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   BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97   

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BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97 (https://dejure.org/1997,2322)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1997 - XII ARZ 34/97 (https://dejure.org/1997,2322)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1997 - XII ARZ 34/97 (https://dejure.org/1997,2322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung an einen Verweisungsbeschluss eines Amtsgerichtes - Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof - Örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts bei Familiensachen - Zulässigkeit einer Weiterverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1219
  • FamRZ 1999, 501
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1989 - IVb ARZ 17/89

    Verweisung eines Hilfsantrags an ein anderes Gericht - Bindungswirkung eines

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97
    Dies gilt auch, soweit ein Amtsgericht ein Verfahren als nicht familienrechtliche Streitigkeit beurteilt und mit Rücksicht auf den Streitwert an ein Landgericht verweist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juli 1989 - IVb ARZ 17/89 - FamRZ 1990, 147).
  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97
    Der Verweisungsbeschluß ist nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214, 216 f.; BayObLG NJW-RR 1996, 956 [BayObLG 31.01.1996 - 1 Z AR 62/95]).
  • BGH, 09.06.1993 - XII ARZ 6/93

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichtes - Bindungswirkung von

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97
    Die zuerst ausgesprochene Verweisung entfaltet nur ganz ausnahmsweise keine Bindungswirkung, nämlich wenn sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, willkürlich ist oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juni 1993 - XII ARZ 6/93 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5 Bindungswirkung 6 m.N.).
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97
    Der Verweisungsbeschluß ist nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214, 216 f.; BayObLG NJW-RR 1996, 956 [BayObLG 31.01.1996 - 1 Z AR 62/95]).
  • OLG Celle, 11.06.2014 - 13 W 40/14

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Verbreitung eines nicht autorisierten

    Ergibt sich aus dem Verweisungsbeschluss, dass das verweisende Gericht nur die sachliche oder - wie hier - nur die örtliche Zuständigkeit geprüft hat, kann das andere Gericht den Rechtsstreit wegen Unzuständigkeit hinsichtlich des ungeprüft gebliebenen Gesichtspunktes an ein drittes Gericht verweisen (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - XII ARZ 34/97, juris Rn. 11; Bacher in Vorwerk/Wolf, a. a. O.; Zöller/Greger, a. a. O.; Musielak/Foerste, a. a. O., § 281 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375

    Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gegen Rechtswegverweisungen

    Aus dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris), auf den sich die Beklagte beruft, folgt ein anderes Ergebnis ebenso wenig wie aus dem in der letztgenannten Entscheidung in Bezug genommenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501).

    Mit der hier inmitten stehenden Konstellation, dass eine Verweisung nicht wegen sachlicher (oder örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, sondern wegen fehlender Eröffnung des beschrittenen Rechtswegs erfolgte, ist die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris) zugrunde liegende rechtliche Problematik angesichts der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgangslage nicht vergleichbar.

    Insbesondere weicht die vorliegende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht vom Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501) ab, da dieser nicht zu § 17a GVG, sondern zu § 281 ZPO ergangen ist.

  • KG, 25.04.2019 - 2 AR 12/19

    Stufenklage: Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses;

    Allerdings erstreckt sich diese Bindungswirkung nur auf solche Zuständigkeitsfragen, die das verweisende Gericht geprüft und bei seiner Entscheidung bedacht hat (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - XII ARZ 34/97 -, NJW-RR 1998, 1219; KG, Beschluss vom 24. März 1999 - 28 AR 28/99, KGR 2000, 68; Zöller/Greger, a. a. O., § 281 Rn. 16a).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2006 - 4 U 161/05

    Vertragsauslegung: Frage des Zustandekommens mit Unterzeichnung eines

    Ein Verweisungsbeschluss ist nur dann nicht nur hinsichtlich der Zuständigkeitsfragen bindend, deretwegen verwiesen wurde, sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, wenn und soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft hat (BGH NJW-RR 1998, 1219).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02

    Verweisung von Zivilkammer an Kammer für Handelssachen desselben Gerichts

    Der Beschluss bindet nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen worden ist (hier: Konkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219; BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf Report 2000, 203; MünchKommZPO/Wolf 2. Aufl. § 102 GVG Rn. 10).

    Dies beruht nicht zuletzt auf der prozesswirtschaftlichen Erwägung, dass eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer erneuten Verweisung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die betreffende Zuständigkeitsfrage bereits von einem anderen Gericht entschieden und die Sache schon einmal von einem Gericht an ein anderes verwiesen wurde (BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04

    Rechtsweg; Verweisung; Bindungswirkung; sic-non-Fälle

    Es entspricht zwar der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur, dass ein Verweisungsbeschluss nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend ist, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (BGH NJW-RR 1998, 1219; BGHZ 63, 214; BayObLG NJW-RR 1996, 956; Zöller/Greger, ZPO, aaO., § 281 Rn. 16 a; Münchn.
  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

    Denn die Reichweite der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses erschöpft sich nicht in der Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen wurde; sie erstreckt sich vielmehr auch auf weitere Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht diese geprüft und bejaht hatte (BGH NJW-RR 1998, 1219; siehe auch BGHZ 63, 214/216 f.; BayObLG - 1. Zivilsenat - NJW-RR 1996, 956; Thomas/Putzo § 281 Rn. 13; unklar Zöller/Greger § 281 Rn. 16a; a.A. noch BayObLG …

    Die Bindungswirkung beruht nicht zuletzt auf der prozesswirtschaftlichen Erwägung, dass eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer erneuten Verweisung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die betreffende Zuständigkeitsfrage bereits von einem anderen Gericht entschieden und die Sache schon einmal von einem Gericht an ein anderes verwiesen wurde (BGH NJW-RR 1998, 1219 m. w. N.).

  • BayObLG, 05.02.2003 - 1Z AR 9/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Im Falle einer Verweisung gemäß § 281 ZPO bindet der Beschluss aber nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage, derentwegen nach seinem Wortlaut verwiesen worden ist, sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht erkennbar geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219 ; BayObLG NJW-RR 1996, 956 ; OLG Düsseldorf Report 2000, 203).

    Dies beruht nicht zuletzt auf der prozesswirtschaftlichen Erwägung, dass eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer erneuten Verweisung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die betreffende Zuständigkeitsfrage bereits von einem anderen Gericht entschieden und die Sache schon einmal von einem Gericht an ein anderes verwiesen wurde (BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219 ).

  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Sp.; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2017, 22 C 17.375, juris Rn. 10 ff.; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011, X ARZ 95/11, NJW-RR 2011, 1497 Rn. 11 - zur funktionellen Zuständigkeit; BAG, Beschluss vom 14. Januar 1994, 5 AS 22/93, NZA 1994, 478 [juris Rn. 13]; Beschluss vom 17. Juli 1992, 5 AS 4/92, BAGE 70, 374 [juris Rn. 23] - jeweils zur örtlichen Zuständigkeit; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juli 1994, 2 VAs 5/94, juris Rn. 7 f. - auch zur sachlichen Zuständigkeit; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, §§ 17-17b Rn. 43; Gerhold in BeckOK GVG, 8. Ed. Stand 1. August 2020, § 17a Rn. 9; Lückemann in Zöller, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; zum Umfang der Bindung einer Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit: BGH, Beschluss vom 26. November 1997, XII ARZ 34/97, NJW-RR 1998, 1219 [juris Rn. 11]).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2004 - 2 AR 33/04

    Verfahrensrecht: Bestimmung des zuständigen Gerichtes auf Grund des

    In solchen Fällen erscheint deshalb aus prozessökonomischen Gründen die entsprechende Anwendung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO durchaus erwägenswert (a. A. BGH FamRZ 80, 557, 558; NJW-RR 1989, 195; vgl. aber auch BGH NJW-RR 1998, 1219).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2105/12

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren;

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - W (Kart) 5/05

    Franchisenehmers als arbeitnehmerähnliche Person

  • BSG, 07.11.2006 - B 12 SF 5/06 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts und Bindungswirkung eines fehlerhaften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2106/12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Zahlungsanspruchs aus Geschäftsführung

  • BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für aus einer Stromabschaltung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 17 SF 51/10

    SonstigeAngelegenheiten

  • OLG Köln, 11.01.2007 - 21 WF 14/07

    Gebotenheit der Verweisung eines gerichtlichen Verfahrens wegen des Vorliegens

  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Wohnungseigentumsgerichts

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des

  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.2000 - 3 SHa 1/00

    Verfahren zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bindung bei Willkür;

  • BSG, 09.03.2023 - B 11 SF 2/23 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts am besonderen Gerichtsstand

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 4/01
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