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   OLG Dresden, 13.01.1998 - 14 W 1316/97   

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https://dejure.org/1998,3429
OLG Dresden, 13.01.1998 - 14 W 1316/97 (https://dejure.org/1998,3429)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.01.1998 - 14 W 1316/97 (https://dejure.org/1998,3429)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - 14 W 1316/97 (https://dejure.org/1998,3429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauprozeß: Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1101
  • MDR 1998, 493
  • BauR 1998, 1119 (Ls.)
  • BauR 1998, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZB 32/02

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen im Hinblick auf ein anderweit anhängiges

    Dabei braucht die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob ein Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt werden darf, wenn die vom Gericht der Hauptsache für beweiserheblich gehaltenen Tatsachen in einem selbständigen Beweisverfahren geklärt werden sollen (verneinend: z.B. OLG Dresden, BauR 1998, 595; bejahend: z.B. KG, KGR 2000, 266), nicht entschieden zu werden.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03

    Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Verwertung des Ergebnisses eines noch nicht

    Da sich die Beklagten auf Tatsachen berufen, die Gegenstand der Beweiserhebung sind, ist § 493 ZPO jedenfalls entsprechend anzuwenden und das Ende der Beweiserhebung ebenso abzuwarten, wie wenn der Beweisbeschluss vom Prozessgericht selbst erlassen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Beschlüsse vom 16.1.2003, 16 W 1/03, und 25.8.2003, 16 W 15/03; im Ergebnis ebenso Kammergericht, KG-Report 2000, 266 f.; OLG München, NJW-RR 1998, 576, die jeweils eine Aussetzung in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO befürworten; anderer Ansicht OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.6.2003, 23 W 24/03; OLG Dresden, MDR 1998, 493).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    Insoweit unterliegt eine erstinstanzliche Aussetzung in vollem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 1966; OLG Dresden NJW-RR 1998, 1101; OLG Brandenburg OLGR 2006, 780; KG MDR 2007, 736 = KGR Berlin 2007, 112; Grundeigentum 2008, 123).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 5 W 20/03

    Voraussetzungen der Aussetzung des Hauptsacheverfahrens

    Der Senat darf die angefochtene Entscheidung nur darauf prüfen, ob die Voraussetzungen des § 148 ZPO für eine Aussetzung vorliegen; eine Überprüfung der dem Landgericht vorbehaltenen Ermessensentscheidung ist ihm verwehrt, wenn und soweit kein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (KG-Report, 2000, 266; OLG Dresden, BauR 1998, 595, 596; OLG München, NJW-RR 1998, 576 alle m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2005 - 8 W 585/05

    Verfahrensrecht - Kostentragungspflicht auch ohne Verwertung des Beweismittels?

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 1998, 1101) betrifft wegen dort fehlender Parteiidentität ohnehin eine andere Fallgestaltung.
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