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   OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97   

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https://dejure.org/1997,5529
OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97 (https://dejure.org/1997,5529)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.1997 - 7 U 3100/97 (https://dejure.org/1997,5529)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 7 U 3100/97 (https://dejure.org/1997,5529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 263 Abs. 2; HGB § 353
    Verzinsung einer Wahlschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKO 12721/95
  • OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1189
  • BB 1997, 1658
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZR 24/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
    Es genügt die Möglichkeit, daß das inzident zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGH WM 94, 1390; vgl. im übrigen Thomas-Putzo, ZPO , 20. Aufl., § 256 Rdnr. 28).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
    Die Vorgreiflichkeit macht das ansonsten für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (BGH NJW 77, 1637).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

    Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so dass bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

    Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten

    Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
  • LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99

    Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung

    Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 183/99
    Die gewählte Leistung gilt dann nach S 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
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