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   OLG Hamm, 21.01.1998 - 20 U 144/97   

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OLG Hamm, 21.01.1998 - 20 U 144/97 (https://dejure.org/1998,2918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.1998 - 20 U 144/97 (https://dejure.org/1998,2918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 20 U 144/97 (https://dejure.org/1998,2918)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Untätigkeit des Rechtsanwalts bei Zustellungsversehen des Gerichts L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Pflichten des Rechtsanwalts bei Zustellungsversehen des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Nachfragepflicht des Rechtsanwalts bei Verzögerungen der Klagezustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1104
  • VersR 1999, 435
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1998 - 20 U 144/97
    Eine Zeitspanne von mehr als zwei Wochen, um die sich die Klagezustellung durch leichte Fahrlässigkeit des Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten verzögert, wird hingegen nicht mehr als geringfügig und damit unschädlich behandelt (BGH VersR 95, 361).

    Die Partei bleibt aber für Verzögerungen verantwortlich, die sie oder ihr Prozeßbevollmächtigter bei gewissenhafter Prozeßführung hätte vermeiden können, auch wenn die Verzögerung in erster Linie im Bereich des Gerichtes ihre Ursache hat (BGH VersR 95, 361).

  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92

    Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1998 - 20 U 144/97
    So darf ein Prozeßbevollmächtigter einer Kostenanforderung nicht unbegrenzt untätig entgegensehen (BGH VersR 94, 455).
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1998 - 20 U 144/97
    Nur dann, wenn die Verzögerung auch nicht mitursächlich auf ein nachlässiges Verhalten des Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten zurückzuführen ist, kann eine Klage auch nach langer Zeit nach Eingang bei Gericht und Fristablauf noch als demnächst zugestellt angesehen werden (BGH NJW 1993, 2614).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    c) Anders als das Berufungsgericht (auch schon in OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104 f.) meint, lassen sich diese Grundsätze aber nicht auf den Fall übertragen, in dem - wie hier - Zustellungsverzögerungen erst eintreten, nachdem der Kläger alle für eine ordnungsgemäße Klagzustellung von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss ordnungsgemäß gezahlt hat.
  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Eine derartige Pflicht erwächst ihm aber grundsätzlich nicht vor Ablauf von einem Monat (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104; OLG Hamburg NVersZ 2002, 133, wo sogar im Falle der zunächst unterbliebenen Zahlung dem Prozeßbevollmächtigten zugebilligt wurde, drei Wochen auf die gerichtliche Zahlungsanforderung zu warten), und schädlich wird das Unterlassen einer Nachfrage nicht vor Ablauf von weiteren zwei Wochen (BGH, Urt. v. 9. November 1994 - VIII ZR 327/93, NJW-RR 1995, 254; v. 12. Januar 1996 - V ZR 246/94, NJW 1996, 1060, 1061, insofern in BGHZ 131, 376 ff nicht abgedruckt; v. 20. April 2000 aaO).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

    Es ist daher anerkannt, dass ein Kläger, der bei Fristablauf den Gerichtskostenvorschuss noch nicht eingezahlt hat, grundsätzlich gehalten ist, bei Gericht nachzufragen, wenn die gerichtliche Zahlungsaufforderung länger als drei oder vier Wochen ausbleibt (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2003 - IV ZR 44/02, VersR 2003, 489 unter II 3 a = r+s 2003, 229; Urt. v. 15.01.1992 - IV ZR 13/91, VersR 1992, 433 unter I 2 b = r+s 1992, 109; Urt. v. 19.10.1977 - IV ZR 149/76, BGHZ 69, 361 unter 1 a = VersR 1977, 1153 - freilich jeweils ohne Festlegung auf eine genaue Frist von stets drei Wochen - Senat, Urt. v. 21.01.1998 - 20 U 144/97, r+s 1998, 488 = VersR 1999, 435 Leitsatz; Römer, a.a.O., § 12 Rn. 60: nicht über vier Wochen; Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 Rn. 60: regelmäßig drei Wochen, m.w.N.).

    Der Senat hält in dieser Frage an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (Urt. v. 21.01.1998 - 20 U 144/97, NJW-RR 1998, 1104 = r+s 1998, 488 = VersR 1999, 435 Leitsatz; zustimmend etwa Römer, a.a.O., § 12 Rn. 61).

    Möglicherweise ist einer klagenden Partei in dieser Konstellation eine längere Frist - vielleicht sechs Wochen - zuzubilligen als im Fall der Einreichung einer Klage ohne Vorschuss und ausbleibender Kostenanforderung (vgl. bereits Senat, Urt. v. 21.01.1998 - 20 U 144/97, NJW-RR 1998, 1104 = r+s 1998, 488 = VersR 1999, 435 Leitsatz).

  • OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03

    Rückbeziehung demnächst erfolgter Zustellung: Mitwirkungspflicht der Partei an

    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

    Insoweit ist anerkannt, dass eine Partei nicht nur im Zusammenhang mit der Einreichung einer Klage bzw. eines Mahnbescheids alles Zumutbare tun muss, um die Voraussetzungen für die alsbaldige Zustellung zu schaffen, sondern auch im weiteren Verlauf des Zustellungsverfahrens im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung mitzuwirken hat (vgl. BGH NJW 1996, 1060/1061; OLG NJW-RR 1998, 1104).

  • OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01

    Verjährungsunterbrechung (nach neuem Recht: Hemmung) durch Mahnbescheid-Antrag

    Soweit der 20. Zivilsenat des OLG Hamm (NJW-RR 1998, 1104) eine Nachfragepflicht auch bei einem bezahlten Vorschuß bejaht und eine fristwahrende Rückwirkung der Zustellung für den Fall verneint, daß eine ausgebliebene Zustellung deutlich länger als vier Wochen untätig hingenommen worden ist, vermag der Senat dem für den hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen.
  • LG Karlsruhe, 17.11.2005 - 5 O 10/02

    Architektenhonorar: Fälligkeit bzw. Fälligwerden der Honorarforderung des

    Im Urteil OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1104 wurde, wenn nach Einzahlung des Kostenvorschusses keine mit der Klagezustellung verbundene gerichtliche Verfügung einging, ein "über vier Wochen deutlich hinausgehendes" Zuwarten mit der Nachfrage als fahrlässig bewertet.
  • LG Dortmund, 12.08.2009 - 22 O 179/08

    Bei Altverträgen ist die sechsmonatige Klagefrist für eine Deckungsklage wirksam

    Ein Zuwarten über einen Zeitraum von 2 Monaten ist dabei regelmäßig als schädlich anzusehen (BGH NJW 1978, 215 (216); OLG Hamm, r+s 1998, 488: jedenfalls über 4 Wochen deutlich hinausgehendes Zuwarten fahrlässig).
  • OLG Rostock, 23.04.2003 - 18 U 1976/02

    Nichtigerklärung eines in der ordentlichen Hauptversammlung gefassten

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