 18 GBV Rdn. 14; Demharter, aaO, § 22 Rdn. 19; Gursky, DNotZ 1998, 273, 278; Keller, BWNotZ 1998, 25, 29; Stöber, MittBayNot 1997, 143, 147; a.A. Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560; Bühler, BWNotZ 1995, 171, 172).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Teilweise wird die Eintragung generell als kostenpflichtig angesehen (BayObLG, Rpfleger 1998, 375; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kommentar zur KostO, 14. Aufl., § 62, Rdn. 18; Streuer, Rpfl. 1997, 541; Bengel, DNotZ 1999, 772).

    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend im Hinblick auf § 62 Abs. 3 Satz 1 KostO die Ansicht vertreten, die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks sei jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn sie gleichzeitig mit der Eintragung des Finanzierungsgrundpfandrechtes vorgenommen werde (LG Saarbrücken MittBayNotK 1996, 451; AG Völklingen MittRhNotK 2000, 38; Rohs/Wedewer, Kommentar zur KostO, § 62, Rdn. 10 c; Frank, MittBayNotK 1998, 228; Schubert DNotZ.1999, 967, 977 ff; Lehmann, Rpfleger 1998, 375; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdn. 1523).

    Die Einfügung des Wirksamkeitsvermerks betrifft demnach die Pflichten des Grundbuchamtes anläßlich der Eintragung der Grundschuld als Hauptgeschäft und ist im Verhältnis zu diesem Nebengeschäft (Lehmann Rpfl. 1998, 375, 376; Frank, MittBayNotK 1998, 228).

    Die gegenteilige Auffassung läßt sich auch nicht mit der Begründung rechtfertigen, die Auflassungsvormerkung werde durch den Wirksamkeitsvermerk "teilweise gelöscht" (so aber BayObLG Rpfl. 1998, 375).

  • BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    a) Der Senat hat mit seinem Beschluß vom 26.2.1998 (BayObLGZ 1998, 49 ff.) entschieden, daß für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks gemäß § 67 KostO eine Viertelgebühr zu erheben ist, wenn im Grundbuch gleichzeitig mit der Eintragung einer Grundschuld vermerkt wird, daß diese gegenüber einer eingetragenen Auflassungsvormerkung wirksam ist.

    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359/360; Schubert DNotZ 1999, 967/978; Frank MittBayNot 1998, 228; Lehmann Rpfleger 1998, 375/376), daß die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die zweifelsohne § 67 KostO anzuwenden sei.

    bb) Nach ganz überwiegender Auffassung (Schubert DNotZ 1999, 967/980; Korintenberg/Lappe KostO 14. Aufl. § 62 Rn. 18; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 62 Rn. 10c; siehe auch Bengel DNotZ 1999, 793) kommt ein gebührenfreies Nebengeschäft nicht in Betracht, wenn die Nebeneintragung nicht gleichzeitig mit der Haupteintragung erfolgt (a.A. Lehmann Rpfleger 1998, 375/376, der bei berichtigenden Eintragungen stets von Gebührenfreiheit ausgeht).

  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks kein gebührenfreies Nebengeschäft

    Das Amtsgericht folge zutreffend der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MittBayNot 1998, 274), wonach die Gebühr aus § 67 KostO für die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks anfalle.

    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 568; Schubert, DNotZ 1999, 967, 978; Frank, MittBayNot 1998, 228; Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376), dass die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die § 67 KostO anzuwenden sei.

    Nach ganz überwiegender Auffassung kommt ein gebührenfreies Nebengeschäft nicht in Betracht, wenn die Nebeneintragung nicht gleichzeitig mit der Haupteintragung erfolgt (vgl. Schubert, DNotZ 1999, 967, 980; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 62 Rdnr. 10c, § 67 Rdnr. 13; Korintenberg/Lappe, KostO, 3. Aufl., § 62 Rdnr. 18; a.A. Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376 für den Wirksamkeitsvermerk).

  • OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch

    Wegen der Form der Eintragung des Wirksamkeitsvermerks verweist der Senat auf § 18 GBV (siehe BGH Rpfleger 1999, 383; BayObLG Rpfleger 1998, 375).
  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Nach zutreffender Auffassung hat die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks in entsprechender Anwendung des § 18 GBV sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei der jeweiligen Grundschuld zu erfolgen (BayObLG MittBayNot 1998, 274; Demharter, a.a.O., § 22 Rdn. 19; Stöber MittBayNot 1977, 143, 147).

    Ob für die Eintragung eines solchen Vermerks in entsprechender Anwendung des § 67 KostO eine Gebühr in Höhe eines Viertels einer vollen Gebühr zu erheben ist (so jüngst BayObLG MittBayNot 1998, 274), muß aus dem Zusammenhang der kostenrechtlichen Vorschriften beurteilt werden.

  • OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01

    Eintragung von Wirksamkeitsvermerken als gebührenfreies Nebengeschäft

    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf Lehmann (Rpfleger 1998, 375 f.) und das OLG Köln (JurBüro 2001, 376 f.) ausgeführt, der gleichzeitig mit einer Grundschuld eingetragene Wirksamkeitsvermerk stehe entgegen der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts einer Rangänderung nicht gleich.

    Der diese Entscheidung letztlich tragende Gesichtspunkt, die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks betreffe in erster Linie die Vormerkung, ist bloße, seinerzeit nicht einmal uneingeschränkt geteilte, Reminiszenz aus der überholten Gleichstellung des Wirksamkeitsvermerks mit der Eintragung einer Rangänderung (BayObLG Rpfleger 1998, 375 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

    Dieser-im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehene_- Vermerk, der die außerhalb des Grundbuchs eingetretene Wirksamkeit der Grundschuld gegenüber der Vormerkung im Grundbuch verlautbart, ist - analog § 18 GBV - dem Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit aller Grundbucheintragungen entsprechend sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei dem Grundpfandrecht einzutragen (BGH a. a. 0.; BayObLG Rpfleger 1998, 375 = MittRhNotK 1998, 141; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359, 360; OLG Hamm a. a. 0.; Stöber, MittBayNot 1997, 143, 147; Demharter, 22. Aufl., § 22 GBO , Rn. 19; Rohs/Wedewer, a. a. 0.; Gursky, DNotZ 1998, 273, 278).

    aa) Nach Ansicht des BayObLG ist für die Eintragung eines die voreingetragene Auflassungsvormerkung betreffenden Wirksamkeitsvermerks eine Viertelgebühr nach § 67 Abs. 1 KostG zu erheben (BayObLG Rpfleger 1998, 375 mit Hinweis auf Streuer, Rpfleger 1997, 541).

  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

    u.a. in NJW-RR 2001, 1583, (ebenso: BayObLG, Beschlüsse vom 26. Februar 1998, Az. 3Z BR 277/97, veröff. u.a. in NJW-RR 1998, 1079, und 3Z BR 315/97).
  • KG, 02.07.2002 - 1 W 4/02

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

  • AG Völklingen, 10.11.1999 - Wehrden 2676

    Gebührenfreiheit des Wirksamkeitsvermerks

  • LG Krefeld, 01.02.2000 - 6 T 380/99

    Gebührenübernahme und Gebührenermäßigung

  • OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96

    Amtspflichten des Notars bei der Gestaltung und Beurkundung von

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