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OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Kündigung, Vertriebsvetrag, Verzinsung, Wahlschuldverhältnis
Verfahrensgang
- LG München I - 17 HKO 12721/95
- OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1189
- BB 1997, 1658
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1994 - XII ZR 24/93
Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit
Auszug aus OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
Es genügt die Möglichkeit, daß das inzident zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGH WM 94, 1390;… vgl. im übrigen Thomas-Putzo, ZPO , 20. Aufl., § 256 Rdnr. 28). - BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
Die Vorgreiflichkeit macht das ansonsten für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (BGH NJW 77, 1637).
- OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?
Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so dass bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.). - BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten …
Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.). - LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99
Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung
Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.). - BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 183/99 Die gewählte Leistung gilt dann nach S 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).