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   OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97   

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https://dejure.org/1997,4033
OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97 (https://dejure.org/1997,4033)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1997 - 17 U 16/97 (https://dejure.org/1997,4033)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 17 U 16/97 (https://dejure.org/1997,4033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beweisaufnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 286, 295, 356, 375
    Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen bei Bestehen eines objektiven, nicht auflösbaren Widerspruchs zwischen deren Aussagen; Verstoß gegen § 375 Abs. 1a Zivilprozessordnung (ZPO) wegen der Vernehmung eines Zeugen zur Bewertung dessen Glaubwürdigkeit durch ein ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1143
  • VersR 1998, 1565
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 22.01.1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 = VersR 1991, 566 = LM H.31/1991 § 286 8B9 ZPO Nr. 80) verlangt deshalb auch, daß der Tatrichter die wesentlichen Gesichtspunkte für seine Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen habe.
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92

    Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97
    Angesichts des bereits oben dargelegten anderen Verfahrensfehlers bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der Kläger in erster Instanz auf die Vernehmung der Zeugin B. möglicherweise stillschweigend verzichtet hat, so daß insoweit die Anwendung des § 539 ZPO ausscheiden würde (vgl. hierzu BGH Urt. v. 02.11.1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329).
  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97
    Die Ablehnung der Vernehmung von Zeugen mangels ladungsfähiger Anschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 05.11.1973 - II ZR 165/72, NJW 1974, 188) verfahrensfehlerhaft.
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 17/78

    Form der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 02.02.1979 - V ZR 146/77, MDR 1979, 567) ist die Heilungsnorm des § 295 Abs. 1 ZPO ausnahmsweise nicht anwendbar, wenn die vom Gesetz nicht vorgesehene Form der Beweisaufnahme zur Regel wird.
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 146/77

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 02.02.1979 - V ZR 146/77, MDR 1979, 567) ist die Heilungsnorm des § 295 Abs. 1 ZPO ausnahmsweise nicht anwendbar, wenn die vom Gesetz nicht vorgesehene Form der Beweisaufnahme zur Regel wird.
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97
    Eine Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 04.02.1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586) nur zu machen, wenn das Gericht in seiner Spruchbesetzung auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen kann; die formlose Unterrichtung eines Teils des Spruchkörpers über den von anderen Mitgliedern gewonnenen persönlichen Eindrucks genüge dagegen nicht.
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 16.10.1996 - IV ZR 154/95, NJW-RR 1997, 152), dem sich der Senat anschließt, kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, wenn zwischen deren Aussagen ein objektiver, nicht auflösbarer Widerspruch besteht.
  • OLG München, 23.01.2003 - U (K) 4284/01

    Schadensersatzansprüche eines Lotterieeinnehmers

    Soweit der Kläger rügt, das Landgericht hätte die Beweisaufnahme nicht dem beauftragten Richter übertragen dürfen (Verstoß gegen § 355 ZPO), waren die Voraussetzungen des § 375 Abs. 1 a ZPO allerdings nicht gegeben, da von vorneherein mit sich widersprechenden Zeugenaussagen zu rechnen war und die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen nur von der Kammer vorgenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 1586 f; OLG Köln NJW-RR 1998, 1143; Stein-Jonas-Berger, ZPO, 21. Aufl., § 375 Rdn. 13).
  • LG Saarbrücken, 18.12.2009 - 13 S 111/09
    Jedoch liegt die Wahrung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im öffentlichen Interesse mit der Folge, dass die Parteien hierüber nicht verfügen können, wenn die Abweichung von diesem Grundsatz zu verfahrensfremden Zwecken zur Regel wird (s. zur bisherigen Rechtslage BGHZ 40, 184; MDR 1979, 567; OLG Köln OLGR 98, 56; OLG Düsseldorf NJW 1976, 1103; Werner/Pastor NJW 1975, 329 ; zur neuen Rechtslage wie hier Fölsch MDR 2004, 1029, 1030).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 6 U 81/04

    Zivilprozess: Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme wegen eines

    In einem solchen Fall geht es um die Glaubwürdigkeit der Zeugen; eine verfahrensfehlerfreie Beurteilung der Glaubwürdigkeit setzt eine Vernehmung der betreffenden Zeugen durch das Prozeßgericht voraus (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 152; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1143; Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 375 Rdnr. 1).
  • LG Offenburg, 29.12.2020 - 3 O 272/17

    Verkehrsunfall: Unterbliebene Zeugenvernehmung mangels ladungsfähiger Anschrift

    Der Klägerin als Beweisführerin wurde gem. § 356 ZPO eine Frist zur Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift gesetzt (OLG Köln, Urteil vom 01. Oktober 1997 - 17 U 16/97 -, Rn. 7, juris).
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